Neue Corona-Landesverordnung - 3G im Sport

22. 03. 2022

 

 

Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2022 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie gilt ab 20. März 2022 bis einschließlich 2. April 2022:


Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (keine Beschränkung bei Sportausübung im Außenbereich). Das 3G-Erfordernis greift jedoch immer in Kabinen (auch bei Nutzung für Sportausübung im Außenbereich).


Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr.
 

 

 

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