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Kinderschutz

Eine strukturierte Präventionsarbeit und der offensive Umgang mit dem Thema Kinderschutz zeichnen sich als Merkmale verantwortlicher und qualitativ hochwertiger Vereinsarbeit aus.


Wann ist von Kindeswohlgefährdung die Rede?

Kindeswohlgefährdung ist eine gegenwärtige Bedrohung des Grundrechtes auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freier Entfaltung der Persönlichkeit. Diese Bedrohung kann in der Zukunft zu einer erheblichen Schädigung führen.


Erscheinungsformen der Kindeswohlgefährdung:
•    Vernachlässigung
•    Körperliche Misshandlung
•    Sexuelle Gewalt
•    Häusliche Gewalt
•    Psychische (seelische) Misshandlung
•    Mobbing
•    Ankündigung von Suizid

 

Kinderschutzkonzept für die Vereine
Wir empfehlen den Vereinen, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln. Dieses sollte mindestens die folgenden Maßnahmen enthalten:

 

•    Maßnahme 1 - Den Verein positionieren
Die eindeutige Position des Vereins ist wichtig und muss klar nachlesbar sein. Dies sensibilisiert für das Thema, informiert die Vereinsmitglieder und macht den Verein dadurch bereits zu einem unbequemen Ort für (potentielle) Täter.

 

•    Maßnahme 2 – Eine erste Anlaufstelle einrichten
Es braucht unabhängige und vertrauenswürdige Ansprechpartner als Anlaufstelle für Sorgen und Probleme. Andernfalls läuft die Präventionsarbeit ins Leere. Die Aufgabe dieser Anlaufstelle ist die Umsetzung und die Bearbeitung von Beschwerden.

 

•    Maßnahme 3 – Qualifizieren und Regeln setzen
Mitglieder des Vereinsvorstandes, Trainer und Betreuer sollten für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und geschult werden. Zudem ist es wichtig einen Verhaltenskodex zu formulieren. Diese Verhaltensregeln müssen verbindlich sein, verschriftlicht werden und sind für jeden, der Kontakt zu den Kindern hat, durch seine Unterschrift anzuerkennen.

 

•    Maßnahme 4 – Das erweiterte Führungszeugnis
Als Baustein eines Kinderschutzkonzeptes ist es sinnvoll, dass der Sportverein die Inhalte des erweiterten Führungszeugnisses prüft. Wer einen einschlägigen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis aufweist, darf nicht mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

 

 

Schulungsvideos

 

Schulungsvideos werden über die Homepage des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Verfügung gestellt. 

 

Hier geht es zu den Schulungsvideos. 

 

Flyer_Schulungsvideos Schutz vor Gewalt im Sport

 

 

 

 

 

Dörte Schmidt

Kinderschutzbeauftragte des Kreissportbundes Landkreis Rostock

als unabhängige und vertrauenswürdige Ansprechpartnerin sowie Meldestelle für alle Vorfälle, Sorgen und Nöte innerhalb von Sportvereinen im Landkreis Rostock

 

Frau Dörte Schmidt

0173/9853183

 

 

Muster für einen Verhaltenskodex innerhalb des Vereines zur Implementierung im eigenen Verein. Dieses sollte von allen im Verein Ehrenamtlichen unterschrieben werden nach vorheriger Thematisierung. Zusätzlich sollte sich der Vorstand mittels Beschluss zum Thema Kinderschutz bekennen und dieses in den Gesamtverein tragen.

 

Hier finden Sie darüber hinaus ein Muster für einen Verhaltenskodex im Verein.

Vorlage Verhaltenskodex Kinderschutz
Kinderschutzbund

Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreies Aufwachsen und Beteiligung ein. Wir stärken sie bei der Entfaltung ihrer Fähigkeiten. Wir mischen uns zugunsten der Kinder ein – in der Bundes- und Landesgesetzgebung, bei Planungen und Beschlüssen in unseren Städten und Gemeinden.

 

Der Kinderschutzbund als Partner des Landessportbund bietet auch für Vereinsverantwortliche Seminare und Fortbildungsmöglichkeiten!

 

Startseite | DKSB LV Mecklenburg-Vorpommern (dksb-mv.de)

 

 

 

Beantragung Führungszeugnis

 

Die Online-Beantragung zur Auskunft über das erweiterte Führungszeugnis ist kostenlos und nach Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Verein kostenlos. 

 

Hier geht es zur Beantragung: BfJ (Führungszeugnis) (bund.de)

Hier kann eine Vorlage zum Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit im Verein beantragt werden: Antrag Führungszeugnis.docx

 

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