Sportförderung im Landkreis Rostock 2020

Der Landkreis Rostock fördert auch für das Haushaltsjahr 2020 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock.

Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Jugendamtes Landkreis Rostock über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock können  unter anderem Förderungen für die laufende Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden.

Die Anträge sind bis zum 30.11.2019 im  

Landkreis Rostock
Jugendamt

Ansprechpartnerin: Frau Gustävel

Email: michaela.gustaevel@lkros.de
Tel: 03843 75551041 
Zimmer 5338
Am Wall 3-5
18273 Güstrow

einzureichen.

Anträge, die nach dem 30.11.2019 eingehen,  können nicht berücksichtigt werden.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Rostock e.V. sind und mindestens 6 Kinder und Jugendliche als Mitglied nachweisen können sowie eine aktive Arbeit im Kinder- und Jugendsport (mindestens 1x wöchentlich feste Trainingszeiten) leisten.

Die Antragsformulare sind  im Jugendamt des Landkreises Rostock und auf der Internetseite des Landkreises Rostock unter  www.landkreis-rostock.de (Landkreis -> Formulare-> Jugendamt -> SB Kinder-, Jugend- und Familienförderung und Sport -> Antrags-u. Verwendungsnachweisformulare  offene Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII erhältlich.
Mit dem Antrag auf Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit ist auch ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu stellen. Dies ist formlos oder mit dem offiziellen Formular des Landkreises Rostock möglich.

Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit und über weitere Fördermöglichkeiten, wie z.B. die Förderung von Einzelprojekten im Sport.