Trainings- und Spielbetrieb weiterhin untersagt!

02. 12. 2020

Die neue Corona-LVO-MV vom 30.11.2020 ist - ebenso wie die neue Quarantäneverordnung - am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.

 

Für den Sport bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist weiterhin untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 der Corona-LVO M-V). Ausgenommen hiervon sind lediglich der Individualsport sowie der Kinder- und Jugendsport. Im Rahmen der erlaubten Sportausübung sind die Auflagen der Anlage 21 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Außerdem können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 der Corona-LVO-MV).

 

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