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Corona Warnstufe 2

29. 09. 2021

Seit dem 25. September ist der Landkreis Rostock der Corona-Warnstufe 2, gelb, zugeordnet. Der Landrat des Landkreises Rostock hat daher eine Allgemeingverfügung erlassen, die erweiterte Testpflichten und Schutzmaßnahmen enthält. Die Regeln gelten solange, bis der Landkreis Rostock wieder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in der Stufe 1, grün, zugeordnet ist.

 

Es gelten erweiterte Testpflichten für nicht vollständig geimpfte oder nicht als genesen geltende Personen.

 

Für den Sport im Landreis heißt das gemäß der Corona LVO im Speziellen:

 

- erweiterte Testpflicht für ungeimpfte Erwachsene im Indoorsportbetrieb (Schnelltest, maximal 24h alt, oder PCR-Test, maximal 48h)

- Mund-Nasenschutz für Übungsleiter*innen im Indoorsportbetrieb

- ungeimpfte Übungsleiter*innen müssen zweimal wöchentlich
negativ getestet sein

- Einhalten der Abstandsregeln auf / im Sportgelände (Umkleide, Duschen)

 

Bild zur Meldung: Corona Warnstufe 2

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