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Sonstiges

Förderprogramm Regionalbudget (Kleinprojekte)

Förderantrag

 

Beim Regionalbudget handelt es sich um ein Förderprogramm des Bundes zur Stärkung des ländlichen Raums. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 ist die Förderung von Kleinprojekten mit Gesamtkosten von max. 20.000 EUR (zuwendungsfähige Ausgaben) möglich. Die Maßnahmen werden ähnlich wie bei der LEADER-Förderung durch die Lokale Aktionsgruppe „Güstrower Landkreis“ ausgewählt. 

 

Gefördert werden Maßnahmen, die den Handlungsfeldern der Lokalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region Güstrower Landkreis entsprechen.

Dazu zählen Vorhaben:

  • zur Sicherung und Verbesserung der sozialen Lebensqualität

  • zur Erschließung von Erwerbsmöglichkeiten im ländlichen Raum

  • zur Erhöhung der touristischen Standortqualität durch Entwicklung bedarfsorientierter Infrastruktur

  • zum Erhalt des kulturellen Erbes mit gesellschaftlichem Mehrwert sowie Bildung Förderung kultureller Aktivitäten

Diese Maßnahmen können Anschaffungen einschließlich Lieferung und Errichtung/ Installation; Bauvorhaben; Planungsleistungen; konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsstudien und Erhebungen; Durchführung von Veranstaltungen einschließlich Moderation; Erwerb und Entwicklung von Computersoftware umfassen.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 16.000 EUR bei max. Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen von 20.000 EUR. Ist der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt erfolgt eine Brutto-Förderung. Neben Kommunen können auch natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts einen Antrag stellen. Das Vorhaben muss auf dem Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe Güstrower Landkreis liegen.

 

Für 2021 stehen insgesamt 200.000 EUR Fördermittel zur Verfügung. Ein Förderantrag für die Umsetzung eines Vorhabens im Jahr 2021 ist spätestens bis zum 30.04.2021 (Ausschlussfrist) an das LEADER-Regionalmanagement zu richten. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt wie bei LEADER durch die Lokale Aktionsgruppe. Die zuständige Bewilligungsbehörde ist die Zentrale Fördermittelstelle des Landkreises Rostock. Die eingereichten Anträge werden nach dem Auswahlprozess vom Regionalmanagement direkt dorthin weitergeleitet. Ein zusätzliches Antragsverfahren ist nicht erforderlich.

 

Die Vorhaben müssen bis Oktober 2021 durchgeführt werden. Eine Übertragung der Mittel ins nächste Jahr ist nicht möglich.

Für die Jahre 2022 und 2023 wird es neue Projektaufrufe mit ggf. neuen Einreichungsfristen geben.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Regionalbudget - LEADER Region Güstrower Landkreis (leader-guestrow.de)

 

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