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Sportförderung – Anträge auf Fördermittel bis spätestens 31.12.2024 einreichen

09. 12. 2024

Der Landkreis Rostock fördert auch 2025 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock. 

 

Sportvereine können Zuwendungen für die laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein (pro Mitglied bis 18 Jahre bis zu 25,00 €) noch bis zum 31. Dezember 2024 beantragen.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und laufenden Trainings- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugendsport anbieten. 

 

Ansprechpartnerin im Amt für Jugend und Familie des Landkreises Rostock ist Frau Gustävel, die auch zur Antragstellung und Verwendung der Zuwendung berät. Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels. 

 

Der Antrag muss im Original mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden. 

 

Anträge, die nach dem 31.12.2024 gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

 

 

Kontakt:            

 

Landkreis Rostock 

- Der Landrat - 

Amt für Jugend und Familie

Frau Gustävel

Am Wall 3-5

18273 Güstrow

Telefon: 03843 / 755-51120

E-Mail:

 

Bild zur Meldung: Sportförderung – Anträge auf Fördermittel bis spätestens 31.12.2024 einreichen

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