Jugendamt des Landkreises Rostock
1. laufende Kosten der Sportvereine für Kinder und Jugendliche
Unterstützung des Breiten- und Wettkampfsportes mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in Form einer Pro-Kopf-Förderung
Zuwendung erfolgt für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Zuwendung orientiert sich an der jährlichen Mitgliederbestandserhebung
Ein Höchstbetrag von 25,- Euro pro Kopf der Kinder und Jugendlichen darf nicht überschritten werden
Diese Förderung erfolgt auf Grundlage der jährlichen Mitgliederbestandserhebung.
- Förderrichtlinie ab 01.01.2022
- Antrag - Förderung pro Kopf Förderung
- Verwendungsnachweis - pro Kopf Förderung
Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.
2. Einzelprojekte der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock
e.V. und seiner Mitgliedsvereine
Einzelprojekte, insbesondere die Teilnahme und für die Durchführung von Sportveranstaltungen
- Förderrichtlinie ab 01.01.2022
- Antrag - Förderung Sportprojekte und sportorientierte Kinder und Jugenderholung
- Verwendungsnachweis - Sportprojekte
- Antrag vorzeitiger Maßnahmebeginn Einzelprojekte
Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.
3. Förderung für den Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. und hauptamtliche Vereinssportlehrer
- Förderrichtlinie ab 01.01.2022
- Verwendungsnachweis - Förderung hauptamtliches Personal KSB und Vereine
Der Antrag ist bis zum 31. Oktober des Vorjahres beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Rostock.






