Energiehärtefallhilfe für Sportvereine

05. 04. 2023

Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport. 

 

Ziel der Förderung sind finanzielle Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise.

 

Existenzgefährdende Härten sollen verhindert und der Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise abgesichert werden. Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsprüfung nach § 53 LHO gewährt.

 

Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V".

 

Die Richtlinie und das Antragsformular sind vorläufig, da noch nicht das Einvernehmen vom Finanzministerium vorliegt.

 

Mehr Informationen dazu hier

 

(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)

 

Ansprechpartner:

 

Henrike Stöckmann

Referentin Breitensport/Sportförderung 

E-Mail:

Telefon: 0385 / 76 176 - 37

 

Bild zur Meldung: Energiehärtefallhilfe für Sportvereine