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Corona-Krise: Öffnung von Sportplätzen und Sportanlagen

Die Landesregierung hat am 17.04.2020 den „MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ beschlossen.

 

Ab heute (Montag, 20. April 2020) können auch wieder die Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden - unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.

 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt, soweit die folgenden Absätze in der Verordnung (s. PDF, §8 Abs.1 ff.) nichts Anderes bestimmen. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

 

Der DOSB hat angekündigt, mit den Spitzenverbänden sportartspezifische Übergangsregeln zu entwickeln, um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen.

 

Sobald es weitere Informationen – insbesondere auch den aktualisierten Verordnungstext der Landesregierung – gibt, wird der LSB M-V umgehend informieren.

 

Download-PDF:
Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus
(Anti-Corona-VO MV) vom 17. April 2020

 

(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)

 
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