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Soforthilfe für Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen

Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.

 

Pauschale Einnahmeausfälle können nicht gefördert werden. Nur unabdingbare Kosten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen und durch Einnahmeausfälle schwer bis gar nicht zu begleichen sind, sind förderfähig. Ebenso werden Hilfsangebote, z.B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt.

 

Die finanzielle Unterstützung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro.

Daneben steht die Ehrenamtsstiftung auch mit rechtlichem Rat und Fortbildungsangeboten hilfreich zur Seite.

 

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(Quelle: Newsletter Ehrenamtsstiftung M-V)

 
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