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Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 02.11.2020 vorübergehend ausgesetzt

02. 11. 2020

Vor wenigen Tagen einigten sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitere einschneidende Maßnahmen mit dem Ziel, die Infektionsdynamik des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu unterbrechen. Auf Landesebene sind die Beschlüsse nun durch die neue Corona-Landesverordnung MV vom 31.10.2020 umgesetzt worden.

 

Grundsätzlich ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 der Corona-LVO M-V). Hiervon gibt es aber zwei Ausnahmen:

  • Individualsport:
    Individualsport darf allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden.

  • Kinder- und Jugendsport:
    Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist gestattet.

 

Weiter Infos erhaltet ihr HIER.

 

Bild zur Meldung: Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 02.11.2020 vorübergehend ausgesetzt

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