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Änderung der Corona-Landesverordnung / kurzfristig Tests zu vergeben

17. 12. 2021

Die 4. Änderung der Corona-LVO M-V vom 15.12.2021 ist am 16. Dezember 2021 in Kraft getreten.

 

Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport:

  1. Die Übergangsfristen für Kinder und Jugendliche ab 12 bis einschließlich 17 Jahre werden verlängert. Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe sind bis zum 30. April 2022 von den 2-G- und 2-G-Plus-Regeln ausgenommen (vgl. § 1d Abs. 6, § 1e Abs. 5, 1f Abs. 6 Corona-LVO M-V).
    Alle Kinder und Jugendlichen dürfen also vorerst auch im Innenbereich weiter Sport treiben, unabhängig von ihrem Impfstatus.

    Das Sportministerium hat aktuell folgende Testregelungen für Kinder und Jugendliche bestätigt:

    Bis einschließlich der Corona-Stufe 3 (orange) gibt es im vereinsbasierten Sport nach wie vor keine Testpflicht für Kinder und Jugendliche (siehe Anlage 21 Nr. 6 d Corona-LVO M-V). Den Betroffenen bzw. ihren Eltern wird aber dringend empfohlen, vor der Ausübung des Vereinssports eine Corona-Testung durchzuführen.
    In der Corona-Stufe 4 (rot) müssen im vereinsbasierten Sport im Innenbereich während der Ferien alle Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren einen negativen Corona-Test vorlegen. Außerhalb der Ferien wird als Nachweis ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.
  2. Sporttreibende mit einer Booster-Impfung sind von der 2-G-Plus-Testpflicht befreit. Allerdings muss die Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (§ 1f Abs. 7 Corona-LVO M-V).

 

Die Gesamtausgabe der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V können Sie hiernachlesen.

 

 

Der KSB hat eine erste geringe Test-Tranche (insgesamt 1.000 Tests) für seine Vereine bekommen. Aufgrund der geringen Anzahl verzichten wir zunächst auf eine dezentrale Ausgabe.

 

Wer dringend Tests benötigt, der wird um Kontaktaufnahme per Mail an gebeten, sodass die Anzahl sowie das Abholdatum festgelegt werden. Für diese Tranche wird es keine prozentuale Aufteilung nach Mitgliederstärke geben.

 

Bild zur Meldung: Änderung der Corona-Landesverordnung / kurzfristig Tests zu vergeben

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