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Jugendamt des Landkreises Rostock

 

 

Förderrichtlinie ab 01.01.2026

 

 

1. Förderung der kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein 

 

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe bis zu 25,00 Euro pro Kind/Jugendlicher pro Jahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt.

 

Förderfähige Ausgaben sind: 

 

  • Fahrtkosten,

  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,

  • Aufwandentschädigungen/Honorare für Kampfrichter und Schiedsrichter, für die medizinische Sicherstellung, für Spezialkräfte und Organisatoren bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Ausgaben für Urkunden, Medaillen, Wimpel, Pokale, Kleinpreise,

  • Mieten und Nutzungsgebühren im Rahmen des Projektes, soweit es sich nicht um solche für vereinseigene Sportstätten und Einrichtungen handelt,

  • Arbeits- und Spielmaterial (projektbezogen),

  • Eintrittsgelder für den Besuch von Einrichtungen mit Bezug zum Sport (z.B. Schwimmbäder, Kletterwald),

  • Aufwandentschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Material der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer/Plakate).

 

Der Antrag ist bis zum 31.12. des Vorjahres 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

2. Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt 

 

  • für den Erwerb der DOSB je Vorstufenqualifikation    bis zu 80,00 € 

  • für den Erwerb von DOSB Lizenzen C bis A je           bis zu 150,00 € 

 

Der Antrag ist bis 6 Wochen vor Projektbeginn 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

3. Förderung von Projekten des Kreissportbundes und seiner Mitgliedsvereine 

 

 

3.1. Förderung der sportorientierten Kinder- und Jugenderholung

 

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Das jeweilige Projekt kann mit bis zu 6,50 Euro pro Tag und Teilnehmer, einschließlich Leitungs- und Betreuungspersonal (mindestens 2 Betreuer bzw. Schlüssel in der Regel 1:10) gefördert werden, max. jedoch in der Regel bis zu einer Höhe von 1.000,00 Euro. Der An- und Abreisetag zählt als ein Tag.  

 

Förderfähige Ausgaben sind:

 

  • Fahrtkosten,

  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten

  • Aufwandentschädigungen/Honorare für Kampfrichter und Schiedsrichter, für die medizinische Sicherstellung, für Spezialkräfte und Organisatoren bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Ausgaben für Urkunden, Medaillen, Wimpel, Pokale, Kleinpreise,

  • Mieten und Nutzungsgebühren im Rahmen des Projektes, soweit es sich nicht um solche für vereinseigene Sportstätten und Einrichtungen handelt,

  • Arbeits- und Spielmaterial (projektbezogen),

  • Eintrittsgelder für den Besuch von Einrichtungen mit Bezug zum Sport,

  • Aufwandentschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Material der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer/Plakate).

 

Der Antrag ist bis 6 Wochen vor Projektbeginn 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

3.2. Förderung von kreisweiten Einzelprojekten

 

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 Euro gewährt.  

 

Förderfähige Ausgaben sind:

 

  • Fahrtkosten,

  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten,

  • Aufwandentschädigungen/Honorare für Kampfrichter und Schiedsrichter, für die medizinische Sicherstellung, für Spezialkräfte und Organisatoren bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Ausgaben für Urkunden, Medaillen, Wimpel, Pokale, Kleinpreise,

  • Mieten und Nutzungsgebühren im Rahmen des Projektes, soweit es sich nicht um solche für vereinseigene Sportstätten und Einrichtungen handelt,

  • Arbeits- und Spielmaterial (projektbezogen),

  • Aufwandentschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Material der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer/Plakate).

 

Der Antrag ist bis 6 Wochen vor Projektbeginn 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

3.3. Förderung von Miniprojekten

 

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro gewährt.  

 

Förderfähige Ausgaben sind:

 

  • Fahrtkosten,

  • Verpflegungskosten,

  • Aufwandentschädigungen/Honorare für Kampfrichter und Schiedsrichter, für die medizinische Sicherstellung, für Spezialkräfte und Organisatoren bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Ausgaben für Urkunden, Medaillen, Wimpel, Pokale, Kleinpreise,

  • Mieten und Nutzungsgebühren im Rahmen des Projektes, soweit es sich nicht um solche für vereinseigene Sportstätten und Einrichtungen handelt,

  • Arbeits- und Spielmaterial (projektbezogen),

  • Aufwandentschädigungen für ehrenamtlich Tätige bis zu 20,00 € pro Tag und Person,

  • Material der Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Plakate).

 

Der Antrag ist bis 6 Wochen vor Projektbeginn 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

 

4. Förderung für hauptamtliche Vereinssportlehrer

 

  • je Personalstelle, tatsächliche Besetzung mit begründetem Anspruch auf Beschäftigungsentgelt,

  • max. 40 h/Wo., bei geringerer wöchentlicher Arbeitszeit entsprechende prozentuale Anpassung.

 

Der Antrag ist bis zum 30.10. des Vorjahres 

beim Jugendamt im Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Rostock. 

Kontakt

Landkreis Rostock

- Der Landrat - 

Amt für Jugend und Familie

Am Wall 3 - 5 

18273 Güstrow

 

Ansprechpartnerin:

Michaela Gustävel 

Tel.: 03843 / 755 - 511 20 

E-Mail:

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