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Corona aktuell: Schrittweise Öffnung des Sportbetriebes

Die Landesregierung hat den „MV-Plan 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ fortgeschrieben und die „Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV)“ vom 08.05.2020 verkündet:

 

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/Endfassung_GVO_26_corona.pdf

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Portalredaktion/Inhalte/Corona/Dateien/MVPlan170420.pdf

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerpr%C3%A4sidentin%20und%20Staatskanzlei/Dateien/pdf-Dokumente/Anlage_MVPlan.pdf

 

Hieraus ergeben sich auch für den Sport wichtige Erleichterungen.

Nachfolgend möchten wir kurz darstellen, was in Sachen Sport in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit möglich ist und wann es voraussichtlich weitere Lockerungen geben wird.


Outdoorsport (u. a. Sportplätze, Kletterparks, Sportboothäfen, Angeln)

Neben Individualsport und Sport zu zweit ist gemäß § 2 Absatz 5 der Corona-Übergangs-LVO MV ab dem 11. Mai 2020 auf Sportaußenanlagen im Freizeit- und Breitensport auch das sportliche Training erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern sichergestellt werden kann. Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und die sportartspezifischen Regelungen und Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind einzuhalten.

In diesem Zusammenhang sei vor allem auf „Die zehn Leitplanken des DOSB“ verwiesen:

• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte müssen unterbleiben
• Mit Freiluftaktivitäten starten
• Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren

Einzelheiten zu den „10 Leitplanken“ finden Sie hier.

Einen konkreten Richtwert zur Größe von Trainingsgruppen empfiehlt der DOSB nicht mehr. Unter der Leitplanke „Trainingsgruppen verkleinern“ findet sich aber folgende Formulierung:

„Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.“


Für Sportboothäfen gelten übrigens die bisherigen Regelungen gemäß § 2 Absatz 5 der Corona-Schutz-Verordnung MV weiter. Neu ist aber, dass ab dem 19. Mai 2020 die Vermietung von Wasserfahrzeugen gestattet wird.


Indoorsport (u. a. Fitness-Studios, Hallenbäder) und Tanzschulen

Indoorsport ist – abgesehen von Ausnahmen für den Spitzen- und Berufssport zu Trainingszwecken – zunächst weiterhin untersagt.

In der Phase 4 des MV-Plans 2.0 soll ab 15. Juni 2020 die Öffnung von Indoorsportanlagen und Tanzschulen unter Auflagen möglich sein.


Veranstaltungen und Versammlungen

Veranstaltungen und Versammlungen – also auch Mitgliederversammlungen – sind ab dem 18. Mai 2020 mit max. 75 Teilnehmenden im Innenbereich sowie max. 150 Teilnehmenden im Außenbereich möglich. Dabei hat der Verantwortliche gemäß § 8 Absatz 5a der Corona-Übergangs-LVO MV sicherzustellen, dass

• die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen durchgängig gesichert ist,
• für jeden Teilnehmenden ein Sitzplatz vorahnden ist,
• die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und
• allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.

Weiterhin hat der Veranstalter vor der Durchführung der Veranstaltung das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde herzustellen und die Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen.

Ausnahmegenehmigungen bei höheren Teilnehmerzahlen sind möglich, wenn es sich um gesetzlich oder satzungsmäßig zwingend notwendige Veranstaltungen oder Versammlungen von Vereinen, Verbänden oder Parteien handelt.

 

Der LSB M-V hält Sie auch weiterhin über Corona-Infornationen zum Sport auf dem Laufenden.

 

(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)

 

 

 
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