Jugendamt des Landkreises Rostock

1. laufende, kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit

 

  • Unterstützung des Breiten- und Wettkampfsportes mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in Form einer Pro-Kopf-Förderung
  • Zuwendung erfolgt für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Zuwendung orientiert sich an der jährlichen Mitgliederbestandserhebung
  • Ein Höchstbetrag von 30,- Euro pro Kopf der Kinder und Jugendlichen darf nicht überschritten werden

 

Diese Förderung erfolgt auf Grundlage der jährlichen Mitgliederbestandserhebung.

 

- Förderrichtlinie (PDF)

 

- Antrag_laufende_kontinuierliche_Kinder-und Jugendarbeit (Excel)

 

- VWN_laufende_kontinuierliche_Kinder- und Jugendarbeit (Excel)

 

Der Antrag ist bis zum 30. November des Vorjahres beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

2. Einzelprojekte der Mitgliedsvereine im Kreissportbund Landkreis Rostock  e.V. 

 

Einzelprojekte, insbesondere die Teilnahme und für die Durchführung von Sportveranstaltungen

 

- Förderrichtlinie (PDF)

 

- Antragsformular_Sportprojekte (Excel)

 

- VWN_Sportprojekte (PDF)

 

- VWN_Anlage für Projekte_Teilnehmerliste (Word)

 

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Rostock.