LEADER sucht Projekte für 2024

02. 05. 2023

Damit LEADER im nächsten Jahr mit der Umsetzung der neuen Projekte beginnen können, startet ab sofort der Aufruf zur Einreichung der neuen Projektideen. Alle Interessierten haben die Möglichkeit bis zum 30.06.2023 (Ausschlussfrist) den ausgefüllten „LEADER-Projektbogen Auswahljahr 2023“ einzureichen. 

 

 

Je nach Region finden Sie die Antragsformular hier:

a) LEADER Region Ostsee-Doberan: Link

b) LEADER Region Im Herzen Mecklenburgs: Link

 

Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe müssen auf Grundlage der eingereichten aktuellen Projektbögen die Vorhaben bewerten. Die daraus entstehende Rangfolge entscheidet, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel, über eine mögliche Förderung der Projekte.

Die Auswahl der Vorhaben durch die Lokale Aktionsgruppe wird im September diesen Jahres stattfinden.

 

Die einzureichenden Projekte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie entsprechen dem Strategiepapier der Lokalen Aktionsgruppe (in Kürze zu finden auf unserer Internetseite)
  • sie sind bewilligungsreif (d.h. bei erfolgreicher Projektauswahl, sollten alle behördlichen Genehmigungen bis zur Abgabe des offiziellen Förderantrags vorliegen)
  • sie bieten einen Mehrwert für die Allgemeinheit und sind öffentlich nutzbar
  • sie sind im Kalenderjahr 2024 umsetzbar bzw. beginnen 2024 mit der Umsetzung

 

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Regionalmanagement in Verbindung zu setzen, um die Projektidee vor der Einreichung zu besprechen.

 

Damit wir nächstes Jahr die ersten LEADER-Projekte in der neuen Förderperiode umsetzen können, starten wir diesen Projektaufruf ohne, dass es eine beschlossene Förderrichtlinien für das LEADER-Programm im Land MV gibt. Diese soll spätestens im Herbst diesen Jahres vorliegen. Das bedeutet, sowohl die Förderhöhen als auch einzelne Fördertatbestände sind nicht abschließend geklärt.

 

Förderkonditionen nach heutigem Stand:

  • bei LEADER handelt es sich um eine Anteilsförderung, d.h. jeder Projektträger/in muss dem Fördersatz entsprechend einen Eigenanteil (bare Eigenmittel) aufbringen
  • öffentliche Projektträger/innen (z.B. Kommunen und Kirchen): Fördersatz 90% der zuwendungsfähigen Bruttokosten (inkl. MwSt.), Fördersumme min. 2.500 € und max. 300.000 €
  • private Projektträger/innen (z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen): Fördersätze 90% der zuwendungsfähigen Nettokosten (bei Basisdienstleistungen und nicht produktive Investitionen) bzw. 65% der zuwendungsfähigen Nettokosten, Fördersumme min. 2.500 € und max. 100.000 €
  • beschlossene Leitprojekte können ggf. von der max. Fördersumme abweichen
  • die Fördersumme setzt sich zusammen aus 80% europäischer Mittel (ELER) und 20% nationaler Kofinanzierung; bei Projekten öffentlicher Trägerschaft ist die Kofinanzierung durch den/die Träger/in selbst aufzubringen, bei Projekten privater Trägerschaft kann ggf. die Kofinanzierung vom Land M-V übernommen werden
  • es besteht kein Anspruch auf Fördermittel
 

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