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KSB informiert über Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport ab 1. Juni

28. 05. 2021

Folgende Öffnungsschritte sind ab dem 1. Juni laut der vom 27. Mai 2021 gültigen Verordnung vorgesehen:

 

 

 

  • die Ausübung von Individualsportarten von bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
  • Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich, Anleiter ohne Test
  • Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h), Anleiter-Personen mit Maske und Test, Genesene und geimpfte Personen müssen keinen Test nachweisen!

Für die Sportausübung gilt es, die Auflagen aus Anlage 21 der Corona-Landesverordnung einzuhalten. Neben dem Vorliegen eines Hygienekonzeptes (nur auf Anforderung der Gesundheitsbehörde vorzuweisen) sind Anwesenheiten (möglichst mittels der LUCA-App) zu dokumentieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus etwaige kommunale Vorgaben.

Folgende Testmöglichkeiten gibt die Verordnung nach § 1 a der Corona-Landesverordnung:

  • Schnelltest durch geschultes Personal (Testzentren)
  • Schnell- oder Selbsttest durch Arbeitgeber
  • Schnell- oder Selbsttest durch außerschulische Bildungseinrichtungen
  • Begleiteter Selbsttest (auch im Sportverein)

Für die drei letztgenannten Testmöglichkeiten ist die im Anhang befindliche Anlage T der Corona-Landesverordnung (Dokumentation) zu verwenden.

Weitere Öffnungen sind für folgende Bereiche vorgesehen:

  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
  • die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
  • in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)
 

Bild zur Meldung: KSB informiert über Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport ab 1. Juni

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