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Neue Förderrichtlinie ab 01.01.2022

05. 11. 2021

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass gemeinsam mit dem Landkreis Rostock eine neue Förderrichtlinie für den Kinder- und Jugendsport und Breitensport erarbeitet werden konnte und diese zum 01.01.2022 in Kraft treten wird.

 

Zum Download:

 

Zusammenfassung der groben Änderungen bezüglich der Sportförderung und Antragsmodalitäten: Änderungen

 

Aktualisiertes Antragsformular: Antragsformular

 

Die Förderrichtlinie wird hochgeladen, sobald diese seitens des Landkreises unterschrieben ist (befindet sich noch im verwaltungsinternen Arbeitsfluss).

 

Die Formulare sind bereits für die Beantragung der Förderungen 2022 gültig und sollten möglichst für die Antragstellung verwendet werden. Bereits gestellte Anträge mit den derzeitig gültigen Formularen werden trotzdem anerkannt.

 

Bezüglich der Pro-Kopf-Förderung 2022 weisen wir  explizit auf die Antragsfrist vom 30.11.2021 hin. Anträge, die nach dem 30.11.2021 eingehen, können keine Berücksichtigung finden.

Die Anträge können informativ vorab per E-Mail an Frau Gustävel () versandt werden, müssen aber zwingend im Original beim Landkreis Rostock eingereicht werden.

 

 

 

Bild zur Meldung: Neue Förderrichtlinie ab 01.01.2022

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