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Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen im Landkreis Rostock möglich

10. 12. 2021

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport teilte mit gestrigem Datum (9. Dezember 2021) mit, dass folgende Änderungen für den vereinsbasierten Sport gelten:

In Landkreisen oder kreisfreien Städten, die sich mehr als 7 Tage in der Ampelfarbe Rot befinden (sog. Rot plus) - so auch der Landkreis Rostock - , kann nunmehr weiterhin der vereinsbasierte Sport (mit 2-G-plus) unter folgender Bedingung stattfinden:

Es müssen geschlossene Übungs- bzw. Trainingsgruppen sein, mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erfüllen den 2G-Status auch ohne Impfung oder Genesung bis mindestens 31. Dezember 2021. Während Kinder unter sieben Jahren vom Nachweis einer tagesaktuellen Testung ausgenommen sind, können Schüler:innen diesen außerhalb der Ferien mit der Vorlage eines offiziellen Dokuments (Schüler:inausweis, Schulbescheinigung) erbringen. Für anleitende Personen (u.a. Trainer:innen) gilt weiterhin die 3G-Regelung, da Sie auch in ehrenamtlicher Funktion als Angestellte des Vereins behandelt werden.
Die Änderungen betreffen den § 1g Abs. 4 und 5 der Corona-Landesverordnung.

Nach heutiger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rostock gelten diese Regelungen auch für den Landkreis Rostock, sodass die ursprüngliche Verfügungslage des Landkreises mit Gültigkeit ab dem 04. Dezember in Sachen Sport aufgeweicht wird.

 

Bild zur Meldung: Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen im Landkreis Rostock möglich

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