Laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit

11. 11. 2020

Anträge für eine Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit 2021 gemäß Punkt 6.3. der Förderrichtlinie "Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock" sind noch bis spätestens 30. November 2020 beim Jugendamt des LK Rostock, Frau Gustävel, einzureichen.

 

Bitte beachtet zudem den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn!

 

Alle Anträge und Verwendungsnachweise findet ihr HIER.

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit