Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen für 2023 - Jetzt Beantragen

07. 06. 2022

Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden. 

 

Baumaßnahmen im Landkreis Rostock können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten - bei Übernahme der Kofinanzierung durch die Kommune 80 % Förderung auf Netto vs. bei Übernahme der Kofinanzierung durch das Land 60 % Förderung auf Netto.

 

Der Antrag ist bis zum 31.08. des Vorjahres an die Geschäftsstelle des KSB mitsamt folgender Nachweise zu stellen:

> sportfachlicher Bedarf

> Nutzerkreis, Belegungsplan Sportstätte

> Eigentumsverhältnisse/langfristiger Pachtvertrag

> Kostenschätzung DIN 276 oder mind. 3 vergleichbare Angebote

> gesicherte Gesamtfinanzierung (Kontoauszug Sportverein bzw. schriftliche Bestätigung durch Drittmittelgeber)

> gesicherte Kofinanzierung durch Kommune 

 

Alle Antragsunterlage sind hier zu finden: Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen (lsb-mv.de)

 

Beratung bietet der KSB unter:

 

Eric Kerkow

Telefon: 038203 / 64 98 54

Mobil: 0176/61484539
E-Mail: eric.kerkow@ksb-lro.de

 

 

 

 

 

 

 

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