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Antragstellung "Förderung der laufenden, kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit" 2019

Die Pro – Kopf Förderung 2019 (Förderung der laufenden, kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit) gem. der Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock“ ist bis zum 30.11.2018 zu beantragen.

 

Empfohlen wird den Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme mit dem Antrag oder bis spätestens 20.12.2018 einzureichen. Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist notwendig, da die Bestätigung des Haushaltes des Landkreises Rostock durch das Innenministerium M-V frühestens im 1. Quartal 2019 erfolgt und die Förderung der Maßnahme in der Regel bereits am 01.01.2019 beginnen soll.

 

Alle erforderlichen Formulare, sowie die Förderrichtlinie, finden Sie unten angeführt.

 

 
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