Sportförderung im Landkreis Rostock 2020
Der Landkreis Rostock fördert auch für das Haushaltsjahr 2020 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock.
Gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Jugendamtes Landkreis Rostock über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock können unter anderem Förderungen für die laufende Kinder- und Jugendarbeit beantragt werden.
Die Anträge sind bis zum 30.11.2019 im
Landkreis Rostock
Jugendamt
Ansprechpartnerin: Frau Gustävel
Email: michaela.gustaevel@lkros.de
Tel: 03843 75551041
Zimmer 5338
Am Wall 3-5
18273 Güstrow
einzureichen.
Anträge, die nach dem 30.11.2019 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Rostock e.V. sind und mindestens 6 Kinder und Jugendliche als Mitglied nachweisen können sowie eine aktive Arbeit im Kinder- und Jugendsport (mindestens 1x wöchentlich feste Trainingszeiten) leisten.
Die Antragsformulare sind im Jugendamt des Landkreises Rostock und auf der Internetseite des Landkreises Rostock unter www.landkreis-rostock.de (Landkreis -> Formulare-> Jugendamt -> SB Kinder-, Jugend- und Familienförderung und Sport -> Antrags-u. Verwendungsnachweisformulare offene Kinder- und Jugendarbeit § 11 SGB VIII erhältlich.
Mit dem Antrag auf Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit ist auch ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu stellen. Dies ist formlos oder mit dem offiziellen Formular des Landkreises Rostock möglich.
Wir beraten Sie gerne bei der Beantragung der Fördermittel für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit und über weitere Fördermöglichkeiten, wie z.B. die Förderung von Einzelprojekten im Sport.