Abgabe Antrag Förderung der kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit 2024

15. 12. 2023

Der Antrag ist bis zum 15.12. des Vorjahres beim Jugendamt des Landkreises Rostock einzureichen.

 

 

Zuwendungen nach der Richtlinie Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kinder- und Jugendsports und des Breitensports im Landkreis Rostock werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe bis zu 25,00 EUR pro Kind/Jugendlicher pro Jahr bis zum 18. Lebensjahr gewährt.

 

Maßgeblich für die Ermittlung des Gesamtzuschusses ist der Mitgliederbestand nach der jährlichen Online-Bestandserhebung des LSB M-V e.V. (VermiNet) zum Stichtag 15.01. des Folgejahres. 

 

Ihre Ansprechpartnerin im Jugendamt Landkreis Rostock: Frau Michaela Gustävel 

 

Amt für Jugend und Familie

SB Fördermittel

Am Wall 3 - 5 

18273 Güstrow

Tel.: 03843 / 755 - 51120

Fax: 03843 / 755 - 51800

E-Mail: 

 

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