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Jugendamt des Landkreises Rostock

1. laufende Kosten der Sportvereine für Kinder und Jugendliche

  • Unterstützung des Breiten- und Wettkampfsportes mit Kindern und Jugendlichen erfolgt in Form einer Pro-Kopf-Förderung

  • Zuwendung erfolgt für Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

  • Zuwendung orientiert sich an der jährlichen Mitgliederbestandserhebung

  • Ein Höchstbetrag von 25,- Euro pro Kopf der Kinder und Jugendlichen darf nicht überschritten werden

 

Diese Förderung erfolgt auf Grundlage der jährlichen Mitgliederbestandserhebung.

 

 

- Förderrichtlinie ab 01.01.2022

- Antrag_laufende_kontinuierliche_Kinder-und Jugendarbeit 2024 (PDF)

VWN_lfd. Kinder-und Jugendarbeit ab 2022

 

Der Antrag ist bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.

 

 

2. Einzelprojekte der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock 

    e.V. und seiner Mitgliedsvereine

 

Einzelprojekte, insbesondere die Teilnahme und für die Durchführung von Sportveranstaltungen

 

- Förderrichtlinie ab 01.01.2022

Antragsformular_Sportprojekte_Kinder-u. Jugenderholung (PDF)

- VWN_Sportprojekte_Kinder- u. Jugenderholung_ab_2023 (PDF)

- VWN_Anlage_Kinder- u. Jugenderholung_Teilnehmerliste (PDF_beschreibbar)

 

Der Antrag ist mindestens 6 Wochen vor Projektbeginn beim Jugendamt Landkreis Rostock einzureichen.

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landkreises Rostock. 

 

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