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Corona: Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport möglich

05. 02. 2022

Gestern Abend ist die 9. Änderung der Corona-LVO M-V vom 04.02.2022, die am 5.02.2022 - also heute - in Kraft tritt, veröffentlicht worden.

 

Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport im Einzelnen:

  • In der Stufe 4 der Corona-Ampel (Rot) ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich.
    (§ 1g Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V)
  • Dies gilt sowohl für den Kinder- und Jugendsport als auch für den Erwachsenensport.
  • Die Personenzahlen umfassen jeweils alle für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).
  • Auch in Schwimmhallen ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich (jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen).
    (§ 1 g Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V)
  • Zuschauer bleiben in der Stufe 4 (Rot) zunächst weiterhin untersagt.
  • Im Trainingsbetrieb bleibt es in der Stufe „Rot“ bei den bisherigen Obergrenzen (15 Personen im Innenbereich, 25 Personen im Außenbereich).
  • Für Sporttreibende gilt jeweils die 2-G-Plus-Regelung (in der Stufe „Rot“ auch im Außenbereich - dies bedeutet, dass in Stufe Rot Ungeimpften der vereinsbasierte Trainings- und Wettkampfbetrieb untersagt ist). Bei Personen, die für die Wettkampfdurchführung tätig sind, greift die 3-G-Regel.
 

Bild zur Meldung: Corona: Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport möglich

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