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Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben

Präambel

Auf dem Rückweg in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände (s.u.).

Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst. Die Übergangs-Regeln der Verbände wurden in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken entwickelt; Wir stellen sie seit dem 27. April nun sukzessive online. Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 28. April in ihrem Beschluss die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlagen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Deutschland anerkannt. Im ersten Schritt soll dabei ausschließlich mit Freiluftaktivitäten gestartet werden. In Gesprächen mit der Politik werden wir uns bei weiteren Schritten auch für die Öffnung von weiteren Sportstätten einsetzen. 

Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich. Wenn die erhoffte Lockerung kommt, wird es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen vor Ort und in den Vereinen sein, jeweils passende Konzepte zur Einhaltung der genannten Grundlagen zu entwickeln. Wir setzen hier auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die großen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die spezifischen Maßnahmen vor Ort.           

Frankfurt am Main, 30. April 2020

 

 

 

Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände*

* Die sportartspezifischen Übergangsregelungen werden fortlaufend ergänzt

 (Quelle: Homepage DOSB)

 
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