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Bis zu 3.000 € jetzt bei "Digital durch die Pandemie" der Ehrenamtsstiftung MV beantragen

01. 08. 2022

Welche Förderkriterien gibt es?
Euer Verein möchte in die Digitalisierung investieren? Die Kosten für Hardware und Software (z.B. Lizenzkosten einmalig) werden gefördert. Auch bei Sachausgaben, die pandemiebedingt entstehen (z. B. Hygieneartikel, etc.) unterstützen wir euch gern.

Ihr habt Fragen? Ruft uns einfach an, wir beraten euch gerne.

  • Kerstin Schramedei | Tel: 03843 77 499 15 
  • Juliane Kull | Tel: 03843 77 499 23 
  • Stefanie Schröder | Tel: 03843 77 499 16

Was wird gefördert?
Unterstützt werden Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Diese Vorhaben werden mit bis zu 1000 €, in besonderen Fällen mit bis zu 3000 € gefördert. Euer Projekt darf noch nicht begonnen haben, denn eine rückwirkende Förderung ist bei uns nicht erlaubt. Mehrfachförderungen sind möglich, dürfen aber die Summe von 3000 € nicht überschreiten. 

 

Wie funktioniert das?
Euren Antrag könnt ihr bei uns nur online auf unserer Webseite stellen. Ihr solltet euren Antrag am besten schon in der Planungsphase einreichen, spätestens jedoch 8 Wochen vor Beginn des Projekts. Hierfür brauchen wir von euch eine kurze Beschreibung eures Vorhabens, einen detaillierten Kostenplan – bitte nutzt dafür unsere Vorlage – und eine Kopie eurer Satzung sowie den aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt. All das könnt ihr direkt in unserem Onlineformular hochladen.

 

Bild zur Meldung: Copyright: Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern

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