Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
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Aktuelle Meldungen
Kommissarischer Wechsel an der Spitze der Sportjugend
(15. 08. 2023)Andreas Habermann wird aus persönlichen Gründen den Vorsitz der Sportjugend Landkreis Rostock e.V. abgeben. Darüber hat der langjährige Vorsitzende der Sportjugend auf der turnusmäßigen Sitzung des Vorstands der Sportjugend am 13.07.2023 unlängst alle Vorstandsmitglieder informiert. Mit seinem Erfahrungsschatz bleibt er jedoch dem Gesamtvorstand erhalten.
Habermann betont: „In den letzten Jahren habe ich viel Zeit und Energie in den Verein investiert und bin sehr stolz auf das, was wir gemeinsam erreicht haben. Leider aber kann ich aus zeitlichen Gründen nicht mehr die volle Verantwortung übernehmen.“
Diese Entscheidung wurde durch ihn nachfolgend auch mündlich und schriftlich dem Gesamtvorstand des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. mitgeteilt. Der KSB-Vorsitzende Matthias Drese verweist auf die hohen Verdienste Habermanns und begrüßt gleichzeitig seine Bereitschaft für weiteres Engagement für den Kinder- und Jugendsport des Landkreises Rostock: „Andreas Habermann war seit 1997 Mitglied der Sportjugend Bad Doberan e.V. und seit der Kreisgebietsreform der Vorsitzende der Sportjugend Landkreis Rostock e.V.
Seinem langjährigen Engagement ist es mitzuverdanken, dass wir heute über 10.000 Kinder und Jugendliche im Landkreis Rostock in den Sportvereinen bewegen.“
Den kommissarischen Vorsitz übernimmt bis zur nächsten Jugendvollversammlung im nächsten Jahr Sportfreund Steffen Sanewski, der zuvor als stellvertretender Vorsitzender agierte.
Wir wünschen dem gesamten Vorstand weiterhin viel Erfolg für die zukünftigen Herausforderungen.
Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. im August 2023
Foto: Kommissarischer Wechsel an der Spitze der Sportjugend
Ausbildungen des KSB: Anmeldungen für Junior-Trainer und Grundkurs gestartet
(14. 08. 2023)
Der KSB bietet erstmals in seiner Geschichte einen Junior-Trainer für 12-15-jährige in den Herbstferien 2023 an, wo Jugendliche aus den Sportvereinen zu „Unterstützern" für Übungsleiter/Trainer ausgebildet werden und somit erste Berührungspunkte mit dem Trainerdasein fassen.
Zusätzlich ist ab sofort auch die Anmeldung für den Grundkurs 2024 möglich.
a) Juniortrainer - Ausbildung in den Herbstferien 2023 inkl. Übernachtung für 12-15-jährige der Sportvereine
- Ort: Lüssow
- Zeit: 07.10., 10 Uhr - 11.10.2023, 15 Uhr
- Kosten: 140 € / Mitglieder inkl. Übernachtung in der Jugendherberge
- Beschreibung: Durch die Vorstufenqualifizierung „Juniortrainer" der Sportjugend, werden Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren aus den Sportvereinen zu „Unterstützern" für Übungsleiter/Trainer ausgebildet. Er kann dem Grundkurs zur Übungsleiter Breitensport C Ausbildung vorgeschaltet werden und umfasst 45 Lerneinheiten. Ziel dieser Ausbildung ist es junge Persönlichkeiten frühzeitig an die Übernahme von Verantwortung heranzuführen und sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport zu motivieren. Die Juniortrainerausbildung wird mit 30 LE auf den Grundkurs (sportartübergreifende Basisqualifizierung) angerechnet. Absolvieren Juniortrainer das Grundkursmodul, können sie an einem weiterführenden Aufbaukurs zum Trainer / Übungsleiter C teilnehmen.
- Anmeldelink: https://bildung.lsb-mv.de/?c=j0r1c1
b) Grundkurs 2024
- Ort: Bolzarena Bargeshagen
- Zeit: 22. - 26.04.2024 (Bildungsrurlaub möglich)
- Kosten: 80 € / Mitglieder
- Beschreibung: Durch den Grundkurs erfolgt eine Grundlagenausbildung innerhalb der Übungsleiter- bzw. Trainerausbildung in der 1. Lizenzstufe. In 45 Lerneinheiten werden überfachliche (sportartübergreifende) Themen in Theorie und Praxis des Sports und der sportlichen Leistungsentwicklung vermittelt. Die C-Lizenz Breitensport wird voraussichtlich im Herbst vom 2024 als Hybrid-Lehrgang mit insgesamt nur 5 Präsenztagen (Rest online-Selbststudium) als Folgekurs angeboten werden.
- Anmeldelink: https://bildung.lsb-mv.de/?c=8q39yb
Foto: Ausbildungen des KSB: Anmeldungen für Junior-Trainer und Grundkurs gestartet
Fördermöglichkeiten integrative Sportprojekte
(27. 07. 2023)Der Kreissportbund arbeitet seit diesem Jahr mit einem Integrationscoach mit einem Umfang von 5 Wochenstunden, nahezu vollständig gefördert durch Integration durch Sport.
Kontaktdaten Feliks Li:
- Mobil: 0176/48995353
- Mail:
Folgende Zielstellungen hat sich der KSB in der Integrationsarbeit gesetzt:
Ziel 1: Entwicklung von Sportangeboten in den Orten der zentralen Aufnahmestellen unter Leitung sportaffiner Flüchtender mit nachfolgender Überführung in das vor Ort bestehende Vereinsgefüge
Ziel 2: Sensitivitätsgewinn für die Integrationsarbeit in den Vereinen
Ziel 3: zentrale Sportveranstaltungen mit integrativem Charakter
Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:
1. Fördermöglichkeit Land M-V - LAGuS– Richtlinie Zuwendungen für die Integration von Migrantinnen und Migranten
Link: Förderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern - LAGuS (mv-regierung.de)
Besonderheiten:
- Bedarf muss durch Kommune/Landkreis bestätigt werden
- Eigenanteil + Kofinanzierungsanteil mindestens 20 %
2. Fördermöglichkeit Integration durch Sport – integratives Projekt
Link: Integration Fördermöglichkeiten und Anträge (lsb-mv.de)
Besonderheiten:
- Sportprojekte
- Eigenanteil mindestens 20 %
- Aktuell Budgetengpass
3. Fördermöglichkeit Landkreis Rostock – Projektförderung Wir Alle!
Besonderheiten:
- Maximale Zuwendung 500,00 €
- Fehlbedarfs oder Vollfinanzierung
Alle Informationen sind hier zu finden: Integrationsarbeit des KSB
[Download]
Foto: Fördermöglichkeiten integrative Sportprojekte
Jugendliche der Sportvereine nehmt teil an der Jugendkonferenz des Landkreises!
(25. 07. 2023)Heute schon die Welt gerettet? Dazu sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen anzupacken! Auf der Jugendkonferenz (JuKo) 2023 erwartet alle Teilnehmende im Alter von 11-27 Jahren ein Tag voller Aktionen rund um Mitbestimmung und Nachhaltigkeit. Dazu gibt es Live-Musik und politische Diskussionen. Auf dem OGS-Gelände in Teterow können Kinder und Jugendliche mitdiskutieren, sich mit Gleichaltrigen über Ideen austauschen sowie andere Zukunftsvorstellungen, Wünsche und Projekte kennenlernen. Es gibt aber auch viel Platz für Sport und Kreativität. Für eine regionale Verpflegung ist gesorgt! Das alles bietet die JuKo 2023 am 9. September 2023. Sie beginnt mit einer Sternfahrt per Bus auf sechs Routen zum formate e.V. in Teterow.
Foto: Jugendliche der Sportvereine nehmt teil an der Jugendkonferenz des Landkreises!
Plakate "Gehe nicht mit Fremden mit" des Bundesministeriums kostenlos für euer Vereinsheim!
(29. 06. 2023)
kostenlose Plakatbestellung: BMFSFJ - Startseite
Foto: Plakate "Gehe nicht mit Fremden mit" des Bundesministeriums kostenlos für euer Vereinsheim!
Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ - zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten im Jahr 2023 -
(22. 06. 2023).
Foto: Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ - zusätzliche Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten im Jahr 2023 -
E.DIS Netz GmbH wird neuer Partner des KSB
(05. 05. 2023)Die E.DIS Netz GmbH ist stolz darauf, Teil der sportlichen Gemeinschaft im Landkreis Rostock zu sein und die lokale Sportlandschaft zu unterstützen. „Wir sind überzeugt, dass Sport eine wichtige Rolle für die Gesundheit, das Miteinander und die Integration in unserer Gesellschaft spielt und freuen uns darauf, den Kreissportbund bei seinen Aktivitäten zu unterstützen. Im Rahmen unserer sozialen Verantwortung als Unternehmen möchten wir einen Beitrag zur Förderung des Breitensports und zur Stärkung der Sportvereine vor Ort leisten. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Partnerschaft mit dem Kreissportbund und wünschen allen Sportlern weiterhin viel Erfolg und Freude am Sport", so E.DIS-Vertreter Marcel Beer. E.DIS wird neben den Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele auch einzelne Veranstaltungen wie den Satower Seenlauf unterstützen!
Weiteres zur E.DIS:
Die E.DIS investiert jedes Jahr rund 100 Millionen Euro in ihre Netze, die eine Leitungslänge von rund 80.000 Kilometern haben, also zweimal um den Äquator reichen würden. Circa 1,3 Millionen Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe sind an dieses Netz angeschlossen. Die E.DIS AG mit ihrer Tochter E.DIS Netz GmbH ist einer der größten regionalen Energienetzbetreiber Deutschlands. Mit etwa 2.500 Mitarbeitern einschließlich rund 190 Auszubildenden ist die E.DIS-Gruppe einer der größten Arbeitgeber in den neuen Ländern.
Foto: E.Dis Vertreter Marcel Beer mit KSB-Vorsitzendem Matthias Drese (r.) und Geschäftsführer Eric Kerkow (l.)
LEADER sucht Projekte für 2024
(02. 05. 2023)Damit LEADER im nächsten Jahr mit der Umsetzung der neuen Projekte beginnen können, startet ab sofort der Aufruf zur Einreichung der neuen Projektideen. Alle Interessierten haben die Möglichkeit bis zum 30.06.2023 (Ausschlussfrist) den ausgefüllten „LEADER-Projektbogen Auswahljahr 2023“ einzureichen.
Je nach Region finden Sie die Antragsformular hier:
a) LEADER Region Ostsee-Doberan: Link
b) LEADER Region Im Herzen Mecklenburgs: Link
Die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe müssen auf Grundlage der eingereichten aktuellen Projektbögen die Vorhaben bewerten. Die daraus entstehende Rangfolge entscheidet, in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Fördermittel, über eine mögliche Förderung der Projekte.
Die Auswahl der Vorhaben durch die Lokale Aktionsgruppe wird im September diesen Jahres stattfinden.
Die einzureichenden Projekte sollten folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie entsprechen dem Strategiepapier der Lokalen Aktionsgruppe (in Kürze zu finden auf unserer Internetseite)
- sie sind bewilligungsreif (d.h. bei erfolgreicher Projektauswahl, sollten alle behördlichen Genehmigungen bis zur Abgabe des offiziellen Förderantrags vorliegen)
- sie bieten einen Mehrwert für die Allgemeinheit und sind öffentlich nutzbar
- sie sind im Kalenderjahr 2024 umsetzbar bzw. beginnen 2024 mit der Umsetzung
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig mit dem Regionalmanagement in Verbindung zu setzen, um die Projektidee vor der Einreichung zu besprechen.
Damit wir nächstes Jahr die ersten LEADER-Projekte in der neuen Förderperiode umsetzen können, starten wir diesen Projektaufruf ohne, dass es eine beschlossene Förderrichtlinien für das LEADER-Programm im Land MV gibt. Diese soll spätestens im Herbst diesen Jahres vorliegen. Das bedeutet, sowohl die Förderhöhen als auch einzelne Fördertatbestände sind nicht abschließend geklärt.
Förderkonditionen nach heutigem Stand:
- bei LEADER handelt es sich um eine Anteilsförderung, d.h. jeder Projektträger/in muss dem Fördersatz entsprechend einen Eigenanteil (bare Eigenmittel) aufbringen
- öffentliche Projektträger/innen (z.B. Kommunen und Kirchen): Fördersatz 90% der zuwendungsfähigen Bruttokosten (inkl. MwSt.), Fördersumme min. 2.500 € und max. 300.000 €
- private Projektträger/innen (z.B. Vereine, Unternehmen und Privatpersonen): Fördersätze 90% der zuwendungsfähigen Nettokosten (bei Basisdienstleistungen und nicht produktive Investitionen) bzw. 65% der zuwendungsfähigen Nettokosten, Fördersumme min. 2.500 € und max. 100.000 €
- beschlossene Leitprojekte können ggf. von der max. Fördersumme abweichen
- die Fördersumme setzt sich zusammen aus 80% europäischer Mittel (ELER) und 20% nationaler Kofinanzierung; bei Projekten öffentlicher Trägerschaft ist die Kofinanzierung durch den/die Träger/in selbst aufzubringen, bei Projekten privater Trägerschaft kann ggf. die Kofinanzierung vom Land M-V übernommen werden
- es besteht kein Anspruch auf Fördermittel
Foto: LEADER sucht Projekte für 2024
Energiehärtefallhilfe für Sportvereine
(05. 04. 2023)Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.
Ziel der Förderung sind finanzielle Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise.
Existenzgefährdende Härten sollen verhindert und der Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise abgesichert werden. Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsprüfung nach § 53 LHO gewährt.
Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V".
Die Richtlinie und das Antragsformular sind vorläufig, da noch nicht das Einvernehmen vom Finanzministerium vorliegt.
Mehr Informationen dazu hier.
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Ansprechpartner:
Henrike Stöckmann
Referentin Breitensport/Sportförderung
E-Mail:
Telefon: 0385 / 76 176 - 37
[Energiehärtefallhilfe für Sportvereine ]
Foto: Energiehärtefallhilfe für Sportvereine
1. Landessportspiele in Ahlbeck (Insel Usedom) am 24. Juni 2023
(27. 03. 2023)Die Landessportspiele
Die Landessportspiele M-V sind das große Sportfestival des Landessportbundes M-V, mit dem die Sportfamilie die Freude an Bewegung in der Gemeinschaft feiert. Gastgeber sind die Kaiserbäder auf der schönen Insel Usedom mit den Gemeinden Ahlbeck, Heringsdorf und Bansin.
Eingeladen sind alle Sportler, Bewohner und Gäste Mecklenburg-Vorpommerns, ganz egal wie alt sie sind oder wie sportlich sie sich fühlen.
Attraktive Sportangebote von Trend- und Funsport über Fitness- und Gesundheitssport bis hin zu breitensportlichen Wettbewerben bieten allen Generationen viele Möglichkeiten, sich aktiv und spielerisch zu erproben. Darüber hinaus sorgt ein buntes Unterhaltungs- und Mitmachprogramm auf und an der Bühne in Ahlbeck für gute Stimmung.
Das komplette Programm finden Sie weiter unten - auch als Download.
Der Landessportbund M-V bietet mit dieser Veranstaltung seinen Mitgliedsorganisationen und Partnern eine Plattform, um sich der Bevölkerung vorzustellen. Alle Fachverbände sind eingeladen, sich und ihre Sportarten an diesem Tag den Besuchern "hautnah" zu präsentieren.
Teilnehmergebühren:
Die Teilnehmergebühren betragen 10,00 Euro pro Teilnehmer.
T-Shirts:
Die Bestellung der Teilnehmer-T-Shirts erfolgt über die Meldeliste.
Die Kosten betragen 5,00 Euro im Vorverkauf und 7,00 Euro bei der Veranstaltung vor Ort.
Meldungen:
Teilnehmermeldung über einen Sportverein an die Geschäftsstelle des für den Verein zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund in elektronischer Form (Excel-Formular)
Einzelmeldungen sind möglich.
Meldeschluss: 15. Mai 2023
Meldung an:
Ansprechpartner:
Ute Friesecke
Vereinsberaterin
E-Mail:
Telefon: 038203 / 64 98 52
Weitere Informationen zu den 1. Landessportspielen 2023 in Ahlbeck finden Sie hier.
Fotos: KaiserbäderTourismusService GmbH
Quelle: Homepage LSB M-V e.V.
[Programmheft_Landessportspiele_2023]
[Teilnehmer_Meldung_Landessportspiele_2023]
Foto: 1. Landessportspiele_2023
20. Runde der „STERNE DES SPORTS“: Jetzt bewerben
(27. 03. 2023)Der attraktivste Wettbewerb für Sportvereine geht in sein 20. Jahr. Auch 2023 können sich die rund 87.000 Vereine in Deutschland mit besonderen Beispielen ihres gesellschaftlichen Engagements bei den „Sternen des Sports“ bewerben. Der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den Volksbanken Raiffeisenbanken gemeinsam veranstaltete Wettbewerb freut sich über Bewerbungen, die für die laufende Runde bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden können. Gesucht werden beispielsweise Initiativen aus den Bereichen Bildung und Qualifikation, Gesundheit, Integration und Inklusion, Klimaschutz, Digitalisierung, Demokratieförderung oder Mitgliedergewinnung. Die Finalisten erwartet bei der Preisverleihung des „Großen Stern des Sports in Gold“ im Januar 2024 in Berlin eine Ehrung auf höchster Ebene. Der bundesweit erstplatzierte Sportverein erhält neben dem Gold-Pokal ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro.
Zuvor können sich die Vereine über die lokale Ebene (Bronze) für die Landesebene (Silber) qualifizieren, die von den Landessportbünden und den regionalen Genossenschaftsverbänden ausgerichtet wird. Auch auf diesen Ebenen können die Vereine mit Preisgeldern dotierte Sterne-Auszeichnungen gewinnen. Die erstplatzierten Silber-Preisträger konkurrieren schließlich um das Ticket zum Bundesfinale der „Sterne des Sports“ in Gold 2023.
Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): „Den hohen ehrenamtlichen Einsatz der Menschen in den Sportvereinen zu würdigen, ist uns ein großes Anliegen. In den 20 Jahren der Sterne-Auszeichnung konnten wir den prämierten Vereinen inzwischen mehr als acht Millionen Euro für die weitere Förderung ihres gesellschaftlichen Engagements zukommen lassen. Wir freuen uns auch in dieser Jubiläumsrunde auf zahlreiche Wettbewerbseinreichungen.“
LSB-Präsident Andreas Bluhm: „Wir haben in der Pandemie ebenso wie in der Energiekrise immer wieder die besonderen Beiträge des organisierten Sports für unsere Gesellschaft hervorgehoben. Sie werden bei den ‚Sternen des Sports‘ auf beindruckende Art und Weise sichtbar und greifbar. Ich bin schon sehr gespannt auf die Vereine und ihre Engagements, die in diesem Jahr am Wettbewerb teilnehmen und ermuntere alle, sich zu bewerben.“
Bewerbungsverfahren digitalisiert und einfach
Die Teilnahme am Wettbewerb „Sterne des Sports“ ist denkbar einfach und voll digitalisiert. Bewerben können sich die Sportvereine mit ihren umgesetzten Initiativen entweder über die jeweiligen Internetseiten der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken oder direkt über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung/. Für die Bewerbungen gilt eine Stichtagsregelung zum 30. Juni. Vereine, die sich bis zum Stichtag bewerben, nehmen am Wettbewerb 2023 teil. Die Bewerbungsphase für den Wettbewerb 2024 startet nahtlos am 1. Juli 2023 und endet am 30. Juni 2024. Mit dieser Regelung können die teilnehmenden Sportvereine ihre Bewerbungen ganzjährig einreichen.
Weitere Informationen zu den „Sternen des Sports“ 2023 unter www.sterne-des-sports.de.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Landessportbund M-V e.V.
Henrike Stöckmann, 0385 76176-37,
Barbara Adrian, 0385 76176-12,
(Quelle: Homepage LSB M-V)
Foto: Sterne_des_Sports_2023
Landkreis und Kreissportbund würdigen ehrenamtliche Leistungen des Jahres 2022 - 18 Engagierte bei Festveranstaltung in Groß Wokern ausgezeichnet
(17. 03. 2023)Bei einer Festveranstaltung haben der Landkreis Rostock und der Kreissportbund des Landkreises Rostock am Donnerstag, 16. März, 18 Ehrenamtliche sowie Sportlerinnen und Sportler ausgezeichnet. Dazu kamen rund 80 Gäste aus Politik, Sport und Wirtschaft in das Kulturhaus nach Groß Wokern. Eingeladen hatten dazu Landrat Sebastian Constien und Matthias Drese, Vorsitzender des Kreissportbundes.
„Mit ihrem Engagement leisten diese Ehrenamtlichen einen wichtigen Beitrag für ein faires und gutes Miteinander im Landkreis Rostock. Sie stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt, dafür gebührt ihnen unser Dank“, so Landrat Sebastian Constien. Matthias Drese sprach von herausragenden sportlichen Leistungen und gratulierte unter anderem Leon Max Wahmkow vom Warnower Dartclub zum Titel des ersten Jugendlandesmeisters im Darten und den U18- Keglerinnen des SSV Einheit Teterow zum deutschen Meistertitel.
Die Goldene Ehrenamtsmedaille des Landkreises Rostock wurde im Rahmen einer Sonderehrung und als Höhepunkt des Abends an Hans-Jürgen Schulz aus Bad Doberan für sein jahrzehntelanges Engagement für den Sport im Landkreis Rostock verliehen.
Für ihre ehrenamtlichen Leistungen im Jahr 2022 gewürdigt wurden:
• Bärbel Lembcke, Wolfgang Matuschek und Heike Burghardt (alle Schwaaner SV)
• Kurt Springer (SV Eintracht Groß Wokern)
• Jörg Meiburg und Stephan Wenzel (TSV Graal-Müritz)
• Maik Dieterich (Kanusportverein Güstrow)
• Andrea Zeimert (Heiligenhäger SV)
• Heiko Brehmer (Sportjugend Landkreis Rostock)
• Petra Dethloff (Güstrower HV)
• Hans-Jürgen Schulz (SV Reinshagen)
Für sportliche Erfolge im Jahr 2022 gewürdigt wurden:
• Lina Besel, Anica Fromme, Rika Stüwe, Finja Schulz, Lilly Stroß und Trainer Günther van Rüschen (SSV Einheit Teterow) – Deutsche Meister U 18 weiblich im Bohle Kegeln
• Leon Max Wahmkow (Warnower Dartclub) – Landesmeister Jugend im Dart
Danke an Euch! Danke ans Ehrenamt!
Foto: Landkreis und Kreissportbund würdigen ehrenamtliche Leistungen des Jahres 2022 - 18 Engagierte bei Festveranstaltung in Groß Wokern ausgezeichnet
Online-Kurzschulungen im April / Lizenzfragen
(14. 03. 2023)
Kurzschulungsangebot - Jetzt anmelden
Der Kreissportbund bietet im April zwei Online-Kurzschulungen zur Anerkennung von jeweils 3 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung an:
1. Online Kurzschulung: Das Trainieren von Kondition und Koordination (3LE online)
- Datum: 18.04.2023
- Uhrzeit: 18 Uhr
- Referent: Martin Schröder
- Landessportbund MV | Online-Anmeldung (lsb-mv.de)
2. Online Kurzschulung: Motivierendes Coaching & Zielvereinbarung (3LE online)
- Datum: 25.04.2023
- Uhrzeit: 18 Uhr
- Referent: Ken Georgi
- Landessportbund MV | Online-Anmeldung (lsb-mv.de)
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Lizenzfragen (Achtung gilt nur für Lizenzen des LSB, nicht von Fachverbänden)
Ich habe eine Physiotherapie-Ausbildung oder bin Sportstudentin und möchte eine Lizenz des LSB erlangen, kann mir insofern einiges anrechnen lassen.
Meine Lizenz ist abgelaufen, ich möchte diese erneuern.
Der LSB klärt dazu auf. Eine vollständige Information finden Sie in vorliegender Auflistung des Landessportbundes:
Ein FAQ zu Lizenzfragen bietet der LSB hier:
Foto: Online-Kurzschulungen im April / Lizenzfragen
Barmer bewegt deinen Verein im Landkreis Rostock
(09. 03. 2023)Kostenfreie Unterstützung deines Vereinsfestes mit Spiel- und Bewegungsangeboten.
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
*Das Ausfüllen der Umfrage dauert ungefähr 5 Minuten. Als Partner des Kreissportbundes unterstützt die BARMER dein Vereinsfest mit Spiel- oder Aktionsangeboten im Jahr 2023!
Insgesamt 3 Vereinsveranstaltungen erhalten in 2023 die Möglichkeit, mittels Aktionsmodulen und Spielangeboten der BARMER ihr Vereinsfest aufzuwerten. Aus allen Bewerbungen werden 3 Vereine ausgewählt.
Hinweis: Termine in den Sommerferien können nur schwer abgedeckt werden.
Foto: Barmer Spielangebot
Schwimmlageranmeldung - eine Woche, ein Verein!
(01. 03. 2023)
Melden Sie Ihre Kids aus Ihrem Verein (Alter 5-14 Jahren) jetzt zum Schwimmlager in den Sommerferien an:
Foto: Schwimmlageranmeldung - eine Woche, ein Verein!
Kreissporttag - KSB LRO e.V. / Jugendvollversammlung - SJ im KSB LRO
(21. 02. 2023)Der Kreissporttag des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V., sowie die Jugendvollversammlung der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock findet am 22.03.2023 statt.
Die Einladung mit der vorläufigen Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem unten angeführten Dokument.
Bitte entsenden Sie max. 2 Vertreter/Delegierte Ihres Sportvereins (nur 1 Person hat Stimmrecht).
[Einladung_TOP_Kreissporttag_Jugendvollversammlung_2023]
[Berichtsheft_Kreissporttag_Jugendvollversammlung_2023]
Foto: Einladung_Kreissporttag_Jugendvollversammlung_2023
Die Sportfamilie im Landkreis Rostock trauert um Dietmar Kielmann
(13. 02. 2023)Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. und der Kreisfußballverband Warnow e.V. trauern um Dietmar Kielmann, der am 11. Februar 2023 im Alter von 78 Jahren verstorben ist.
Der Sanitzer Dietmar Kielmann förderte insbesondere die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im Sport- und Sozialwesen. Als scheidender Vorsitzender des MC Blau-Weiß Sanitz e.V, des Vereins Sanitzer Gemeinschaft e.V. und als 1. Ehrenmitglied des Kreisfußballverbandes Warnow e.V. erlangte Dietmar Kielmann hohe Verdienste in Sanitz sowie im gesamten Landkreis Rostock.
Für sein jahrzehntelanges Engagement wurde Dietmar Kielmann ausgezeichnet mit der Ehrennadel des Kreissportbundes, mit der Ehrennadel in Gold des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie mit der Verdienstnadel des Nordostdeutschen Fußballverbandes.
Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden der Trauer vor allem bei seiner Familie und seinen Angehörigen. Wir werden Dietmar Kielmann ein ehrendes Andenken bewahren.
Foto: Die Sportfamilie im Landkreis Rostock trauert um Dietmar Kielmann
Sichert euch jetzt einen von 150.000 Sportvereinsschecks
(30. 01. 2023)Vorab noch ein paar Informationen.
- Der Sportvereinsscheck dient als Beitrag für eine Neumitgliedschaft in einem teilnehmenden Sportverein.
- Sollte die Mitgliedschaft mehr als 40 Euro betragen, müssen die Mehrkosten selbst übernommen werden.
Wenn du schnell bist und noch keinem Sportverein angehörst, kannst du dir hier einen Sportvereinsscheck im Wert von 40 Euro für den Mitgliedsbeitrag sichern.
Was bedeutet Sportvereinsscheck?
Mit dem Sportvereinsscheck können Sie eine neue Mitgliedschaft in einem Sportverein bezahlen.
- Wenn die Mitgliedschaft mehr als 40 Euro kostet: Dann müssen Sie den Rest selbst bezahlen.
- Sie müssen Ihren Sportvereinsscheck innerhalb von 4 Wochen einlösen. Und zwar bei einem teilnehmenden Sportverein.
- Sie können pro Person nur einen Sportvereinsscheck einlösen.
- Für Familien gilt:
Sie können pro E-Mailadresse bis zu drei Sportvereinsschecks bekommen.
- Sie können den Sportvereinsscheck beim Sportverein digital einlösen. Sie können ihn auch ausgedruckt einlösen.
Das Downloadportal ist hierfür bis zum 31. August 2023 geöffnet. Damit möglichst viele Menschen das Angebot nutzen können, ist die Anzahl pro Person auf einen Sportvereinsscheck begrenzt.
So geht´s:
- Formular ausfüllen und per E-Mail den Link zu einem Sportvereinsscheck erhalten.
- Den Sportvereinsscheck digital oder ausgedruckt beim Sportverein einlösen.
- Dann ab damit zum Verein deiner Wahl. (Lass dir dabei nicht zu viel Zeit - dein Sportvereinsscheck muss nach 4 Wochen beim Sportverein eingereicht werden).
- Letzte Möglichkeit, einen Sportvereinsscheck einzulösen ist der 31. Oktober 2023.
Weitere Informationen finden Sie hier:
KOMM IN BEWEGUNG. KOMM ZU UNS. DEIN VEREIN: SPORT, NUR BESSER.
[Formular_Sportvereinsscheck ]
Foto: Vereinsschecks_DOSB_Restart
DOSB Restart - Vereinsaktion 4000 x 1000 € jetzt beantragen
(25. 01. 2023)Ab 26. Januar bis zum 31. Juli 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden.
Neben dem ehrenamtlichen Engagement im Verein, ist die Finanzierung ein wichtiger Faktor für die Erstellung und Umsetzung von Vereinsangeboten. Im Rahmen dieses Förderbaustein soll eine Impulssetzung für die Vereine im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe folgendermaßen erreicht werden:
4.000 Vereine können 1.000 Euro für Veranstaltungen, für Kooperationen mit weiteren Settings, für themenspezifische Projekte mit z.B. den Schwerpunkten Integration, Inklusion, Gesundheitssport, Sport der Älteren, Frauen, Mädchen und Familien im Sport sowie für Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit beim DOSB beantragen und erhalten.
Förderfähige Maßnahmen
- Vereinsveranstaltungen und Angebotsentwicklung:
- Sport, Bewegungs-, Familien- und Spieltage, Tage der offenen Tür
- Aktionstage mit Themenschwerpunkten z. B. Sportabzeichen, Gesundheit
- Angebotsentwicklung
- Niedrigschwelliges Mitmachangebot, z. B. Sport im Park
- Besondere Vereinsangebote: z. B. Mitternachtssport
- Schnupperkurse und Informationsveranstaltungen für Neumitglieder
- Entwicklung neuer zielgruppengerechter Vereinsangebote (z. B. Eltern-Kind Angebote, digitale/hybride Formate, Präventions- und Rehabilitationssportkurse)
- Auf- und Ausbau von Kooperationen
- Kooperationsangebot mit Schulen und Kita (z. B. Schul-AGs, Sportangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung)
- Kooperationsangebot mit Betrieben (z. B. Betriebssportangebote)
- Kooperationsangebot mit Kommune (z. B. Sportangebote im öffentlichen Raum, Mitwirken in der kommunalen Bewegungsförderung)
- Kooperationsangebote mit Multiplikatoren (z. B. Ärzteschaft, Kirchen, Gemeinden)
- Projekte mit Themenschwerpunkten, die verschiedene Zielgruppe ansprechen
- vulnerable Gruppen
- Mädchen und Frauen
- Familien
- Menschen mit geringem Einkommen
- Projekte zur Förderung der Schwimmfähigkeit
- Kooperationen mit Hotels, Wellnesseinrichtungen oder anderen Institutionen wie z. B. Rehaeinrichtungen, die ein eigenes Schwimmbad haben
- Kooperationen mit Schwimmschulen
- Öffentlichkeitswirksame Aktionen zur Erreichung von potenziellen Neumitgliedern mittels
- Flyer- oder Videoerstellung
- Etablierung oder Weiterentwicklung einer Vereinshomepage, Vereinsapp oder weiteren digitalen Tools
- Social Media – Aktivitäten
- Pressemitteilungen / Zeitungsanzeigen
- Zuwendungsfähige Ausgaben
- Grafik- und Printkosten für die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien
- Anschaffung von technischem Equipment, wie z. B. Tablets, Laptops, Kameras für die Öffentlichkeitsarbeit im Verein
- Technisches Equipment, wie z.B. Kamera, Mikrofon für digitale/hybride Sportangebote
- Anschaffungen von Sportkleingeräten, wie z.B. Therabänder, Springseile
- Miete von Großspielgeräten/Spielmobilen für Veranstaltungen
- Honorarkosten in Höhe von max. 20 Euro/Std. für Trainer*innen und Übungsleiter*innen
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer in Höhe von max. 10 Euro/Std.
- Verwaltungskostenaufwand bis zu einer Höhe von 5% der förderfähigen Summe
- Reisekosten nach Vorgaben des aktuellen Bundesreisekostengesetzes (max.20 Cent pro km)
- Bewirtungskosten (wie z.B. Getränke, Grillgut) mit Ausnahme von alkoholischen Getränken (keine Trinkgelder)
- Raum- und Hallenmieten, auch Wasserfläche sowie Eintrittsgelder
- Anteilige Energiekosten
- Stornokosten in begründeten Ausnahmefällen
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Regelangebote von Vereinen wie bestehende Trainings-/Spielangebote
- materielle Anschaffungen (wie Sportbekleidung/Trikots, Groß-Sportgeräte etc.)
- Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm bezuschusst werden
- Personalausgaben für hauptberufliches Personal
- Mitgliedsbeiträge
Ab dem 26. Januar bis zum 31. Juli 2023 können Anträge auf dem Förderportal gestellt werden.
Alle weiteren Infos hier: Der Deutsche Olympische Sportbund (dosb.de)
Foto: DOSB Restart - Vereinsaktion 4000 x 1000 € jetzt beantragen
Anmeldung zum 2. Fördermitteltag des Landkreises Rostock - Achtung Anmeldestop
(10. 01. 2023).
Sportlerwahl 2022 gestartet
(09. 12. 2022)Machen Sie mit und sichern Sie sich die Chance auf tolle Preise!
Der Landessportbund (LSB) ruft wieder zur landesweiten Wahl der Sportler des Jahres 2022 in Mecklenburg-Vorpommern auf.
Vom 3. Dezember 2022 bis 7. Januar 2023 werden die Sportlerin, der Sportler, die Para Sportlerin/Sportler, das Team, das Para Team sowie den/die Nachwuchssportler:in des Jahres 2022 gesucht.
Partner der landesweiten Sportlerwahl sind die OSTSEE-ZEITUNG sowie NDR 1 Radio MV und das Nordmagazin.
Wählen Sie auf: www.mv-sportlerdesjahres.de
Die Sieger der Sportlerwahl werden bei der Sportgala am 25. Februar 2023 im Van der Valk Resort Linstow bekannt gegeben und gefeiert.
Bei der Abstimmung gibt es attraktive Preise zu gewinnen.
Foto: Sportlerwahl 2022 gestartet
Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis pro Kopf-Förderung
(01. 12. 2022)Online-Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich
Das Portal für die Mitgliederbestandserhebung öffnet am heutigen Tag und endet am 15.01.2023: https://www.verminet.de/
Über die Anmeldeseite gelangen Sie zu einem kleinen (für den LSB Brandenburg erstellten) Video, in welchem die wesentlichen Punkte des Bestandsmeldungsverfahrens erläutert werden. Unter „OBM-Hilfe“ finden Sie die „Checkliste Bestandsmeldung Sportverein“, welche die erforderlichen Arbeitsschritte tabellarisch zusammenfasst.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Vereine sind verpflichtet, nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Angaben zu fixieren und damit deren Richtigkeit zu bestätigen. Die Fixierung funktioniert nur, wenn neben der Mitgliedererfassung auch das Pflichtfeld „Umfrage“ bearbeitet wurde.
Ohne Fixierung kann die Bestandsmeldung nicht abgeschlossen werden und gilt als nicht abgegeben!
Antrag Förderung des Vereinssports LSB bis 31.12.2022 an den KSB
Der Antrag auf Förderung des Vereinssports 2023 steht zum Download unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-des-vereinssports/ zur Verfügung.
Der Antrag ist postalisch (im Original) bis spätestens 31.12.2022 beim KSB einzureichen!
Sollten Sie diesen bereits eingereicht haben, wird es Ihnen bei „Merkmalen“ unter „Antrag Vereinsförderung LSB 2023 liegt vor“ im Verminet angezeigt. So haben Sie die Kontrolle, ob das Formular auch beim LSB vorliegt.
Verwendungsnachweis Förderung des Vereinssports 2022 bis 31.12.2022 an den KSB
Der Verwendungsnachweis muss zum 31.12.2022 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. vorliegen. Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung des Verwendungsnachweises finden Sie hier: http://www.ksb-lro.de/seite/142512/landessportbund-mv.html
Übungsleiterüberprüfung im Verminet
Bitte überprüfen Sie die Übungsleiter. Wenn Veränderungen vorgenommen werden müssen, so können Sie über den Button „Übungsleiter“ eine CSV-Datei (Excel) exportieren und bearbeiten diese entsprechend den Anweisungen in der Datei. Dann senden Sie die bearbeitete Datei mit den entsprechend veränderten Lizenz-Kopien zu Ihrem Kreis-/ Stadtsportbund (KSB/SSB).
Frist zur Beantragung der pro-Kopf-Förderung Landkreis Rostock
Bezüglich der Pro-Kopf-Förderung für 2023 weisen wir explizit auf die Antragsfrist bis zum 15.12.2022 hin.
Alle Unterlagen finden Sie hier: http://www.ksb-lro.de/seite/142506/jugendamt.html
Foto: Bestandserhebung bis zum 15.01.2023 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis pro Kopf-Förderung
SPORTLER- UND EHRENAMTSEHRUNG 2023 - Jetzt vorschlagen!
(01. 11. 2022)An alle Vereine
Kreissportbund Landkreis Rostock
Betreff: Ehrungsvorschläge für Sportler- und Ehrenamtsehrung des Landkreises Rostock
und des Kreissportbundes Landkreis Rostock gesucht
Sehr geehrte Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
der Landkreis Rostock und der Kreissportbund (KSB) würdigen am 16. März 2023 im „Kulturhaus zum Lindenkrug“ in Groß Wokern verdienstvolle Sportfreundinnen und Sportfreunde der Mitgliedsvereine des KSB für ihre kontinuierliche ehrenamtliche Arbeit sowie erzielte sportliche Erfolge im Jahr 2022.
Der Landkreis Rostock und der KSB rufen dazu auf, bis zum 15. Januar 2023 Vorschläge für die Auszeichnung einzureichen. Vorschläge sind schriftlich mittels Meldeformular oder mittels Online-Meldung über den untenstehenden Link beim KSB einzureichen. Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landkreises Rostock und des KSB zusammen.
Meldeformular
- Meldeformular sportliche Leistungen: https://bit.ly/3gGMbo6
- Meldeformular ehrenamtliches Engagement: https://bit.ly/3JBKwg3
- Alternativ können Sie bequem Ihre Online-Meldung hie durchführen: https://forms.office.com/r/zWWeFAr3L7
Foto: SPORTLER- UND EHRENAMTSEHRUNG 2023 - Jetzt vorschlagen!
Vereinsmitgliedsbeiträge für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
(05. 10. 2022)
Kinder/Flüchtlingskinder, die Sozialleistungen erhalten, haben einen Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe.
Einige Leistungen der Bildung und Teilhabe können über die Bildungskarte abgerechnet werden- z. B. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Antragstellung: Die Eltern der Kinder die:
- Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II ) müssen Ihre Anträge beim zuständigen Jobcenter des Landkreisen Rostock stellen
- Wohngeld /Kinderzuschlag erhalten müssen Ihre Anträge beim Sozialamt des Landkreises Rostock – Bildung und Teilhabe stellen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 2 müssen Ihre Anträge beim Sozialamt des Landkreises Rostock - Bildung und Teilhabe stellen
Flüchtlingskinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz § 3 erhalten, müssen Ihre Anträge beim Sozialamt des Landkreises Rostock –SG Unterbringung von Flüchtlingen stellen. Für diese Kinder erfolgt keine Abrechnung über das Portal der Bildungskarte. Die Leistungen (Vereinsbeiträge) werden auf Nachweis dem Leistungsanbieter bzw. den Eltern erstattet.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Rostock unter Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beantragen (landkreis-rostock.de)
Foto: Vereinsmitgliedsbeiträge für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
TIME for MONEY – VR Bank fördert Jugend-, Bildungs- und Sportprojekte
(23. 09. 2022)Die Bürgerstiftung ruft heute dazu auf, sich für die reguläre Förderung sowie für „STARTUP1000-Projekte zu bewerben. Der Einsendeschluss aller Fördermöglichkeiten des 2. Halbjahres ist der 07.10.2022!
Sie kennen einen gemeinnützigen, anerkannten Verein? Dieser hat seinen Wirkungskreis in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder in der kreisfreien Stadt Schwerin? Und fördert Jugend und Bildung? Oder das Vorhaben ist generationsübergreifend? DANN SUCHEN WIR GENAU DAS PROJEKT!
Wir suchen Projekte aus der gesamten Bandbreite unseres Stiftungszwecks, hierbei ist unser Schwerpunkt der Bereich Jugend & Bildung.
Aber auch die Förderung kultureller Zwecke, des Sports, der Kriminalprävention, der Unterstützung von Wissenschaft und Forschung sowie von Naturschutz und Landschaftspflege stehen in unserem Fokus.
Beispielhafte Auflistung:
- Kinder, Schüler und Jugendgruppen / -vereine
- Kindergarten- und Hortgruppen
- Bildungsprojekte
- Musik- und Bandprojekte
- Theateraufführungen
- Projekttage, Vorträge
- Klassenfahrten / Exkursionen
- Wissenschaft und Forschung
- Multimedia/Digitalisierung
- Unterstützung frühkindlicher Bildung
- Innovative Nachwuchsförderung in Sportvereinen,
- Gestaltung des Lebens „auf dem Lande”,
- Gesundheitsförderung inkl. Bewegung, Ernährungsprojekte,
- Arbeit von Schülerfirmen,
- Generationsübergreifende Projekte, etc. pp.
Was wird nicht gefördert?
- Personalkosten und laufende Kosten (höchstens als Anschubfinanzierung)
- kommerzielle Veranstaltungen und Fundraising-Aktivitäten
- Einzelpersonen
- politische Gruppierungen
- Projekte außerhalb des Geschäftsbereiches der VR Bank Mecklenburg eG
- Die Förderung über einen längeren Zeitraum
Noch ein kleiner Tipp: Die Anträge sollten als kleinen "Hingucker" aufbereitet sein. Je besser und beispielsweise mit Fotos unterlegt - desto eher können die Kuratoriumsmitglieder begeistert werden.
Denken Sie daran: »Es gibt nichts Gutes / außer: Man tut es.«!
Hier geht es zu den Antragsformalitäten:
Home | Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG (vr-buergerstiftung.de)
Foto: TIME for MONEY – VR Bank fördert Jugend-, Bildungs- und Sportprojekte
Antragsfrist Förderung KITA-Schule-Verein / Mikroförderprogramm DSEE
(21. 09. 2022)Liebe/r Sportsfreund/in,
hiermit möchten wir daran erinnern, dass die Anträge für das Programm KinderBewegungsLand und Schule & Verein bis zum 04.10.22 bei der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. einzureichen sind.
Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien:
Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. - Sportjugend Mecklenburg - Vorpommern (ksb-lro.de)
Kita/Schule & Verein (sportjugend-mv.de)
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Mikroförderprogramm DSEE für Engagement und Ehrenamt
Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert strukturschwache und ländliche Räume mit bis zu 2.500 Euro und 90 %tiger Förderung. Antragstellung relativ unkompliziert rund um die Stärkung des Ehrenamts. Laufzeit bis 31.12.2022.
Alle Informationen: Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)
Foto: Antragsfrist Förderung KITA-Schule-Verein / Mikroförderprogramm DSEE
Bildungsherbst des KSB bietet Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung
(15. 09. 2022)Der KSB bietet 3 Online Kurzschulungen zur Lizenzverlängerung (jeweils 3 LE) an.
Eine Anmeldung erfolgt über die Direktlinks s.u. über das LSB-Bildungsportal.
Thema |
Anmeldung |
Die eigene Athletik verbessern Online-Kurzschulung (3 LE online)
|
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Kognitives Training und Wahrnehmung Online-Kurzschulung (3 LE online) |
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Full-Body Workout Online-Kurzschulung (3 LE online) |
Foto: Bildungsherbst des KSB bietet Möglichkeiten zur Lizenzverlängerung
Seminar satzungsgemäße und krisensichere Vorstandsarbeit am 21.09.2022 in Güstrow
(07. 09. 2022)In dem zweistündigen Seminar informiert uns der Vereinsrechtsexperte Wolfgang Pfeffer über wichtige und aktuelle Themen und Fragen des Vereinsrechts.
Da im August die Übergangsregelung zur virtuellen Mitgliederversammlung und schriftlichen Beschlussfassung abgelaufen ist, erhalten wir Tipps, wie man durch entsprechende Satzungsgestaltung die Vereinsarbeit auch künftig "krisensicher" macht.
Relevante Themen sind insbesondere:
- Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes
- Haftungsverhältnisse im Verein
- Mitgliederrechte und Pflichten
- Satzungsgestaltung zur virtuellen Mitgliederversammlung und schriftlichen Beschlussfassung (z.B. per E-Mail)
Es gibt außerdem ausreichend Raum für Fragen zur weiteren vereinsrechtlichen Themen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.
Der Zugang zu der Veranstaltung ist barrierefrei.
Wo: BilSE – Institut Güstrow
Langendammscher Weg 2
Raum 301 (3. Etage
18273 Güstrow
Wann: Mittwoch, 21. September 2022
Uhrzeit: 17:00 Uhr – 19:00 Uhr
Anmeldung unter:
MitMachZentrale Landkreis Rostock
Träger: Lernen aktiv e.V.
Kerstingstraße 2
18273 Güstrow
Ruth Hügle und Beate Hanke - Metz
Telefon: 03843 7736 – 141 (R.H.), 03843 7736136 (B. H. – M.)
E-Mail:
Foto: Seminar satzungsgemäße und krisensichere Vorstandsarbeit am 21.09.2022 in Güstrow
LEADER sucht Leitprojekte und Starterprojekte für die neue Förderperiode - bis Ende September beantragen
(02. 09. 2022)Für die neue LEADER-Förderperiode hat die Lokale Aktionsgruppe im Rahmen ihrer Strategie-Erarbeitung sog. Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Querschnittsziele für die Region Ostsee-DBR und Güstrow-Land definiert und sucht dazu geeignete Projektideen. Gesucht werden Starterprojekte für das erste Förderjahr 2024. Darüber hinaus werden Leitprojekte zur strategischen Schwerpunktsetzung und Einzelprojekte für den gesamten Förderzeitraum von 2025 bis 2027 gesucht.
Projekte sind bis zum 30. September für eine Umsetzung in 2024 bzw. für eine Umsetzung innerhalb der gesamten Periode zu beantragen.
Vereine, gelegen in der Region Ostsee-DBR, reichen ihre Projektanträge hier ein: LEADER_DBR_Projektideenbogen_SLE_2024-27.pdf (leader-ostsee-dbr.de)
Vereine, gelegen in der Region Güstrower Landkreis, reichen ihre Projektanträge hier ein: LEADER Projektbogen - neue Förderperiode - LEADER Region Güstrower Landkreis (leader-guestrow.de)
Fragen beantwortet das jeweilige Regionalmanagement - besuchen Sie einfach die jeweilige Internetseite.
Foto: LEADER sucht Leitprojekte und Starterprojekte für die neue Förderperiode - bis Ende September beantragen
BUNDESPROGRAMM „SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IN DEN BEREICHEN SPORT, JUGEND UND KULTUR“ – PROJEKTAUFRUF 2022
(11. 08. 2022)Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss des Bundeshaushalts 2022 Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehen.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Ein Schwerpunkt soll bei Schwimmhallen und Sportstätten liegen, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.
Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Dies kann dann der Fall sein, wenn dies im Vergleich zur Sanierung die nachweislich deutlich wirtschaftlichere und mit Blick auf den Klimaschutz effektivere Variante ist. Bauliche Erweiterungen der zu sanierenden Einrichtungen können nur gefördert werden, wenn diese zwingend notwendig sind.
Förderempfänger
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Städte und Gemeinden.
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 v.H. Die Haushaltsnotlage der betroffenen Kommunen ist von der in den Ländern jeweils zuständigen Finanzaufsicht zu bestätigen. Maßgeblich für die Feststellung der Haushaltsnotlage ist der Zeitpunkt der Antragstellung (Ziff. 7.2 Phase 2). Entsprechend beträgt der aufzubringende kommunale Eigenanteil mindestens 55 v.H., bei Kommunen in Haushaltsnotlage 25 v.H.
Frist
23. Sept. 2022 - Fristende zur formlosen Anzeige der Einreichung einer Projektskizze beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium
Bitte reicht bei Bedarf insofern diese Info an eure Kommune weiter!
Der gesamte Projektaufruf ist hier zu finden: Projektaufruf
Foto: BUNDESPROGRAMM „SANIERUNG KOMMUNALER EINRICHTUNGEN IN DEN BEREICHEN SPORT, JUGEND UND KULTUR“ – PROJEKTAUFRUF 2022
Bis zu 3.000 € jetzt bei "Digital durch die Pandemie" der Ehrenamtsstiftung MV beantragen
(01. 08. 2022)
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Foto: Copyright: Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern
KSB etabliert Kinderschutzbeauftragte
(20. 07. 2022)Eine strukturierte Präventionsarbeit und der offensive Umgang mit dem Thema Kinderschutz zeichnen sich als Merkmale verantwortlicher und qualitativ hochwertiger Vereinsarbeit aus. Der Kreissportbund hat sich unlängst ein Schutzkonzept auferlegt und für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen einen Verhaltenskodex erstellt.
Als unabhängige und vertrauenswürdige Ansprechpartnerin sowie Meldestelle für alle Vorfälle, Sorgen und Nöte innerhalb von Sportvereinen im Landkreis Rostock fungiert in Zukunft Frau Dörte Schmidt als Kinderschutzbeauftragte des Verbandes. Sie ist erreichbar unter:
Frau Dörte Schmidt
0173/9853183
In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Rostock möchten wir in einem nächsten Schritt die Vereine im Thema Kinderschutz unterstützen. Neben der Fortbildung zur Ansprechperson für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Sportvereinen hat der KSB zahlreiche Informationen sowie ein Vereinsmuster für ein Verhaltenskodex im Verein zur Verfügung gestellt auf seiner Homepage im Bereich Kinderschutz.
Foto: Kinderschutzbeauftragte Dörte Schmidt
Fortbildung zur Ansprechperson für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Sportvereinen
(08. 07. 2022)Als Ansprechperson für die Entwicklung von Schutzkonzepten begleiten und unterstützen Sie Vereine bei der Entwicklung eines ganzheitlichen und lebendigen Konzeptes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Sie unterstützen die Vereine mit Ihrem Blick von außen im „Schutzkonzept-Prozess“.
Der Gesetzgeber erwartet von Einrichtungen, Vereinen und Verbänden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, dass sie sichere Orte für Kinder schaffen. Genau dafür braucht es ein gelebtes Schutzkonzept, denn Kinder und Jugendliche brauchen Orte und kontinuierliche Angebote, denen sie vertrauen. Dieser Ort soll Formen der Kommunikation und des Austausches für die Beteiligten ermöglichen und eine Haltung zur Umsetzung des Kinderschutzes leben.
Sie können gemeinsam mit der Projektgruppe eine Risiko-Potential-Analyse für die Trainer:innen, Eltern, Kinder und Jugendlichen des Vereins erarbeiten, diese auswerten und Vereine bei der Bearbeitung der Bausteine ihres Schutzkonzeptes begleiten.
Weitere Informationen zur Fortbildung finden Sie im Anhang dieser E-Mail.
Die Fortbildung findet in der Geschäftsstelle des Kinderschutzbundes Schwerin in zwei Blöcken statt:
11.11.2022 von 14-19 Uhr
12.11.2022 von 9-17 Uhr
13.11.2022 von 9-15 Uhr
02.12.2022 von 14-19 Uhr
03.12.2022 von 9-17 Uhr
04.12.2022 von 9-15 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
Der Kinderschutzbund
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Ansprechpartnerin: Maria Dahlke
Alexandrinenstraße 2, 19055 Schwerin
Tel: 0385-4791569
E-Mail:
[Fortbildung_Ansprechperson_Entwicklung_Schutzkonzepte]
Foto: Fortbildung zur Ansprechperson für die Entwicklung von Schutzkonzepten in Sportvereinen
Landessportbund bewertet Haushaltsbeschlüsse des Landes für den Sport differenziert und kritisch
(07. 07. 2022)
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge sieht der Landessportbund (LSB) die Beschlüsse des Landtages zum Haushalt des Sports.
Gute Nachrichten für den Sport sind zusätzliche Mittel für Investitionen, das heißt konkret für die neue Radsporthalle in Schwerin und die bereits im Bau befindliche neue Sport- und Bildungseinrichtung des LSB in Warnemünde. Außerdem beschloss der Landtag, die gesamte Sportförderung auf dem Niveau der Jahre 2020/2021 zu belassen und ursprüngliche Kürzungen nicht vorzunehmen. Das sichert z. B. den Sportvereinen die Förderung von Großsportgeräten sowie die Trainerfinanzierung im Leistungssport.
Leider wurde trotz vehementer Bemühungen des LSB einer stetigen Dynamisierung der Sportfördermittel für hauptamtliche Trainer und Vereinsportlehrer etc. in den Vereinen und Verbänden nicht zugestimmt. In anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Jugendarbeit und Wohlfahrtsverbänden ist das seit Jahren schon der Fall, nur nicht im Sport.
Einen herben Rückschlag erfährt das Programm
„Schule-Verein“. In dieser seit 20 Jahren so erfolgreichen Kooperation, in der jährlich bis zu 10.000 Kinder und Jugendliche ein zusätzliches Bewegungsangebot durch Sportvereine erhalten, ist die Finanzierung nicht mehr gesichert. Für das laufende Jahr kann der LSB noch auf Restmittel zurückgreifen. In dem vom Landtag beschlossenen Landeshaushalt findet das Programm keine Berücksichtigung mehr. Kein gutes Zeichen für den LSB, insbesondere in dieser Zeit, in der Bewegungsdefizite bei Kindern unübersehbar sind und dem geplanten Bewegungsgipfel zuwiderläuft.
„Hier besteht kurzfristig Handlungsbedarf, um das Programm im Jahr 2023 fortführen zu können“, so LSB Geschäftsführer Torsten Haverland.
„Die Novellierung des Sportfördergesetzes für das Jahr 2023 steht bevor und die Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2024/2025 beginnen noch in diesem Jahr. Hier muss unbedingt nachgelegt werden. Sollte die Sportförderung auf dem derzeitigen Niveau bleiben, kann der organisierte Sport die notwendigen gesellschaftspolitischen Herausforderungen nicht mehr bewältigen. Es geht hier nicht nur um Leistungssport, sondern in hohem Maße um Breiten-, Gesundheits- und Seniorensport – um eine gesamtgesellschaftliche und ressortübergreifende Aufgabe und Wirkung“, konstatiert LSB Präsident Andreas Bluhm besorgt.
Foto: LSB-Präsident Andreas Bluhm
KOMPENDIUM SPORTPLATZ: Sonderpreis für Vereine des Kreissportbundes Landkreis Rostock
(29. 06. 2022)Die Neuauflage des KOMPENDIUM SPORTPLATZ von Sportplatzwelt wurde Anfang April veröffentlicht und ist ein Must-Have für alle, die sich mit dem Bau und Betrieb von Außensportanlagen befassen. Mitglieder des Kreissportbundes erhalten das Magazin zum Sonderpreis.
Das Standardwerk für Entscheider im Breitensport beinhaltet u.a. die wichtigsten Standards rund um Planung und Bau sowie Infrastruktur von Außensportanlagen – praxisnahe Kostenbeispiele, informative Themen-ABCs, anschauliche Infografiken sowie Gastbeiträge und Interviews anerkannter Experten runden das Standardwerk ab, Projektberichte und Praxisbeispiele namhafter Unternehmen aus der Branche liefern zusätzlich wertvolle Anregungen für eigene Projekte. Darüber hinaus kann sich der Leser über umfassende Information zum Thema Fördermöglichkeiten freuen.
Die zweite Neuauflage des KOMPENDIUM SPORTPLATZ steht Ihnen ab sofort im Online-Shop von Sportplatzwelt zur Verfügung und kann im Rahmen der Partnerschaft zwischen dem Kreissportbund Landkreis Rostock und Sportplatzwelt zum Sonderpreis bestellt werden. Mit dem Code rostock22 erhalten Sie das Kompendium für 24,90 Euro statt 29,90 Euro.
Alle Informationen rund um das neue Kompendium finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stadionwelt-shop.de/kompendium-sportplatz-2022.html
https://www.sportplatzwelt.de/news/37334/neuauflage-kompendium-sportplatz-ab-sofort-erhaeltlich
Freuen Sie sich u.a. auf folgende Themen im Kompendium Sportplatz:
Konzeption
- Vergabeverfahren: Die wichtigsten Fragen
- Sportstättenförderung auf Landesebene
- Digitale Mitgliederverwaltung
Naturrasen
- Naturrasen: Das Pflege-ABC
- Düngung und Schädlingsbekämpfung
- Mähroboter: Der Mitarbeiter mit dem Motor
Kunstrasen
- Aktueller Stand der ECHA-Mikroplastikdebatte
- Erhaltung und Sanierung von Kunstrasensystemen
- Einstreugranulate: Infill-Materialien im Wandel
Leichtathletik
- Planungsgrundlagen für Leichtathletik-Anlagen
- Geräteausstattung für Leichtathletik-Anlagen
- Fitness für jedermann: Outdoor-Fitness-Anlagen und Bewegungsparcours
Infrastruktur
- Zuschaueranlagen, Tribünen & Co.
- Temporäre Infrastruktur
- Standsicherungsprüfung von Flutlichtmasten
und viele weitere Themen!
Jetzt im Juni 2022 heißt es:
KOMPENDIUM SPORTHALLE ist für Sie in der 2. Neuauflage zu erhalten.
Alle Fakten rund um das Thema SPORTHALLE finden sie unter folgendem Link:
https://www.sportplatzwelt.de/news/35764/neuauflage-kompendium-sporthalle-erscheint-im-juni
Der Link für die Vorbestellung ist bereits jetzt aktiv:
https://www.stadionwelt-shop.de/kompendium-sporthalle-2022.html
Foto: KOMPENDIUM SPORTPLATZ: Sonderpreis für Vereine des Kreissportbundes Landkreis Rostock
Online-Bewerbung für Sterne des Sports jetzt einreichen
(16. 06. 2022)Auch in diesem Jahr werden wieder die "Sterne des Sports" vergeben. Die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb 2022 läuft noch bis zum 30. Juni 2022. Teilnehmen können alle Vereine, die sich sozial oder gesellschaftlich engagieren. Stellen Sie der Jury bei der Bewerbung Ihren Verein und sein Engagement ausführlich mit Bildern und Videos vor. Und mit etwas Glück gewinnen Sie in diesem Jahr den "Stern des Sports" in Gold.
Auf lokaler Ebene gibt es bis zu 1.500 Euro für die Vereinskasse und auf den Bundessieger warten 10.000 Euro Geldprämie.
Hier geht es zur Bewerbung: Online-Bewerbung Sterne des Sports
Foto: Online-Bewerbung für Sterne des Sports jetzt einreichen
BARMER bewegt deinen Verein - Spielangebote im LK Rostock buchen
(14. 06. 2022)Als Partner des Kreissportbundes unterstützt die BARMER dein Vereinsfest mit Spiel- oder Aktionsangeboten!
Nach der Anmeldung tritt der KSB mit Dir in Verbindung, um Details eines Angebotes abzusprechen. Es besteht trotz der Anmeldung kein Anspruch auf Angebotsinanspruchnahme.
Hier geht es zur Anmeldung: Anmeldung BARMER Vereinsangebot
Foto: BARMER bewegt deinen Verein - Spielangebote im LK Rostock buchen
Kreissportbund: Neuer Vorstand gewählt
(10. 06. 2022)Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Kreissportbundes am 09.06.2022 im Bürgerhaus Güstrow wurden die Vorstände des Kreissportbundes und der Sportjugend als Vertretung des Kinder- und Jugendsportes im Landkreis Rostock vor knapp 80 Delegierten neu gewählt.
Neuer geschäftsführender Vorstand des Kreissportbundes
• Vorsitzender Matthias Drese (Bad Doberaner SV 90)
• 1. Stellvertreter Udo Kemper (Reitverein Güstrow)
• 2. Stellvertreter Dieter Sartorius (Kröpeliner SV 47)
• Vorstand Finanzen Maik Prehn (SV Reinshagen 64)
Komplettiert wird der Vorstand durch die weiteren Vorstandsmitglieder Matthias Roß (Schützenzunft 1705 Laage), Dörte Schmidt (LSG Lüssow 79), Daniel Rudolph (Güstrower Handballverein 94), Margit Meinel (Bad Doberaner SV 90), Brigitte Beck (LAV Gymnasium Bützow) und Andreas Habermann (Gnoiener SV von 1924).
Neuer Vorstand der Sportjugend
• Andreas Habermann (Gnoiener SV von 1924)
• 1. Stellvertreter Steffen Sanewski (KiFa SFV Güstrow)
Komplettiert wird der Vorstand der Sportjugend durch Daniela Duscha (RV Hof Bohm), Katja Beu (Sportclub Laage), Matthias Hensel (Laager SV 03), Sebastian Schröder (ATSV Güstrow) und Roman Stieler (Doberaner Fußball Club).
Matthias Drese tritt in „Große Fußstapfen“
Nach 25 Jahren als Vorsitzender des Kreissportbundes kandidierte der Tessiner Uwe Neumann auf der gestrigen Versammlung nicht mehr. Einstimmig wurde Neumann von den anwesenden Delegierten zum Ehrenvorsitzenden gewählt.
Auch das Vorstandsmitglied Finanzen Hans-Jürgen Schulz vom SV Reinshagen, seit 1994 in dieser Position aktiv, trat nicht mehr an. Er wurde einstimmig zum Ehrenmitglied gewählt.
Matthias Drese zollte seinen großen Respekt und Anerkennung für die großen Verdienste der beiden Funktionäre. „Uwe Neumann und Hans-Jürgen Schulz hinterlassen große Fußstapfen in der Entwicklung des Sportes im Landkreis Rostock." Gleichzeitig versprach der im Hauptamt als Bürgermeister der Gemeinde Satow tätige Drese, mit dem neuen Team die Vertretung der Interessen der über 200 Sportvereine im Landkreis Rostock weiter voranzutreiben.
Wir sagen Herzlichen Glückwunsch allen Gewählten und ein riesengroßes Dankeschön an Hans-Jürgen und Uwe!!
Foto: (v.l. M. Prehn, M. Roß, M. Drese, B. Beck, D. Schmidt, D. Rudolph, U. Kemper, D. Sartorius, abwesend M. Meinel)
Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen für 2023 - Jetzt Beantragen
(07. 06. 2022)Entsprechend der Richtlinie des Ministeriums für Inneres und Sport M-V können Zuwendungen für Modernisierung und Instandsetzung sowie für Neubau, Erweiterung und Umbau von vereinseigenen Sportstätten (Verein ist Eigentümer bzw. Pächter o. ä. mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren, bei Zuwendungen unter 10 T€ mindestens 10 Jahre) sowie deren Ausstattung mit Sportgeräten gewährt werden.
Baumaßnahmen im Landkreis Rostock können aus EU-Mitteln (ELER) eine Förderung erhalten - bei Übernahme der Kofinanzierung durch die Kommune 80 % Förderung auf Netto vs. bei Übernahme der Kofinanzierung durch das Land 60 % Förderung auf Netto.
Der Antrag ist bis zum 31.08. des Vorjahres an die Geschäftsstelle des KSB mitsamt folgender Nachweise zu stellen:
> sportfachlicher Bedarf
> Nutzerkreis, Belegungsplan Sportstätte
> Eigentumsverhältnisse/langfristiger Pachtvertrag
> Kostenschätzung DIN 276 oder mind. 3 vergleichbare Angebote
> gesicherte Gesamtfinanzierung (Kontoauszug Sportverein bzw. schriftliche Bestätigung durch Drittmittelgeber)
> gesicherte Kofinanzierung durch Kommune
Alle Antragsunterlage sind hier zu finden: Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen (lsb-mv.de)
Beratung bietet der KSB unter:
Eric Kerkow
Telefon: 038203 / 64 98 54
Mobil: 0176/61484539
E-Mail: eric.kerkow@ksb-lro.de
Foto: Förderung von Baumaßnahmen an Vereinssportanlagen für 2023 - Jetzt Beantragen
Vereinsumfrage inklusiver Sport/Sport für Menschen mit Behinderung im LK Rostock
(23. 05. 2022)Der Kreissportbund möchte zusammen mit dem Landkreis Rostock die Sport-Bedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern. Um bestehende Angebote im inklusiven Sport-Bereich/im Bereich des Sportes für Menschen mit Behinderung zu optimieren und neue Angebote zusammen mit den Vereinen zu ergründen, ist es von Nöten, den Status Quo zu ermitteln.
Insofern Sie ein bestehendes Angebot in Ihrem Verein besitzen, mit Kindern und Jugendlichen mit geistigen oder körperlichen Einschränkungen trainieren oder in der Überlegung sind, ein Angebot zu entwickeln, so füllen Sie bitte den vorliegenden Online-Fragebogen aus. Die Umfrage dauert rund 3 Minuten. Die Umfrage läuft bis zum 03.06.2022.
Hier geht es zur Umfrage: https://forms.office.com/r/gaYLRBTLen
Rückfragen zur Umfrage an:
Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
Eric Kerkow
Mail: eric.kerkow@ksb-lro.de
Telefon: 0176/61484539
Foto: Vereinsumfrage inklusiver Sport/Sport für Menschen mit Behinderung im LK Rostock
Aktuelle Neufassung Satzungs- und Ehrungsordnungsänderungen
(16. 05. 2022)Am 4. Mai 2022 wurden sämtliche Vereine zum Kreissporttag 2022 am 9. Juni in Güstrow fristgemäß geladen. Sämtliche Vereinsvorstände haben zudem ein Berichtsheft zum Download bekommen, welches in TOP 12 Anträge zur Abstimmung beinhalten. Beide Anträge wurden im Rahmen des KSB-Vorstandssitzung am 11.05.2022 nochmals verändert und präzisiert, insofern die untenstehend zur Verfügung gestellten Dokumente die ursprünglichen Anträge aus TOP 12 ersetzen. Dies erfolgt fristgemäß.
Anträge von Sportvereinen für den diesjährigen Kreissporttag sind noch bis zum 18. Mai an den Vorstand zu stellen.
[Antrag Ehrungsordnungsänderung]
Stellenausschreibung - Vereinssportlehrer/in in Laage ab 01.01.2023
(13. 05. 2022)Wir suchen Dich als Vereinssportlehrer/in in Laage ab 01.01.2023.
Bewirb dich jetzt bis zum 30.06.2022.
[Stellenausschreibung_Vereinssportlehrer/in_Laage]
Foto: Stellenausschreibung - Vereinssportlehrer/in in Laage ab 01.01.2023
Kostenloses Online-Seminar zum Thema LED-Flutlicht für Sportplätze
(11. 04. 2022)Sie haben Interesse an einer neuen LED-Flutlichtanlage, aber wissen nicht, auf welche Faktoren und Kriterien Sie achten müssen? Unser Partner Lumosa bietet ein kostenloses Online-Seminar zum Thema Flutlichtbau. In einem circa 1,5-stündigen Online-Seminar gehen wir auf wichtige Fragen ein wie: Welche Schritte beinhaltet ein Flutlicht-Projekt? Wie viel Lux benötigt Ihre Sportstätte? Auf welche Gesetze, Normen und Richtlinien müssen Sie achten? Wo und wie können Sie Fördergelder für Ihre neue LED-Anlage beantragen?
Eine Umrüstung auf moderne und stromsparende LED-Technik schont die Vereinskasse und bietet zudem optimale Lichtverhältnisse.
Donnerstag, 12. Mai 2022 um 18 Uhr
Dauer: ca. 1,5 Stunden. Im Nachgang besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Hier gehts zur Anmeldung: Anmeldelink
Foto: Kostenloses Online-Seminar zum Thema LED-Flutlicht für Sportplätze
Ukrainische Flüchtlinge willkommen im Sport - Infos zum Versicherungsschutz
(24. 03. 2022)Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen. Die Flüchtlinge ,die sich in einem Verein des Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind.
Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Die Sportversicherung gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine. Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Nähere Informationen können unter www.ARAG-Sport.deabgerufen werden.
Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der Ukrainischen Flüchtlingen abmildern wollen.
Foto: Ukrainische Flüchtlinge willkommen im Sport - Infos zum Versicherungsschutz
Neue Corona-Landesverordnung - 3G im Sport
(22. 03. 2022)
Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2022 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie gilt ab 20. März 2022 bis einschließlich 2. April 2022:
Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (keine Beschränkung bei Sportausübung im Außenbereich). Das 3G-Erfordernis greift jedoch immer in Kabinen (auch bei Nutzung für Sportausübung im Außenbereich).
Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr.
Foto: Neue Corona-Landesverordnung - 3G im Sport
500 € für dein Mikroprojekt zur Flüchtlingshilfe - Jetzt beantragen
(10. 03. 2022)Aktueller denn je – ob ein wöchentliches Spiel- und Spaßangebot für Flüchtlinge, eine Willkommensveranstaltung oder Zuschuss für Workshops für Flüchtlinge in Muttersprache organisiert über deinen Verein! Gefördert werden können Sach- als auch Personalkosten (Vollfinanzierung)!
Ganz unbürokratisch in der Antragstellung und Nachweisführung!
Hier geht’s zur Richtlinie: https://bit.ly/3IdsX4R
Hier zum Antrag: https://bit.ly/3vXwrG8
Weitere Informationen gibt Landkreis-Integrationsbeauftragter Roman Stieler
Telefon: 03843 755 50345
Mail:
Foto: 500 € für dein Mikroprojekt zur Flüchtlingshilfe - Jetzt beantragen
Weitere Corona-Lockerungen im Sport ab 04.03.2022
(05. 03. 2022)
Das Landeskabinett hat weitere Lockerungen beschlossen, die auch den Sport in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der 12. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 01.03.2022, die am 04.03.2022 in Kraft getreten ist.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport:
• Im Trainingsbetrieb und bei Wettkämpfen gibt es keine festen Gruppengrößen bzw. keine Grenzen bei der Personenzahl mehr. Dies gilt für alle Altersgruppen.
• Der Spiel- und Wettkampfbetrieb ist auch in der Stufe 4 (Rot) wieder mit Zuschauern möglich. Bis zu 200 Personen im Innenbereich und 600 Personen im Außenbereich sind ohne Genehmigung zulässig, mit Genehmigung darüber hinaus entsprechend den Regelungen für Großveranstaltungen (vgl. § 6 Abs. 9, Anlage 44 Corona-LVO M-V).
• In der Stufe 4 gilt im Innenbereich weiter das 2-G-Plus-Erfordernis (vgl. § 1f Abs. 3 Nr. 3 Corona-LVO M-V), im Außenbereich das 2-G-Erfordernis (vgl. § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
• In den Stufen 1 – 3 der Corona-Ampel gilt die 3-G-Regel.
• Für Begleitpersonen (z. B. Übungsleiter, Trainer) gilt wie bisher in allen Stufen die 3-G-Regel.
• Testpflichten im Sport gibt es für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren aktuell nur in der Stufe 4 im Innenbereich. Außerhalb der Ferien wird als Nachweis ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.
Bereits seit dem 24.02.2022 sind Anwesenheitslisten auch im Sportbetrieb nicht mehr erforderlich. Es wird aber empfohlen, den anwesenden Personen eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten (vgl. Anlage 21 Nr. 4 Corona-LVO M-V).
Foto: Weitere Corona-Lockerungen im Sport ab 04.03.2022
Sportler- und Ehrenamtsehrung des Landkreises Rostock 2022
(28. 02. 2022)Die diesjährige Sportler- und Ehrensamtsehrung des Landkreises Rostock und des Kreissportbundes LRO e.V. findet am 20. Mai statt.
Alle wichtigen Informationen entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Ausschreibung.
Meldeformular
• Meldeformular: https://bit.ly/3501q9i
• Alternativ können Sie bequem und papierlos auch Ihre Online-Meldung hier durchführen: https://bit.ly/3LTfiTg
Foto: Sportler- und Ehrenamtsehrung des Landkreises Rostock 2022
Vorinformation Kreissporttag 09.06.2022
(22. 02. 2022)Der Kreissporttag findet am 09.06.2022 in Güstrow mit der turnunsmäßigen Wahl des Vorstandes statt.
Foto: Vorinformation Kreissporttag 09.06.2022
Erste-Hilfe-Kurs am 05.03.2022
(16. 02. 2022)Erste Hilfe rettet Leben! Auch im Sport!
Wir bieten gemeinsam mit dem ASB Warnow-Trebeltal e. V. einen Erste Hilfe Kurs an. Dabei wird es auch speziell um Sportverletzungen gehen.
Termin: 05. März 2022
Uhrzeit: 9.00 - 15.30 Uhr
Ort: Neue Dorfstraße 6, 18196 Dummerstorf
Veranstalter: ASB Regionalverband Warnow-Trebeltal e.V.
Kursgebühren: 50,00 € - Barzahlung an den ASB am Veranstaltungstag
Kursinhalt:
Modul 1 allgemeine Maßnahmen bei Notfällen ( Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle, Schockvorbeugung, Notruf, weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen)
Modul 2 Hilfe bei Atemnot
Modul 3 Helfen bei Bewusstlosigkeit, Krampfanfällen, Thermoschäden, Vergiftungen, Kreislaufstillstand
Modul 4 Erste-Hilfe bei Verletzungen, insbesondere Sportunfälle (Knochen- und Gelenkverletzungen, Hautverletzungen, lebensgefährliche Blutungen, Fremdkörperverletzungen, Verbrennungen)
Anmeldung:
HIER auf dem Bildungsserver des LSB MV e.V.
Foto: Erste-Hilfe-Kurs am 05.03.2022
Corona: Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport möglich
(05. 02. 2022)Gestern Abend ist die 9. Änderung der Corona-LVO M-V vom 04.02.2022, die am 5.02.2022 - also heute - in Kraft tritt, veröffentlicht worden.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport im Einzelnen:
- In der Stufe 4 der Corona-Ampel (Rot) ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich.
(§ 1g Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V) - Dies gilt sowohl für den Kinder- und Jugendsport als auch für den Erwachsenensport.
- Die Personenzahlen umfassen jeweils alle für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).
- Auch in Schwimmhallen ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich (jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen).
(§ 1 g Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V) - Zuschauer bleiben in der Stufe 4 (Rot) zunächst weiterhin untersagt.
- Im Trainingsbetrieb bleibt es in der Stufe „Rot“ bei den bisherigen Obergrenzen (15 Personen im Innenbereich, 25 Personen im Außenbereich).
- Für Sporttreibende gilt jeweils die 2-G-Plus-Regelung (in der Stufe „Rot“ auch im Außenbereich - dies bedeutet, dass in Stufe Rot Ungeimpften der vereinsbasierte Trainings- und Wettkampfbetrieb untersagt ist). Bei Personen, die für die Wettkampfdurchführung tätig sind, greift die 3-G-Regel.
Foto: Corona: Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport möglich
25.000 Corona-Schnelltests für die Vereine im Landkreis Rostock
(26. 01. 2022)
Der Kreissportbund (KSB) Landkreis Rostock stellt seinen über 200 Mitgliedsvereinen rund 25.000 Corona-Schnelltests zur Absicherung des Trainingsbetriebes kostenlos zur Verfügung. Diese konnten mithilfe des Sozialministeriums sowie des Landessportbundes generiert werden, wofür ein herzlicher Dank gilt.
„Die Verteilung der Tests haben wir je nach Größe des Vereines gedeckelt", informiert KSB-Geschäftsführer Eric Kerkow. „Die Tests können dezentral an den Standorten Bentwisch, Bad Doberan, Laage, Güstrow und Bützow abgeholt werden. Die Vereinsvorsitzenden werden darüber gesondert informiert", so Kerkow.
Der KSB hofft, mithilfe der Testmöglichkeiten einen fortlaufenden Trainingsbetrieb zu gewährleisten und appelliert an die Politik, im Amateur- und Freizeitsportbereich auch in Stufe Rot Wettkämpfe und Punktspiele zu ermöglichen. Die Vereine sind mit ihren Gesundheitskonzepten darauf vorbereitet.
Foto: 25.000 Corona-Schnelltests für die Vereine im Landkreis Rostock
Fördermitteltag des LK Rostock 2022 - jetzt anmelden!
(17. 01. 2022)Melden Sie sich jetzt an zum Großen Fördermitteltag des Landkreises Rostock unter: Anmeldelink
Fragen beantwortet die Geschäftsstelle gerne!
Foto: Fördermitteltag des LK Rostock 2022 - jetzt anmelden!
Bildungsveranstaltungen 1. Halbjahr 2022
(06. 01. 2022)Mit uns startet ihr körperlich als auch geistig fit ins neue Jahr!
Besonders interessant:Unser Grundkurs Übungsleiter C vom 31.01.2022 - 04.02.2022 bietet noch freie Plätze als erster Schritt zur offiziellen DOSB Trainerlizenz.
In den zahlreiche Kurzschulungen erhaltet ihr ferner eure notwendigen Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung!
Hier gehts zur Anmeldung: https://bildung.lsb-mv.de/
Foto: Bildungsveranstaltungen 1. Halbjahr 2022
Social Media im Verein - kostenfreier Workshop in Güstrow am 19.01.2022
(27. 12. 2021)Soziale Netzwerke – Kennenlernen und souverän kommunizieren (Vor – Ort – Workshop am 19.01.2022)
In dem dreistündigen Workshop Soziale Netzwerke beschäftigen wir uns mit den Themen Social – Media – Strategie und verschiedenen sozialen Netzwerken. Du möchtest wissen, wie Du das Portal findest, das zu den Bedürfnissen Deines Vereines passt? Dann bist Du bei uns genau richtig. In diesem interaktiven Workshop geben wir Dir Einblick in die Nutzung sozialer Medien. Mithilfe von Mitmachaktionen kannst Du Dein neues Wissen direkt an konkreten Beispielen anwenden. Außerdem sprechen wir darüber, wie Du die Privatsphäre von Dir und den Besucher*innen Deines Vereinsauftrittes schützen kannst.
Konkret gibt Dir der Workshop Soziale Netzwerke Antworten auf folgende Fragestellungen:
• Welchen Nutzen haben soziale Medien für meinen Verein?
• Welche verschiedenen sozialen Netzwerke gibt es?
• Wie finde ich das richtige Medium für meinen Verein?
• Wer ist meine Zielgruppe?
• Was für einen Arbeitsaufwand muss ich bedenken?
• Welche Möglichkeiten der Interaktion bieten mir soziale Medien?
• Wie sichere ich mir die Privatsphäre meiner Vereinsmitglieder und Besucher*innen?
• Wie kann ich die positive Kommunikation auf meinem sozialen Auftritt fördern?
Wo:
BilSE – Institut Güstrow
Langendammscher Weg 2
Raum 301 (3. Etage)
18273 Güstrow
Wann: Mittwoch, 19. Januar 2022
Uhrzeit: 16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email verbindlich bis zum 18.01.2022 an.
Die Veranstaltungen sind für Sie kostenfrei. Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden. Bei Einstufung des LK Rostock in die Stufen orange und rot gilt die 2G Plus Regelung. Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, ist seit dem 16. Dezember von der Testpflicht befreit. Voraussetzung ist, dass diese mindestens 14 Tage zurückliegt. Der Zugang zu den Veranstaltungen ist barrierefrei.
Kontakt und Anmeldung:
MitMachZentrale im Landkreis Rostock
Ruth Hügle und Beate Hanke-Metz,
Tel. 03843 7736- 141 I Email:
Tel. 03843 7736- 136 I Email:
Foto: Social Media im Verein - kostenfreier Workshop in Güstrow am 19.01.2022
LEADER Regionalbudget mit 80 % Investitions- und Projektförderung bis 28.02.2022 beantragbar
(22. 12. 2021)Lassen Sie in Ihrem Sportverein ein Projekt oder eine Investition Fördern! Gefördert werden ausschließlich Kleinprojekte & Investitionen mit Gesamtkosten von max. 20.000 EUR. Maximal 80 Prozent, höchstens 16.000 EUR, können je Vorhaben als Zuschuss gefördert werden. Antragsfrist ist der 28. Februar 2022.
Zur Ausschreibung der LAG Ostsee-DBR: https://leader-ostsee-dbr.de/index.php/de/
Zur Ausschreibung der LAG Region Güstrower Landkreis: https://leader-guestrow.de/regionalbudget/
Foto: LEADER Regionalbudget mit 80 % Investitions- und Projektförderung bis 28.02.2022 beantragbar
Wie werde ich Leistungsanbieter zum Reha-Sport - Anmeldung zum kostenlosen Online-Seminar am 19.01.22 gestartet
(21. 12. 2021)Anmeldung unter
Foto: Wie werde ich Leistungsanbieter zum Reha-Sport - Anmeldung zum kostenlosen Online-Seminar am 19.01.22 gestartet
Änderung der Corona-Landesverordnung / kurzfristig Tests zu vergeben
(17. 12. 2021)Die 4. Änderung der Corona-LVO M-V vom 15.12.2021 ist am 16. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport:
- Die Übergangsfristen für Kinder und Jugendliche ab 12 bis einschließlich 17 Jahre werden verlängert. Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe sind bis zum 30. April 2022 von den 2-G- und 2-G-Plus-Regeln ausgenommen (vgl. § 1d Abs. 6, § 1e Abs. 5, 1f Abs. 6 Corona-LVO M-V).
Alle Kinder und Jugendlichen dürfen also vorerst auch im Innenbereich weiter Sport treiben, unabhängig von ihrem Impfstatus.
Das Sportministerium hat aktuell folgende Testregelungen für Kinder und Jugendliche bestätigt:
Bis einschließlich der Corona-Stufe 3 (orange) gibt es im vereinsbasierten Sport nach wie vor keine Testpflicht für Kinder und Jugendliche (siehe Anlage 21 Nr. 6 d Corona-LVO M-V). Den Betroffenen bzw. ihren Eltern wird aber dringend empfohlen, vor der Ausübung des Vereinssports eine Corona-Testung durchzuführen.
In der Corona-Stufe 4 (rot) müssen im vereinsbasierten Sport im Innenbereich während der Ferien alle Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren einen negativen Corona-Test vorlegen. Außerhalb der Ferien wird als Nachweis ein aktueller Schülerausweis akzeptiert. - Sporttreibende mit einer Booster-Impfung sind von der 2-G-Plus-Testpflicht befreit. Allerdings muss die Booster-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (§ 1f Abs. 7 Corona-LVO M-V).
Die Gesamtausgabe der aktuellen Corona-Landesverordnung M-V können Sie hiernachlesen.
Der KSB hat eine erste geringe Test-Tranche (insgesamt 1.000 Tests) für seine Vereine bekommen. Aufgrund der geringen Anzahl verzichten wir zunächst auf eine dezentrale Ausgabe.
Wer dringend Tests benötigt, der wird um Kontaktaufnahme per Mail an gebeten, sodass die Anzahl sowie das Abholdatum festgelegt werden. Für diese Tranche wird es keine prozentuale Aufteilung nach Mitgliederstärke geben.
Foto: Änderung der Corona-Landesverordnung / kurzfristig Tests zu vergeben
Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen im Landkreis Rostock möglich
(10. 12. 2021)Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport teilte mit gestrigem Datum (9. Dezember 2021) mit, dass folgende Änderungen für den vereinsbasierten Sport gelten:
In Landkreisen oder kreisfreien Städten, die sich mehr als 7 Tage in der Ampelfarbe Rot befinden (sog. Rot plus) - so auch der Landkreis Rostock - , kann nunmehr weiterhin der vereinsbasierte Sport (mit 2-G-plus) unter folgender Bedingung stattfinden:
Es müssen geschlossene Übungs- bzw. Trainingsgruppen sein, mit nicht mehr als 15 Personen im Innenbereich und 25 Personen im Außenbereich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erfüllen den 2G-Status auch ohne Impfung oder Genesung bis mindestens 31. Dezember 2021. Während Kinder unter sieben Jahren vom Nachweis einer tagesaktuellen Testung ausgenommen sind, können Schüler:innen diesen außerhalb der Ferien mit der Vorlage eines offiziellen Dokuments (Schüler:inausweis, Schulbescheinigung) erbringen. Für anleitende Personen (u.a. Trainer:innen) gilt weiterhin die 3G-Regelung, da Sie auch in ehrenamtlicher Funktion als Angestellte des Vereins behandelt werden.
Die Änderungen betreffen den § 1g Abs. 4 und 5 der Corona-Landesverordnung.
Nach heutiger Absprache mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Rostock gelten diese Regelungen auch für den Landkreis Rostock, sodass die ursprüngliche Verfügungslage des Landkreises mit Gültigkeit ab dem 04. Dezember in Sachen Sport aufgeweicht wird.
Foto: Vereinsbasierter Sport bei „Rot plus“ unter Auflagen im Landkreis Rostock möglich
Stellenausschreibung - Vereinsberater/in Sportjugend
(08. 12. 2021)PDFDatei: Stellenausschreibung KSB LRO 2022
Bild: Stellenausschreibung KSB LRO 2022
Foto: Stellenausschreibung - Vereinsberater/in Sportjugend
Sportler*in des Jahres 2021
(04. 12. 2021)Machen Sie mit und sichern Sie sich die Chance auf tolle Preise!
Der Landessportbund (LSB) ruft wieder zur landesweiten Wahl der Sportler des Jahres 2021 in Mecklenburg-Vorpommern auf.
Vom 4. Dezember bis 15. Januar werden die Sportlerin, der Sportler, die Para Sportlerin/Sportler, das Team, das Para Team sowie den/die Nachwuchssportler:in des Jahres 2021 gesucht.
Partner der landesweiten Sportlerwahl sind die OSTSEE-ZEITUNG sowie NDR 1 Radio MV und das Nordmagazin.
Wählen Sie auf www.mv-sportlerdesjahres.de
Am 09. November hat die Jury nach sportlichen Kriterien Athleten für die Wahl nominiert.
Zur Jury gehören Vertreter der Ostsee-Zeitung, des NDR und des LSB.
Bei den insgesamt 29 Kandidaten in den sechs Kategorien sind große Namen wie Hannes Ocik (Rudern), Reno Tiede (Goalball), Claudine Vita (Leichtathletik), Ramona Brussig (Para Judo), Hansa Rostock und das SSC Volleyball Bundesliga Team zu finden.
Die Sieger der Sportlerwahl werden bei der Sportgala 05. März 2022 im Van der Valk Resort Linstow bekannt gegeben und gefeiert.
Bei der Abstimmung gibt es attraktive Preise zu gewinnen, unter anderen Eintrittskarten für die Sportgala in Linstow inkl. Übernachtung und Nutzung der Saunalandschaft.
Foto: Sportler*in des Jahres 2021
08.12.2021 (17:30): Videoschulung zur Beantragung und Verwendungsnachweisführung der Pro-Kopf-Förderungen des LSB & Landkreises Rostock
(02. 12. 2021)Der KSB unterstützt Sie bei der Antragstellung und Verwendungsnachweisführung der Vereinssportförderungen des LSB und des Landkreises Rostock.
Hierzu führen wir eine Online-Schulung durch.
Datum: 08.12.2021
Uhrzeit: 17:30 Uhr
Zugang: Zugangslink zum Videokonferenzraum (Microsoft Teams)
Bitte melden Sie sich vorab möglichst unter folgendem Link für die Schulung an (Anmeldung dauert wenige Sekunden): Anmeldelink
Fragen beantwortet die Geschäftsstelle unter
Foto: 08.12.2021 (17:30): Videoschulung zur Beantragung und Verwendungsnachweisführung der Pro-Kopf-Förderungen des LSB & Landkreises Rostock
Transparenzregister: Antrag auf Gebührenbefreiung erheblich vereinfacht
(02. 12. 2021)Die Bundesanzeiger Verlag GmbH versendet derzeit Antragsformulare auf Befreiung von den Gebühren, die für die Führung des Transparenzregisters anfallen.
Zur Erinnerung: Im Jahre 2017 wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Geldwäschegesetzes ein zentrales Transparenzregister geschaffen. Eingetragene Vereine sind zwar nicht meldepflichtig, müssen aber grundsätzlich eine Gebühr für die Führung des Transparenzregisters zahlen (ab 2020: 4,80 Euro jährlich). Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Zahlung der jährlichen Gebühr (ab 2020: 4,80 Euro zzgl. Mehrwertsteuer) befreien zu lassen. .
Der Antrag auf Gebührenbefreiung wurde nun durch das „Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz“ erheblich vereinfacht. Im Wesentlichen muss nur noch die Gemeinnützigkeit des Vereins (Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke durch das Finanzamt) versichert und das Einverständnis erklärt werden, dass der Bundesanzeiger Verlag beim zuständigen Finanzamt eine Bestätigung der Gemeinnützigkeit einholen darf. Hierfür sind einfach die entsprechenden Kästchen auf dem Formular anzukreuzen.
Das durch den Vorstand oder sonst Bevollmächtigten unterzeichnete Formular kann postalisch, per Fax oder eingescannt per E-Mail an den Bundesanzeiger Verlag gesandt werden.
Hinweise:
• Der Bundesanzeiger Verlag bittet darum, nur die von ihm versandten individualisierten Antragsformulare zu verwenden. Vervielfältigte Formulare können nicht verarbeitet werden und verzögern die Bearbeitung erheblich. Der Bundesanzeiger Verlag bittet um Geduld, bis alle individualisierten Antragsformulare an die Vereine versendet sind.
• Eine Befreiung kann grundsätzlich nicht für abgelaufene Gebührenjahre erfolgen. Eine Befreiung für das Jahr 2021 kann aber noch bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.
Foto: Transparenzregister: Antrag auf Gebührenbefreiung erheblich vereinfacht
Bestandserhebung bis zum 15.01.2022 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis Pro Kopf-Förderung
(01. 12. 2021)Online-Bestandserhebung bis zum 15.01.2022 ab sofort möglich
Das Portal für die Mitgliederbestandsmeldung online öffnet am heutigen Tag und endet am 15.01.2022: https://www.verminet.de/
Über die Anmeldeseite gelangen Sie zu einem kleinen (für den LSB Brandenburg erstellten) Video, in welchem die wesentlichen Punkte des Bestandsmeldungsverfahrens erläutert werden. Unter „OBM-Hilfe“ finden Sie die „Checkliste Bestandsmeldung Sportverein“, welche die erforderlichen Arbeitsschritte tabellarisch zusammenfasst.
Ein wichtiger Hinweis:
Die Vereine sind verpflichtet, nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Angaben zu fixieren und damit deren Richtigkeit zu bestätigen. Die Fixierung funktioniert nur, wenn neben der Mitgliedererfassung auch das Pflichtfeld „Umfrage“ bearbeitet wurde.
Ohne Fixierung kann die Bestandsmeldung nicht abgeschlossen werden und gilt als nicht abgegeben!
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Antrag Förderung des Vereinssportes LSB bis 31.12.2021 an den KSB
Der Antrag auf Förderung des Vereinssports 2022 steht zum Download unter https://www.lsb-mv.de/sportfoerderung/foerderung-des-vereinssports/ zur Verfügung.
Der Antrag ist postalisch (im Original) bis spätestens 31.12.2021 einzureichen beim KSB!
Sollten Sie dies schon eingereicht haben, wird es Ihnen bei „Merkmalen“ unter „Antrag Vereinsförderung LSB 2022 liegt vor“ im Verminet angezeigt. So haben Sie die Kontrolle, ob das Formular auch beim LSB vorliegt.
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Verwendungsnachweis Förderung des Vereinssports 2021 bis 31.12.2021 an den KSB
Der Verwendungsnachweis muss zum 31.12.2021 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. vorliegen. Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung sowie das Formular ist hier zu finden: http://www.ksb-lro.de/seite/142512/landessportbund-mv.html
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Übungsleiterüberprüfung im Verminet
Bitte überprüfen Sie die Übungsleiter. Wenn Veränderungen vorgenommen werden müssen, so können Sie über den Button „Übungsleiter“ eine CSV-Datei (Excel) exportieren und bearbeiten diese entsprechend den Anweisungen in der Datei. Dann senden Sie die bearbeitete Datei mit den entsprechend veränderten Lizenz-Kopien zu Ihrem Kreis-/ Stadtsportbund (KSB/SSB).
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Nachfrist zur Beantragung der Pro-Kopf-Förderung Landkreis Rostock
Bezüglich der Pro-Kopf-Förderung 2022 wiesen wir explizit auf die Antragsfrist vom 30.11.2021 hin. Eine Nachfrist wurde nun bis zum 15.12.2021 gewährt!
Die Anträge können informativ vorab per E-Mail an Frau Gustävel () versandt werden, müssen aber zwingend im Original beim Landkreis Rostock eingereicht werden.
Alle Unterlagen finden Sie hier: http://www.ksb-lro.de/seite/142506/jugendamt.html
Foto: Bestandserhebung bis zum 15.01.2022 ab sofort möglich / Fristen zur LSB & Landkreis Pro Kopf-Förderung
2-G-Plus-Regelung und weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Sport - Stand: 29.11.2021
(25. 11. 2021)Am 24.11.2021 ist die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23.11.2021 in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Landesverordnung:
Das 2-G-Erfordernis (nur Genesene und vollständig Geimpfte dürfen ein Angebot in Anspruch nehmen) gilt unter Umständen bereits in der Stufe 2 („Gelb“) und findet nicht mehr ausschließlich im Innenbereich Anwendung, sondern teilweise auch im Außenbereich (vgl. § 1e Corona-LVO M-V).
Die neue 2-G-Plus-Regelung besagt, dass die allein zugelassenen Genesenen oder vollständig Geimpften zudem einen negativen Corona-Test vorlegen müssen (vgl. § 1f Corona-LVO M-V).
Welche Auswirkungen haben die aktuellen Regelungen auf den vereinsbasierten Sport (§ 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V)?
1. Erwachsene
Ab der Corona-Stufe 2 („Gelb“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind = 2-G-Erfordernis (vgl. § 1e Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).
Den Geimpften oder Genesenen wird dringend empfohlen, eine Corona-Testung durchzuführen.
Ab der Corona-Stufe 3 („Orange“) müssen die nach der „2-G-Regel“ ausschließlich zugelassenen Genesenen oder vollständig Geimpften zudem einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen, um vereinsbasierten Sport im Innenbereich ausüben zu können = 2-G-Plus-Regelung (vgl. § 1f Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).
2. Kinder und Jugendliche
Bis einschließlich Corona-Stufe 2 („Gelb“) gelten 2-G-Erfordernis und 2-G-Plus-Regelung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht; die Sportausübung ist entsprechend den bisherigen Regelungen möglich.
In der Corona-Stufe 3 („Orange“) ist das 2-G-Erfordernis für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Sport im Innenbereich zwar grundsätzlich anwendbar – greift aufgrund der Gleichsetzung von Kindern und Jugendlichen mit Geimpften und Genesenen zurzeit aber nicht (vgl. § 1e Abs. 3 und 5 i.V.m. § 1d Absätze 3 – 5 Corona-LVO M-V).
Kinder und Jugendliche dürfen bis zum 31.12.2021 auch ohne einen Impf- bzw. Genesenennachweis Vereinssport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Testpflichten, die die Verordnung für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren in der Stufe 3 eigentlich vorsieht, entfallen im vereinsbasierten Sport, da hier für unter 18-jährige aktuell keine Testpflicht vorgesehen ist (vgl. Anlage 21 Nr. 6 d) Corona-LVO M-V).
Dennoch wird den Betroffenen bzw. ihren Eltern dringend empfohlen, vor der Ausübung des Vereinssports eine Corona-Testung durchzuführen, falls an dem Tag nicht ohnehin eine Testung in der Schule stattgefunden hat.
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) gilt für die Ausübung von vereinsbasiertem Sport von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Innenbereich die 2-G-Plus-Regelung (vgl. § 1f Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V). Das bedeutet:
Alle Kinder und Jugendliche dürfen zurzeit grundsätzlich vereinsbasierten Sport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für einen Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (aufgrund der Gleichsetzung mit Geimpften und Genesenen, vgl. § 1e Abs. 3 und 5 i.V.m. § 1d Absätze 4 – 6 Corona-LVO M-V).
Sie müssen aber einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen.
Die Testpflicht gilt für alle Kinder und Jugendlichen (für die Kinder und Jugendlichen, die noch nicht vollständig geimpft oder genesen sind, und für die Kinder und Jugendlichen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind).
Ausgenommen von dem Testerfordernis sind Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres.
Achtung:
Nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur bis zum 31.12.2021 mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt. Für sie gelten aktuell ab 01.01.2022 das 2-G-Erfordernis sowie die 2-G-Plus-Regelung genauso wie für Erwachsene.
3. Anleitungspersonen
Für „Anleitungspersonen“ (Übungsleiter, Trainer), die die Sportangebote durchführen, finden die o. g. Regelungen für Sportausübende gleichermaßen Anwendung.
Die bisherige Gleichstellung von „Beschäftigten oder sonst tätigen Personen“ wurde in der neuen Corona-Landesverordnung gestrichen.
Hinweise / Sonstiges
Für Zuschauende finden die o.g. Regelungen im vereinsbasierten Sport gem. § 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V gleichermaßen Anwendung.
Bei Sportveranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 22 Corona-LVO M-V (Innen- und Außenbereich) gilt das 2-G-Erfordernis ab der Stufe 2 („Gelb“), die 2-G-Plus-Regelung ab der Stufe 3 („Orange“), und zwar jeweils nur für Zuschauer.
Die 2-G-Erfordernisse sowie die 2-G-Plus-Regelung greifen bei der Zuordnung in eine höhere Stufe nicht bereits am ersten Tag. Sie gelten, wenn die Zuordnung in der entsprechenden Stufe an drei Tagen hintereinander erfolgt ist, ab dem übernächsten Tag (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 Corona-LVO M-V). (Zum Verfahren bei der Zuordnung in eine niedrigere Stufe siehe § 1 Abs. 3 Satz 3 Corona-LVO M-V).
Das 2-G-Erfordernis sowie die 2-G-Regelung greifen nicht nur bei Vorliegen der entsprechenden Stufe im jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt, sondern schon dann, wenn die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz landesweit bestimmte Schwellenwerte überschreitet (vgl. § 1 Abs. 4 – 6 Corona-LVO M-V). Daher werden die für die Stufe 3 („Orange“) vorgesehenen Maßnahmen in § 1e und 1f der Verordnung landesweit spätestens am 26. November 2021 greifen.
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) können bis zum 15. Dezember 2021 weitergehende Maßnahmen zur Anwendung kommen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht (vgl. § 1g Abs. 4, Abs. 5 Corona-LVO M-V).
Für Mitgliederversammlungen greift das 2-G-Erfordernis nunmehr ab Stufe 3 („Orange“), vgl. § 1e Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 6 Abs. 5 Corona-LVO M-V – und die 2-G-Plus-Regelung ab Stufe 4 („Rot“), vgl. § 1f Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 5 Corona-LVO M-V.
Die Corona-Landesverordnung vom 23. November 2021 können Sie HIER nachlesen.
Quelle: LSB MV e.V.
Foto: 2-G-Plus-Regelung und weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Sport - Stand: 29.11.2021
2-G-Regelung im Sport ab Stufe „Orange“ – Stand: 19.11.2021
(22. 11. 2021)Mit der 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12.11.2021 ist das sogenannte „2-G-Erfordernis“ für weite gesellschaftliche Bereiche eingeführt worden. Ab der Corona-Warnstufe 3 („Orange“) können bestimmte „Angebote für den Publikumsverkehr“ im Innenbereich grundsätzlich nur noch für Geimpfte und Genesene in Anspruch genommen werden (vgl. § 1e Corona-LVO M-V).
Die Schwellenwerte, die der risikogewichteten Einstufung (Stufen 1 bis 4) zugrunde liegen, wurden ebenfalls angepasst. Die Stufe 3 („Orange“) gilt in einigen Regionen schon seit dem 17.11.2021, und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Regelungen der Stufe 4 („Rot“) möglicherweise ab dem 22. November 2021 zur Anwendung kommen.
Die vorliegende – entsprechend den aktuellen Auslegungen der Landesregierung angepasste – Darstellung enthält gegenüber der Veröffentlichung vom 13.11.2021 u.a. Änderungen zu Kindern und Jugendlichen in der Corona-Stufe „Rot“ sowie Ergänzungen zu sogenannten Anleitungspersonen (Übungsleiter, Trainer).
Welche Auswirkungen hat das 2-G-Erfordernis auf den vereinsbasierten Sport (§ 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V)?
1. Erwachsene
In den Corona-Stufen 3 („Orange“) und 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind (vgl. § 1e Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).
Den Geimpften oder Genesenen wird dringend empfohlen, eine Corona-Testung durchzuführen.
2. Kinder und Jugendliche
Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das 2-G-Erfordernis in der Corona-Stufe 3 („Orange“) nicht; die Sportausübung ist entsprechend den bisherigen Regelungen möglich.
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) ist das 2-G-Erfordernis für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zwar grundsätzlich anwendbar – greift aufgrund der Gleichsetzung von Kindern und Jugendlichen mit Geimpften und Genesenen zurzeit aber nicht (vgl. § 1e Absatz 3 i.V.m. § 1d Absätze 3 – 5 Corona-LVO M-V).
Kinder und Jugendliche dürfen bis zum 31.12.2021 auch ohne einen Impf- bzw. Genesenennachweis Vereinssport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Testpflichten, die die Verordnung für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren in der Stufe 4 eigentlich vorsieht, entfallen im vereinsbasierten Sport, da hier für unter 18-Jährige aktuell keine Testpflicht vorgesehen ist (vgl. Anlage 21 Nr. 6 d) Corona-LVO M-V).
Dennoch wird den Betroffenen bzw. ihren Eltern dringend empfohlen, vor der Ausübung des Vereinssports eine Corona-Testung durchzuführen, falls an dem Tag nicht ohnehin eine Testung in der Schule stattgefunden hat.
Achtung:
Nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur bis zum 31.12.2021 mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt. Für sie gilt aktuell ab 01.01.2022 das 2-G-Erfordernis genauso wie für Erwachsene.
3. Anleitungspersonen
• Für „Anleitungspersonen“ (Übungsleiter, Trainer), die die Sportangebote durchführen, finden die o. g. Regelungen für Sportausübende gleichermaßen Anwendung.
• Greift das 2-G-Erfordernis, so gilt Folgendes:
Anleitungspersonen werden als „Beschäftigte oder sonst tätige Personen“ auch dann, wenn sie nicht genesen oder vollständig geimpft sind, den Geimpften und Genesenen gleichgesetzt.
Allerdings dürfen sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen und müssen eine medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske tragen (vgl. § 1d Abs. 8, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
Die Anleitungsperson muss einen am selben Tag gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen.
Hinweise/Sonstiges
Die 2-G-Erfordernisse greifen bei der Zuordnung in eine höhere Stufe („Orange“ bzw. „Rot“) nicht bereits am ersten Tag. Sie gelten, wenn die Zuordnung in der entsprechenden Stufe an drei Tagen hintereinander erfolgt ist, ab dem übernächsten Tag (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 Corona-LVO M-V). (Zum Verfahren bei der Zuordnung in eine niedrigere Stufe siehe § 1 Abs. 3 Satz 3 Corona-LVO M-V).
Das 2-G-Erfordernis greift ab Stufe 3 („Orange“) auch für Veranstaltungen gemäß § 8 Abs. 9 – 9b Corona-LVO M-V.
Bei Sportveranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 22 Corona-LVO M-V gilt das 2-G-Erfordernis nur für Zuschauer.
Im Außenbereich gilt das „2-G-Erfordernis“ nicht.
In der Stufe 2 („Gelb“) gilt die bisherige 3-G-Regel für erwachsene Sporttreibende weiterhin.
In den Stufen 3 („Orange“) und 4 („Rot“) sind Veranstaltungen mit nur noch maximal 1.250 Personen möglich (vgl. § 8 Abs. 9, 9a Corona-LVO M-V).
Für Mitgliederversammlungen greift das 2-G-Erfordernis erst ab Stufe 4 („Rot“), vgl. § 1e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 5 Corona-LVO M-V.
Die 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12. November 2021 können Sie hier nachlesen:
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung – Stabsstelle Sportangelegenheiten – hat die aktuellen Regelungen lt. Corona-LVO M-V für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern wieder in einer farbigen Übersicht zusammengestellt:
Aktuellen Regelungen lt. Corona-LVO M-V für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern-PDF
Quelle: LSB MV e.V.
Foto: 2-G-Regelung im Sport ab Stufe „Orange“ – Stand: 19.11.2021
2G-Regelung im Sport ab Stufe "Orange"
(15. 11. 2021)Der Landkreis Rostock befindet sich seit heute, 17.11.2021, in Stufe 3 "Orange"!
Mit der 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12.11.2021 wird das sogenannte „2-G-Erfordernis“ für weite gesellschaftliche Bereiche eingeführt. Ab der Corona-Warnstufe 3 („Orange“) können bestimmte „Angebote für den Publikumsverkehr“ im Innenbereich grundsätzlich nur noch für Geimpfte und Genesene in Anspruch genommen werden (vgl. § 1e Corona-LVO M-V).
Die Schwellenwerte, die der risikogewichteten Einstufung (Stufen 1 bis 4) zugrunde liegen, wurden ebenfalls angepasst, so dass die Stufe „Orange“ in einigen Regionen schon sehr bald greifen dürfte. Da am 12.11.2021 noch alle Landkreise und kreisfreien Städte in M-V der Stufe 2 („Gelb“) zugeordnet wurden, wird das „2-G-Erfordernis“ frühestens ab dem 17. November 2021 zur Anwendung kommen.
Was bedeutet dies für den vereinsbasierten Sport (§ 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V)?
1. Erwachsene
In den Corona-Stufen 3 („Orange“) und 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind (vgl. § 1e Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V).
2. Kinder und Jugendliche
Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt das 2-G-Erfordernis in der Corona-Stufe 3 („Orange“) nicht; die Sportausübung ist entsprechend den bisherigen Regelungen möglich.
In der Corona-Stufe 4 („Rot“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich grundsätzlich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind. Hier ist allerdings nach Altersklassen zu differenzieren:
Vor Vollendung des 7. Lebensjahres
Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Absatz 3, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
Ab 7 Jahren und vor Vollendung des 12. Lebensjahres
Sie werden Geimpften und Genesenen gleichgesetzt, wenn sie ein Ausweisdokument und einen negativen Corona-Test vorlegen. Außerdem dürfen sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 4, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
Ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres
Angehörige dieser Altersgruppe können bereits geimpft werden. Dennoch werden sie unter bestimmten Voraussetzungen Geimpften und Genesenen befristet bis zum 31. Dezember 2021 gleichgesetzt: Sie müssen ein Ausweisdokument und einen negativen Corona-Test vorlegen und dürfen keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen (vgl. § 1d Abs. 5, § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
Hinweise / Sonstiges
-
Das 2-G Erfordernis greift ab Stufe 2 („Orange“) auch für Veranstaltungen gemäß § 8 Absatz 9 - 9b Corona-LVO M-V.
-
Bei Sportveranstaltungen im Sinne von § 2 Absatz 22 Corona-LVO M-V gilt das 2-G-Erfordernis nur für Zuschauer.
-
Greift das „2-G-Erfordernis“, wird den Geimpften oder Genesenen dringend empfohlen, eine Corona-Testung durchzuführen.
-
Im Außenbereich gilt das „2-G-Erfordernis“ nicht.
-
In der Stufe 2 („Gelb“) gilt die bisherige 3-G-Regel für erwachsene Sporttreibende weiterhin.
-
In der Stufe 4 („Rot“) sind im Innenbereich Veranstaltungen mit nunmehr maximal 1.250 Personen möglich (vgl. § 8 Abs. 9, 9b, Corona-LVO M-V).
-
Für Mitgliederversammlungen greift das 2-G-Erfordernis erst ab Stufe 4 („Rot“), vgl. § 1e Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 5 Corona-LVO M-V.
Die 18. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 12. November 2021 können Sie HIER nachlesen.
Die tagesaktuellen Fallzahlen für unseren Landkreis sind HIER abrufbar.
Quelle: LSB MV e.V.
Foto: 2G-Regelung im Sport ab Stufe "Orange"
Neue Förderrichtlinie ab 01.01.2022
(05. 11. 2021)Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass gemeinsam mit dem Landkreis Rostock eine neue Förderrichtlinie für den Kinder- und Jugendsport und Breitensport erarbeitet werden konnte und diese zum 01.01.2022 in Kraft treten wird.
Zum Download:
Zusammenfassung der groben Änderungen bezüglich der Sportförderung und Antragsmodalitäten: Änderungen
Aktualisiertes Antragsformular: Antragsformular
Die Förderrichtlinie wird hochgeladen, sobald diese seitens des Landkreises unterschrieben ist (befindet sich noch im verwaltungsinternen Arbeitsfluss).
Die Formulare sind bereits für die Beantragung der Förderungen 2022 gültig und sollten möglichst für die Antragstellung verwendet werden. Bereits gestellte Anträge mit den derzeitig gültigen Formularen werden trotzdem anerkannt.
Bezüglich der Pro-Kopf-Förderung 2022 weisen wir explizit auf die Antragsfrist vom 30.11.2021 hin. Anträge, die nach dem 30.11.2021 eingehen, können keine Berücksichtigung finden.
Die Anträge können informativ vorab per E-Mail an Frau Gustävel () versandt werden, müssen aber zwingend im Original beim Landkreis Rostock eingereicht werden.
Foto: Neue Förderrichtlinie ab 01.01.2022
Anmeldung zum Übungsleiter-Grundkurs 2022 möglich / Kurzschulungsangebot März 2022
(26. 10. 2021)Die Anmeldung zum Übungsleiter-Grundkurs 2022 vom 31.01.2022 – 04.02.2022 ist ab sofort über das LSB-Bildungsportal möglich: https://bildung.lsb-mv.de/
Die Ausbildung wird in der Bolzarena Bargeshagen stattfinden. Durch den Grundkurs erfolgt eine sportartübergreifende Basisqualifizierung innerhalb der Übungsleiter- bzw. Trainerausbildung in der 1. Lizenzstufe. Er ist der spezifischen Profilausbildung im sportartübergreifenden Breitensport und in den Sportfachverbänden vorgeschaltet und umfasst mind. 45 Lerneinheiten.
Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden Grundlagenkenntnisse zu überfachlichen Themen der allgemeinen Theorie und Praxis des Sports und der sportlichen Leistungsentwicklung vermittelt:
Es besteht die Möglichkeit, für die Präsenzwoche Bildungsurlaub zu beantragen.
Die C-Lizenz Breitensport (75 Lerneinheiten) wird voraussichtlich im Herbst vom 10.10.2022 – 10.11.2022 als Hybrid-Lehrgang mit insgesamt nur 4 Präsenztagen (Rest online-Selbststudium) stattfinden.
Der KSB bietet darüber hinaus im Bildungs-März 2022 drei Kurzschulungen an, die ab sofort zur Anmeldung siehe Link oben, ebenfalls im LSB-Portal, offen sind:
• 10.03.2022: Rückenschule Online (3 LE online)
• 17.03.2022: Kognitives Training & Wahrnehmung Online (3 LE online)
• 24.03.2022: Investitions- und Projektförderung im Sportverein
Fragen zur Qualifizierung beantwortet Eric Kerkow unter / 038203 / 64 98 54
Foto: Anmeldung zum Übungsleiter-Grundkurs 2022 möglich / Kurzschulungsangebot März 2022
Online-Seminar zum Thema LED-Flutlicht für Sportplätze
(25. 10. 2021)Sie haben Interesse an einer neuen LED-Flutlichtanlage, aber wissen nicht, auf welche Faktoren und Kriterien Sie achten müssen?
Unser Partner Lumosa bietet ein kostenloses Online-Seminar zum Thema „LED-Beleuchtung für Sportplätze“ an.
Mittwoch, 03. November 2021 um 18 Uhr
Dauer: ca. 1,5 Stunden mit einer Pause von 8 Minuten. Im Nachgang besteht die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Inhalte:
Welche Schritte beinhaltet ein Flutlicht-Projekt? Wie viel Lux benötigt Ihre Sportstätte? Auf welche Gesetze, Normen und Richtlinien müssen Sie achten? Wo und wie können Sie Fördergelder für Ihre neue LED-Anlage beantragen?
Eine Umrüstung auf moderne und stromsparende LED-Technik schont die Vereinskasse und bietet zudem optimale Lichtverhältnisse.
Foto: Online-Seminar zum Thema LED-Flutlicht für Sportplätze
Sportliche und ehrenamtliche Leistungen in Pandemiezeiten im Landkreis Rostock gewürdigt
(22. 10. 2021)Eine rundum gelungene Veranstaltung!
18 Sportler*innen und Ehrenamtliche erhielten im Rahmen der Sportler- und Ehrenamtsehrung am Donnerstag in Kröpelin vor knapp 100 Gästen aus Politik, Sport und Wirtschaft die silberne Ehrenmedaille des Landkreises Rostock aus den Händen des Landrates Sebastian Constien sowie des Kreissportbund-Vorsitzenden Uwe Neumann.
Landrat Sebastian Constien betonte: „Wir haben heute Menschen aus unserem Landkreis ausgezeichnet, die in dieser Zeit mit immer wieder neuen kreativen Lösungen das Sporttreiben aufrechterhalten haben und den vielen Vereinsmitgliedern und deren Familien in unserem Landkreis sportliche Alternativen geboten haben. Sie sind eine große gesellschaftliche Stütze im Landkreis. Ihnen gehören Respekt und Anerkennung ebenso wie den errungenen sportlichen Leistungen der Sportlerinnen und Sportler.“
Für ihre ehrenamtlichen Leistungen im Jahr 2020 gewürdigt wurden:
• Andre Stache (Sportclub Laage)
• Sabine Sietow (SV Eintracht Groß Wokern)
• Rudolf Schröder (Güstrower Sportchronisten)
• Hartmut Polzin (Bad Doberaner SV 90)
• Henning Wolter (SV Teterow 90)
• Trainerteam Ben Behrend, Bjarne Brügmann & Paul Schmidt (Schwaaner Eintracht)
• Trainerteam Wolfgang Fentzahn, Christian Busch, Horst Schelski & Silke Wartenberg (Krakower Schützengarde 2000)
Für sportliche Erfolge im Jahr 2020 gewürdigt wurden:
• Pia Hasenjäger (Gnoiener SV 24 ) – Hallenlandesmeisterin Mehrkampf AK W 9
• Joelina Noemi Raith (Sportclub Laage) – Landesmeisterin Straßenlauf AK W U18
• Kathleen Maag (Sportclub Laage) – Landesmeisterin AK W 40
• Finn Tonn (Judo Verein Teterow) – U15 Vizelandesmeister Judo
• Emil Göpfert & Ben Niclas Lange (beide Seglerverein"Alt Gaarz" e.V.) - Deutsche Meister in Bootsklasse Cadet
Wir bedanken uns bei allen Sportler*innen, Ehrenamtler*innen für ihr Kommen und ihren Einsatz im Sport im Landkreis Rostock!
Sport bewegt uns alle!
Foto: Sportliche und ehrenamtliche Leistungen in Pandemiezeiten im Landkreis Rostock gewürdigt
Frist zur Antragstellung Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten 2022
(11. 10. 2021)Antragsteller können Zuwendungen für den Erwerb von Großsportgeräten für das Jahr 2022 erhalten (müssen mobil sein), wenn diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele dienen, zur Beibehaltung oder Verbesserung der Sportausübung beitragen und es sich um keine Baumaßnahme handelt (auch Anschaffung gebrauchter Geräte möglich). Fördermittel werden in der Regel nur gewährt, wenn der Anschaffungswert des Sportgerätes oder der Ausstattungsgesamtwert 5.000 Euro übersteigen.
Dabei kann der LSB eine Zuwendung bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewähren. Drei (3) Angebote müssen vorliegen und nachgewiesen werden.
Alle Infos hier: Förderung Großsportgeräte
Der vollständige und unterschriebene Antrag (S. 1-2) ist mitsamt dem unterschriebenen Finazierungsplan (S. 3) sowie den Angebotsnachweisen bis zum 31.10.2021 an die Geschäftsstelle des Kreissportbundes zu senden:
Kreissportbund / Sportjugend Landkreis Rostock e.V.
- Geschäftsstelle Bad Doberan -
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Fragen beantwortet die Geschäftsstelle gerne unetr:
Telefon: 038203 / 64 98 54
Mobil: 0176/61484539
E-Mail:
Reichen Sie jetzt Ihren Antrag ein!
Foto: Frist zur Antragstellung Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten 2022
Skifreizeit 2022
(08. 10. 2021)Wir planen für die Winterferien eine Skifreizeit in Südtirol.
Kids im Alter von 10-16 Jahren erlernen das Skifahren oder Snowboarden und verbringen eine tolle Ferienwoche im Schnee.
Wann: 11. – 20. Februar 2022 (2. Ferienwoche)
Wo: Lappach, Südtirol – Hotel Rinsbacher Hof
Wie: Reisebus
Was: Vollverpflegung, Ski/Snowboardmaterial, Ski/Snowboardkurs, versch. Freizeitaktivitäten
Wer: Kinder & Jugendliche im Alter von 10 – 16 Jahren
Kosten: Noch offen
Unverbindliche Anfragen/Interessenmeldungen bitte richten an:
Weitere Infos folgen demnächst.
Änderungen auf Grund von Corona vorbehalten!
Foto: Skifreizeit 2022
Achtung: Fristen LSB-Förderung & Kita-Schule-Verein
(07. 10. 2021)
Bitte beachten Sie folgenden Fristen zur LSB-Vereinssportförderung 2022 und der Einreichung der Verwendungsnachweise für die Vereinsförderung 2021:
1. Verwendungsnachweis Förderung des Vereinssports 2021
Der Verwendungsnachweis muss zum 31.12.2021 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. vorliegen.
Hinweise und Empfehlungen zur Erstellung des Verwendungsnachweises finden Sie hier: hinweise_und_empfehlungen_zur_erarbeitung_des_verwendungsnachweises_vereinssportfoerderung_lsb_m.pdf (verwaltungsportal.de)
2. Mitgliederbestandserhebung und Förderung des Vereinssports 2022
Für gewöhnlich startet die Mitgliederbestandserhebung über das Portal VermiNET am 01.Dezember des Vorjahres.
Ihr Onlinebevollmächtigter wird über den Start der Mitgliederbestandserhebung p. E-Mail durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. informiert.
Hier schon ein wichtiger Hinweis:
1. Die Vereine sind verpflichtet, nach Abschluss der Eingabe der Daten zur Bestandserhebung die Angaben zu fixieren und damit deren Richtigkeit zu bestätigen. Die Fixierung funktioniert nur, wenn neben der Mitgliedererfassung auch das Pflichtfeld „Umfrage“ bearbeitet wurde. Ohne Fixierung kann die Bestandsmeldung nicht abgeschlossen werden und gilt als nicht abgegeben!
2. Der Antrag auf Förderung des Vereinssports 2022 steht zum Download unter Vereinssport (lsb-mv.de) zur Verfügung.
Der Antrag muss postalisch (im Original) bis spätestens 31.12.2021 eingereicht werden!
3. Bitte überprüfen Sie die Übungsleiter. Wenn Veränderungen vorgenommen werden müssen, so geben Sie die Übungsleiter als CSV-Datei (Excel) aus und bearbeiten diese entsprechend den Anweisungen in der Datei. Dann senden Sie die bearbeitete Datei mit den entsprechend veränderten Lizenz-Kopien zum KSB/SSB.
Bitte beachten Sie folgenden Fristen zur Förderung KITA-Schule-Verein:
1. Kooperation „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ und KinderBewegungsLand 2022
Die Anträge können noch bis zum 22.10.2021 in der Geschäftsstelle des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier: Förderung (sportjugend-mv.de)
2. „Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein“ 2021 gesucht
Noch bis zum 15.11.2021 habt ihr die Möglichkeit euch für die Kampagne zu bewerben.
Alle wichtigen Informationen findet ihr hier: Kinder- & jugendfreundlicher Sportverein (sportjugend-mv.de)
Prämierung:
1. Platz 1*1.000,00 Euro
2. Platz 2*750,00 Euro
3. Platz 3*500,00 Euro
Eure Bewerbung schickt ihr an:
Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
c/o Julia Casper
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Foto: Achtung: Fristen LSB-Förderung & Kita-Schule-Verein
Corona Warnstufe 2
(29. 09. 2021)Seit dem 25. September ist der Landkreis Rostock der Corona-Warnstufe 2, gelb, zugeordnet. Der Landrat des Landkreises Rostock hat daher eine Allgemeingverfügung erlassen, die erweiterte Testpflichten und Schutzmaßnahmen enthält. Die Regeln gelten solange, bis der Landkreis Rostock wieder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen in der Stufe 1, grün, zugeordnet ist.
Es gelten erweiterte Testpflichten für nicht vollständig geimpfte oder nicht als genesen geltende Personen.
Für den Sport im Landreis heißt das gemäß der Corona LVO im Speziellen:
- erweiterte Testpflicht für ungeimpfte Erwachsene im Indoorsportbetrieb (Schnelltest, maximal 24h alt, oder PCR-Test, maximal 48h)
- Mund-Nasenschutz für Übungsleiter*innen im Indoorsportbetrieb
- ungeimpfte Übungsleiter*innen müssen zweimal wöchentlich
negativ getestet sein
- Einhalten der Abstandsregeln auf / im Sportgelände (Umkleide, Duschen)
Foto: Corona Warnstufe 2
Fördermöglichkeit des Landesförderinstitus MV
(21. 09. 2021)Über das Landesförderinstitut MV besteht auch noch für 2021 die Möglichkeit Förderungen für den Kinder - und Jugendsport zu erzielen.
Zuwendungsfähig sind:
- Personalkosten für Bewegungsangebote, die über eine Dauer von mindestens 8 Wochen angelegt sind und der Prävention von Übergewicht und Adipositas dienen und/oder allgemein die motorische Aktivität fördern
- Anschaffung von Sportgeräten und sonstigen Materialien
- Investitionen in bauliche Maßnahmen
- Präventionsprojekte, die nachhaltig der psychischen Gesundheit dienen
- Rehabilitationsmaßnahmen, die der Wiederherstellung der psychischen Gesundheit und der körperlichen Leistungsfähigkeit dienen
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt und soll einen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro nicht unter- und einen Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro nicht überschreiten.
Anträge können solange eingereicht werden, bis Gelder vorhanden sind. Für 2021 stehen nach aktueller Information des Landesförderinstituts MV Gelder noch zur Verfügung.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen findet ihr HIER
Foto: Fördermöglichkeit des Landesförderinstitus MV
Neuer Beratungsstützpunkt des KSB Landkreis Rostock eröffnet in Güstrow
(06. 09. 2021)Im Sportbüro des Güstrower SC 09 in der Speicherstraße 13 b wird es fortan alle 14 Tage, den zweiten und vierten Donnerstag im Monat, von 15:30 bis 18:00 Uhr, eine Beratungsmöglichkeit für umliegende Vereine durch die hauptamtlichen Mitarbeiter des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. (KSB) geben. Der KSB wird diese Beratungsmöglichkeit zunächst im September und Oktober als Pilotprojekt anbieten. Ein erster Termin wird an diesem Donnerstag, dem 09.09.2021, angeboten.
„Als flächenmäßig viertgrößter Landkreis Deutschlands müssen wir auch dezentral Beratungsmöglichkeiten für unsere Mitglieder anbieten. Güstrow ist dazu ein idealer Standort“, so der Vorsitzende des Kreissportbundes Uwe Neumann.
Foto: Neuer Beratungsstützpunkt des KSB Landkreis Rostock eröffnet in Güstrow
KSB - Bildungsherbst bietet Kurzschulungen und Fortbildungen - Anmeldung ab sofort!
(01. 09. 2021)
Das Lehrteam des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. läutet den Bildungsherbst ein. Anmeldungen für Kurzschulungen und Fortbildungen zur Lizenzverlängerung sind ab sofort untenstehend möglich.
Programm & Anmeldung:
Di 21.09.2021 (18:00 - 20:00 Uhr )
Investitions- und Projektförderung im Sportverein (online) inkl. 3 LE für Vereinsmanager C & B:
https://bildung.lsb-mv.de/?c=9czsxm (kostenlos)
Sa 09.10.2021 (09:00 - 15:00 Uhr in Papendorf)
Gewaltprävention im Sport inkl. 8 LE für Vereinsmanager C & B / Trainer C & B: https://bildung.lsb-mv.de/?c=xj27u0 (30 € Mitglieder/60 Nichtmitglieder)
Di 19.10.2021 (18:00 - 20:00 Uhr in Lüssow)
Besteuerung im Sportverein inkl. 3 LE für Vereinsmanager C & B: https://bildung.lsb-mv.de/?c=la62d6 (10 € Mitglieder/30 € Nichtmitglieder)
Mi 27.10.2021 (18:00 - 20:00 Uhr)
Vorteile und Nachteile der statischen vs. dynamischen Übungsform mit Beispielen inkl. 3 LE für Trainer C & B (online): https://bildung.lsb-mv.de/?c=5usy2x (10 € Mitglieder/30 € Nichtmitglieder)
Do 04.11.2021 (18:00 - 20:00 Uhr)
Kommunikation zwischen Trainer und Sportler / Führungsstile inkl. 3 LE für Trainer C & B (online): https://bildung.lsb-mv.de/?c=he08t1 (10 € Mitglieder/30 € Nichtmitglieder)
Foto: KSB - Bildungsherbst bietet Kurzschulungen und Fortbildungen - Anmeldung ab sofort!
Hannelore Pietsch mit der Sportplakette MV geehrt
(27. 08. 2021)Es war keine rauschende Sportgala wie in den vergangenen Jahren, dafür aber eine sehr würdige, kleinere Ehrungsveranstaltung in der Orangerie des Schweriner Schlosses.
Am Mittwoch, den 25. August 2021 war es soweit. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Sportministerin Stefanie Drese und Präsident des Landessportbundes Andreas Bluhm vergaben die Sportplakette des Landes an neun und die Ehrennadel des Landessportbundes in Gold an zehn im Sport ehrenamtlich tätige Frauen und Männer.
"Hannelore Pietsch, ist seit dem 01.03.1997 Mitglied im Sport- und Spielverein Kritzmow e.V.
Seit 2006 engagiert sich Frau Pietsch auch als stellvertretende Vorsitzende im Verein.
Frau Pietsch leitet seit vielen Jahren die Seniorensportgruppe, sowie 2 Kindersportgruppen "spielerische Leichtathletik". Weiterhin organisiert Hannelore Pietsch seit vielen Jahren die Veranstaltungen "Laufen macht Spaß", den traditionellen "Spätsommerlauf" und die Winterwanderung "Der Speck muss weg" in Kritzmow. Eine Beteiligung an den Kooperationen "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" sowie "KinderBewegungsLand" liegen ihr sehr am Herzen.
Hannelore Pietsch setzt sich stets überall für die Belange des Sportvereins ein und steht somit in regelmäßigen Kontakt und Austausch mit dem Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. und dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. mit seiner Sportjugend.
Durch persönliches Engagement hat Hannelore Pietsch einen wesentlichen Anteil an der Weiterentwicklung des Sport- und Spielvereins Kritzmow e.V." so die Laudatio für Hannelore Pietsch.
Wir gratulieren Hannelore Pietsch zu dieser Auszeichnung und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg bei ihrem ehrenamtlichen Engagement.
Foto: Ehrung Hannelore Pietsch mit der Sportplakette MV
Anja Frank mit Ehrennadel in Silber geehrt
(24. 08. 2021)Wenn über den weiblichen Handball in Bad Doberan gesprochen wird, fällt ein Name besonders auf: Anja Frank
Als Jugendliche wechselte sie von der Leichtathletik zum Handball und blieb dieser Sportart bis zum heutigen Tag treu.
Ihre Erfolge blieben nicht unbeobachtet und so wechselte sie in jungen Jahren für eine kurze Zeit zum damaligen SV Empor Rostock e.V. in die benachbarte Hansestadt.
Doch nach nur einer Spielzeit ging es zurück in die ihre Heimatstadt Bad Doberan, wo sie fortan nicht nur als Spielerin agierte, sondern im Laufe der Jahre auch als Mitglied der Abteilungsleitung, als Trainerin und auch als Betreuerin.
Abteilungsleiter Torsten Römer:
"Anja hilft, wenn Hilfe gebraucht wird! Sie fragt nicht wieso, weshalb, warum, sie macht! Mit ihrer Erfahrung ist sie für unsere Jugendlichen stets ein guter Ansprechpartner, gibt Ratschläge und Hinweise.
Wir als Verein können uns glücklich schätzen, Anja an unserer Seite zu haben."
Am vergangenen Sonntag wurde sie für ihre jahrelange Ehrenamtliche Arbeit mit der Ehrennadel in Silber des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. ausgezeichnet.
Foto: Ehrung Anja Frank
Kreiskinder- und Jugendsportspiele powered by Nordwasser in vollem Gange
(23. 08. 2021)Die Kreiskinder- und Jugendsportspiele powered by Nordwasser nehmen an Fahrt auf. So konnten in den Sportarten Jugendkart, Handball, Faustball und Sportschießen bereits achtbare Erfolge erzielt werden.
Weitere Highlights warten im September mit dem Reiten (11.09.2021) und dem Voigien (12.09.2021) jeweils auf dem Reiterhof Bohm in Niendorf sowie vor allem die Leichtathletik am 29. und 30.09.2021 in der Sportschule in Güstrow!
Wir bedanken uns recht herzlich beim Partner Nordwasser sowie allen Sportarten-Verantwortlichen für die große Unterstützung!
Foto: Kreiskinder- und Jugendsportspiele powered by Nordwasser in vollem Gange
SPORTJUGEND ACADEMY
(20. 08. 2021)Für die SPORTJUGEND ACADEMY gibt es folgende Rubriken:
HOME | WORKSHOPS SA | WORKSHOPS SO | LOCATION | SIGN IN
18. - 19. SEPTEMBER 2021
Als landesweites offenes Qualifizierungsangebot bietet die SPORTJUGEND ACADEMY eine Vielzahl praktischer Workshops zu Trendsportarten, praxisnahe Anregungen zur sportlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Impulse zu aktuellen gesellschaftlichen Themen.
DIE SPORTJUGEND ACADEMY RICHTET SICH AN
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Übungsleiter:innen/ Trainer:innen
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Jugendleiter:innen
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Student:innen
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Führungskräfte aus Sportvereinen
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Lehrer:innen
- Berufs-, Seiten- und Quereinsteiger:innen
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Erzieher:innen
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Interessierte
Diese Bildungsveranstaltung wird in einem Umfang von 15 LE zur Verlängerung der Übungsleiter Breitensport C und Übungsleiter B Sport in der Prävention, DOSB Jugendleiter Lizenz, Vereinsmanager C und B Lizenz anerkannt.
Anerkennung von Landesfachverbänden:
im Schwimm-Verband M-V gelten für die Lizenzverlängerung die aktuellen Bestimmungen zur Anrechnung von sportartunspezifischen Lerneinheiten. Mit der Teilnahme an der SPORTJUGEND ACADEMY können somit bis zu 50% der nötigen Lerneinheiten für die Verlängerung anerkannt werden. Bei Rückfragen und besonderen Einzelfällen bitte über deren Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.
VBRS M-V e.V.: Umfang von 15 LE zur Verlängerung Übungsleiter B "Sport in der Rehabilitation"
Landesverband M-V für Reiten, Fahren und Voltigieren erkennt die Teilnahme an den Workshops am Sonntag, 19.09.2021 mit 7 LE an.
Anmeldeschluss ist der 01. September 2021.
TEILNAHMEGEBÜHR
55,00 € für Vereinsmitglieder
165,00 € für Nichtmitglieder
Eintägig
30,00 € für Vereinsmitglieder
60,00 € für Nichtmitglieder
nice to know:
HINWEIS
Mitzubringen sind Sportbekleidung für In- und Outdooraktivitäten, Sport- und Hallenschuhe, Handtuch, Trinkflasche, Schreibutensilien und natürlich gute Laune.
jetzt nur noch
ANMELDEN
(Quelle: Homepage Sportjugend M-V)
Jetzt Aufholjagd für Kinder und Jugendliche starten
(20. 08. 2021)Landesprogramme zur Bewegungsförderung der Sportjugend M-V mit zusätzlichen Mitteln des Bundes ausgestattet
Seit mehr als 25 Jahren fördert die Sportjugend M-V in Zusammenarbeit mit Sportvereinen und –verbänden M-Vs, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch wöchentlich angeleitete Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote. Auf der Grundlage des 1994 gestarteten Landesprogramms „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ konnten zwischen Sportvereinen und Schulen Kooperationen geschlossen werden. Im Jahr 2000 startete zudem das Projekt „Bewegte Kinder“, seit 2012 „KinderBewegungsLand“, für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen/ Tagespflegepersonen.
Nun werden beide Programme zur Bewegungsförderung für 2021 und 2022 mit zusätzlichen Mitteln (180.000 €) aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ ausgestattet. Ziel ist es die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Kinder und Jugendliche abzumildern und Kindern und Jugendlichen erneut und verstärkt den Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport zu ermöglichen.
Die Aufholjagd verpasster Bewegungserfahrungen kann also starten! Förderanträge für Kooperationen zwischen Sportvereinen/-verbänden und Schulen (alle Schularten) bzw. Tageseinrichtungen für Kinder können ab sofort für September bis Dezember 2021 sowie für 2022 über die Stadt- und Kreissportjugenden gestellt werden.
Einige Änderungen sind zu beachten:
- die maximale Förderung für ein Kooperationsprojekt beträgt 750,00 € pro Jahr bzw. 75,00 € pro Monat
- die finanzielle Staffelung für Kooperationsprojekte nach Erst- und Folgeantrag entfällt
- die dreijährige Begrenzung für Kooperationsprojekte entfällt
- die Tätigkeit der lizensierten Übungsleiter und Trainer kann mit 7,50 € pro Stunde über die Richtlinien abgerechnet werden
- über die Richtlinie „Gemeinsam Sport in Schule & Verein“ können nun auch Qualifizierungsteilnahmen der tätigen Übungsleiter und Trainer abgerechnet werden
Weitere Informationen, Anträge und Richtlinien findet ihr hier
Foto: Jetzt Aufholjagd für Kinder und Jugendliche starten
VR Bank Mecklenburg eG unterstützt Vereine mit insgesamt 10.250 Euro
(19. 08. 2021)Großer Jubel beim ARGUS Schwerin e.V. Feierlich wurde dem Vereinsvorstand am 12.08.2021 im VR Bank Haus der VR Bank Mecklenburg eG der „Große Stern des Sports“ in Bronze überreicht.
Die Auszeichnung ist mit 2.000 Euro dotiert und sie ist zugleich die Eintrittskarte für die nächste Runde im Wettbewerb um die „Sterne des Sports“. Der ARGUS Schwerin e.V. hat sich für die Auszeichnung „Sterne des Sports“ in Silber auf Landesebene qualifiziert.
Aus dem KSB-Gebiet konnten sich der Sportclub Laage (4. Platz), der Kampfkunstverein Jion (5. Platz) und der SV Empor Kühlungsborn (Abt. Handball - 7. Platz) über jeweils hohe Geldpreise freuen!
Die VR Bank Mecklenburg eG begleitet den Wettbewerb schon seit mehreren Jahren mit dem Ziel den Nachwuchs im Sport zu fördern und das Engagement der Sportvereine und deren Projekte zu unterstützen. Wir sagen Herzlichen Dank an die VR Bank und gratulieren allen Siegern!
Foto: VR Bank Mecklenburg eG unterstützt Vereine mit insgesamt 10.250 Euro
Fördermittelbescheid für Sportplatz Neubau in Wittenbeck
(12. 08. 2021)In der Gemeinde Wittenbeck, im Amt Bad Doberan-Land, entsteht mit Europäischen Fördermitteln, ein neuer Sportplatz.
Minister Dr. Till Backhaus übergab heute den entsprechenden Zuwendungsbescheid an den Bürgermeister Dirk Stübs.
Der neue Sportplatz soll vor allem als Treffpunkt für die Einwohner dienen und das soziale Miteinander stärken. Des Weiteren dient er als Trainings- und Wettkampfstätte für den ansässigen Sportverein Wittenbeck 1953 e.V. sowie auch für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde als Übungs- und Wettkampfplatz.
Die Förderung kommt aus dem Förderprogramm für Fischwirtschaftsgebiete des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Über die Vergabe der Mittel entscheidet wie bei LEADER eine lokale Aktionsgruppe Fischwirtschaft (FLAG).
Foto: Fördermittelbescheid für Sportplatz Neubau in Wittenbeck
Bis zu 510.000,- Euro aus dem Aufholprogramm für zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten
(10. 08. 2021)Kinder und Jugendliche waren in den vergangenen Monaten während der Pandemie von den Einschränkungen des täglichen Lebens in besonderem Maße betroffen. Vor allem soziale Kontakte und das für die Entwicklung junger Menschen essentielle Miteinander mit Gleichaltrigen fehlten.
Ziel des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist daher nicht nur das bildungsorientierte Aufholen von Lernrückständen. Auch die neuerliche Ermöglichung des sozialen Lernens und des Miteinanders im Sport, in der Freizeit, außerhalb des eigenen Haustandes und der Bildungseinrichtungen soll wieder in den Fokus rücken.
„Kinder- und Jugendfreizeiten kommen angesichts der Einschränkungen für junge Menschen in den vergangenen Monaten eine besondere Ausgleichsfunktion zu“, sagt Jugendministerin Stefanie Drese.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt deshalb aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 zusätzlich bis zu 510.000 Euro für Kinder- und Jugendfreizeiten zur Verfügung. Das erklärte Ziel des Aktionsprogramms ist es, jungen Menschen kurzfristig den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugenderholung zu ermöglichen.
„Für mich als Jugendministerin ist es ein besonderes Anliegen, möglichst viele Kinder und Jugendliche zu erreichen. Und insbesondere diejenigen, die üblicherweise nicht in den Genuss von Erholungsurlauben kommen. Ich freue mich daher, dass der Landesregierung eine zügige Umsetzung des Aktionsprogramms des Bundes auf Landesebene gelungen ist“, ergänzt die Ministerin.
Träger und Veranstalter können bis zu 25 Euro pro Tag und Person für Angebote der Kinder- und Jugenderholung als Förderung beantragen. Dies gilt – schon mit Blick auf die kommenden Herbstferien – vor allem für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie -reisen, aber auch für Tages- und Wochenendausflüge.
Nähere Informationen können den „Hinweisen zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Aktionsprogramm von Bund und Ländern „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 bis 2023 für die zusätzliche Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten“ vom 30. Juli 2021 (siehe Anlage) entnommen werden.
Bei der Umsetzung der Angebote setzt die Landesregierung auf eine breite Unterstützung und Akzeptanz durch die Trägerlandschaft.
„Ich hoffe, dass diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten auch von möglichst vielen Trägern genutzt werden, die bislang noch keine Kinder- und Jugendfreizeiten durchgeführt haben“, erklärt Drese weiter.
Die Ministerin bittet daher alle Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land, die Möglichkeiten einer Förderung zu prüfen und auszuschöpfen.
Anträge können ab sofort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS M-V) gestellt werden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website des LAGuS M-V unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Pressemeldung
Foto: Bis zu 510.000,- Euro aus dem Aufholprogramm für zusätzliche Kinder- und Jugendfreizeiten
Neue Ehrenamtsförderungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zum 15.08. beantragbar!
(22. 07. 2021)Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/) eröffnet 2 neue Fördertöpfe zur Nachwuchs- und Ehrenamtsförderung in Ihrem Verein. Beantragen Sie bis zum 15.08. die Förderung!
Förderung ZukunftsMUT der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Förderidee: Gefördert werden Projekte für junge Menschen in strukturschwachen und ländlichen Räumen, innovative Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangebote sowie die Verbreitung sozialer Innovationen für Kinder, Jugendliche sowie deren Familien.
Antragsfrist: bis zum 15.08.2021
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Handlungsfeld |
Förderinhalt |
Förderhöhe |
Eigenmittel |
A |
Projekte in strukturschwachen und ländlichen Räumen für Kinder, Jugendliche und Familien mit einer Förderung von bis zu 15.000 Euro. Dies können z.B. Projekte zum Auf- und Ausbau sowie zur Fortentwicklung der Infrastruktur für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt, zur Qualifizierung und Beratung sowie Anerkennungsformate und Kommunikationsmaßnahmen sein. |
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zwischen 10% und 30% der förderfähigen Gesamtausgaben |
B |
innovative Ideen zu Bildungs-, Gesundheits-, Lern- und Freizeitangeboten, die Kinder, Jugendliche und Familien dabei unterstützt, die durch die Pandemie entstandenen Rückstände wieder aufzuholen. Auch unterstützt werden innovative Ideen, die dazu führen, mit Gleichaltrigen in der Freizeit zusammentreffen und voneinander lernen können, z.B. durch niedrigschwellige, lokale Beteiligungsangebote oder neue Lern- und Freizeitangebote vor Ort. |
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zwischen 10% und 30% der förderfähigen Gesamtausgaben |
Link zur Förderung: https://foerderportal.d-s-e-e.de/foerderfinderangebote/ |
Förderung Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken. der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Förderidee: Gefördert werden Engagement- und Ehrenamtsstrukturen sowie innovative Projekte zur Nachwuchsgewinnung im Engagement mit bis zu 2.500 Euro
Antragsfrist: bis zum 15.08.2021
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Förderinhalt |
Förderhöhe |
Eigenmittel |
Mit der Zuwendung können z.B. Qualifizierungs- und Beratungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte und Ehrenamtliche; neuartige und herausragende Formate zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt, Anerkennungsformate oder Kommunikationsmaßnahmen gefördert werden. |
Bis zu 90,00 % (mind. 1,00 €, max. 2.500,00 €) |
Min. 10% der förderfähigen Gesamtkosten |
Link zur Förderung: https://foerderportal.d-s-e-e.de/foerderfinderangebote/ |
Foto: Neue Ehrenamtsförderungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt bis zum 15.08. beantragbar!
Lumosa neuer LED-Flutlichtpartner des KSB
(15. 07. 2021)Lumosa ist ein weltweit führender Hersteller von High-Power LED-Beleuchtung mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von LED-Sportplatzbeleuchtung und Großflächen.
Produkte/Angebot: LED-Flutlicht für Sport- und Großflächenbeleuchtung, LED-Sporthallenbeleuchtung, interaktive Lichtsteuerung LumosaTouch via Bedieneinheit und App
Einsatz: Sportplätze, Stadien, Großarenen, Sporthallen, Außenbereiche, Großflächen
Vorteile für Vereine: 360° Beratung der Vereine hinsichtlich LED-Flutlichttechnik, Fördertöpfe, Lichtplanungen, Lichtimmissionen, Umweltschutzthemen rund ums Flutlicht, Elektrotechnik
Eric Kerkow, Geschäftsführer des KSB zur neuen Partnerschaft: "Aufgrund der langen Kontakte zum Vertriebsverantwortlichen für die Region Nordost sind wir froh, einen verlässlichen Partner gefunden zu haben, der beispielsweise auch das Flutlicht in Neubukow bereits erneuert hat. Bei den zukünftigen Vereinsberatungen wird der Flutlichtneu- und Umbau im Beratungsportfolio integriert werden."
Gemeinsam mit Lumosa wird es im Herbst ein Online-Seminar als auch voraussichtlich ein Vor-Ort Seminar für interessierte Vereines des Landkreises geben!
Alle Infos zu Lumosa gibt es hier: https://sportplatzbeleuchtung.de/
Foto: Lumosa neuer LED-Flutlichtpartner des KSB
Ergebnisse der KSB-Vereinsumfrage: Übersicht zu Projektförderungen, Vereinsberatungen zu Investitionsbedarf & weitere Corona-Tests verfügbar
(30. 06. 2021)Mehr als 20 % der Vereine des KSB haben an der Vereinsumfrage des KSB im Mai zu Pandemie-Auswirkungen teilgenommen mit folgenden Ergebnissen:
- Teststruktur & Hygieneausstattung: 63,6 % mit Bedarf
- Investitionshilfe für Vereinsausstattung: 56,8 % mit Bedarf
- Projektunterstützung: 50,0 % mit Bedarf
- Ausbildungszuschüsse für Ehrenamtliche: 43,1 % mit Bedarf
- Fahrtkostenzuschüsse für Ehrenamtliche: 22,8 % mit Bedarf
Was tut der KSB mit den aus der Umfrage entstandenen wichtigsten Problembereichen?
Teststruktur und Hygieneausstattung:
Bis zu 9.000 Tests standen zur Verteilung über die dezentralen Verteilen-Zentren zur Verfügung, wobei über 70 % an die Vereine vergeben wurden.
KSB-Angebot: Vereine mit weiterem Bedarf können diesen kurzfristig an Ute Friesecke per Mail an anmelden, sodass im Nachgang eine weitere Verteilung der
Restbestände vorgenommen werden kann.
Investitionshilfe für Vereinsausstattung
KSB-Angebot: Wöchentlich bieten wir vor Ort in den Vereinen Vereinsberatungen zu Projektförderungen und Investitionshilfen an. Aktuell sind folgende Fördertöpfe von Interesse:
- LSB-Förderung des Sportstättenbaus (Anteilsfinanzierung bis zu 90 % von Netto / Antragsfrist ist der 31.08. des Vorjahres)
- Förderung des Erwerbs von Großsportgeräten (Anteilsfinanzierung bis zu 75 % von Brutto / Antragsfrist bis 25.11. des Vorjahres)
Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin zur Vor-Ort-Beratung mit Eric Kerkow per Mail an oder telefonisch: 038203 / 64 98 54
Projektunterstützung
Der KSB hat eine Übersicht mit allen gültigen Projektförderungen im Landkreis erstellt, welche sich im Anhang unten befindet und unter Service - Downloads auf der KSB-Seite zur Verfügung steht. Diese Liste wird zukünftig jährlich aktualisiert. Fragen dazu beantwortet Eric Kerkow per Mail unter oder telefonisch: 038203 / 64 98 54
Ausbildungszuschüsse
Der KSB befindet sich in Schlussverhandlungen mit dem Landkreis, auch durch den Landkreis eine Festbetragszuwendung pro lizensiertem Trainer/pro lizensierter Trainerin auszugeben.
Zu guter Letzt möchten wir nochmals Werbung für unsere KSB-App verfügbar im Play und Apple-Store machen! Bleiben Sie zu Themen wie aktuellen Förderprogrammen oder Corona-Bestimmungen stets per Push-Nachricht auf dem Laufenden!
[Download]
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Foto: Ergebnisse der KSB-Vereinsumfrage: Übersicht zu Projektförderungen, Vereinsberatungen zu Investitionsbedarf & weitere Corona-Tests verfügbar
Corona-Testpflichten im Sport im Landkreis Rostock fortan ausgesetzt
(29. 06. 2021)Aufgrund der Änderung der Corona Landesverordnung vom 24. Juni ist der vereinsbasierte Indoor-Sportbetrieb nunmehr OHNE Vorlage eines negativen Corona-Testes für Übungsleiter*innen und erwachsene Sportler*innen möglich, wenn der betreffende Landkreis der Stufe 0 zugeordnet werden kann, § 1a i.V.m. § 2 Absatz 21 Corona LVO, Anlage 21 Pkt.6. Die Zuordnung zur Stufe 0 wurde durch den Landkreis, genauer durch das Gesundheitsamt, gegenüber dem KSB heute Morgen bekannt gegeben und ist in Kürze auf der Homepage des Landkreises zu finden.
Hier die wichtigsten Regelungen in der Zusammenfassung:
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Vereinsbasierter Trainings- und Spielbetrieb im Außenbereich
In allen Altersgruppen in einer Gruppenstärke bis zu 50 Personen einschließlich Anleitungsperson, Genesene und Geimpfte möglich. Keine Testpflicht!
Sportveranstaltungen [Anlage 44]: Zuschauer sind möglich. Die Obergrenze der sich auf der Sportanlage befindenden Personen (Sportler, Trainer, Zuschauer, Betreuer, mediz. Personal, Schieds- und Kampfgericht) beträgt:
- nur Sitzplätze: 600 Personen
- Stehplätze: 250 Personen
- auf Antrag beim Gesundheitsamt: 2.500 Personen (!Testpflicht)
Inzidenz unter 10:
Die Maskenpflicht ist aufgehoben.
Inzidenz über 10:
Für Zuschauer gilt Maskenpflicht; außer bei einem Abstand von 1,5 Metern!
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Vereinsbasierter Trainings- und Spielbetrieb im Innenbereich
In allen Altersgruppen in einer Gruppenstärke bis zu 30 Personen einschließlich Anleitungsperson, Geimpfte und Genesene möglich.
Keine Testpflicht bei einer Inzidenz unter 10 (Stufe 0 = grüne Ampel)!
Es gilt die Pflicht einen negativen Corona-Test ab einer Inzidenz über 10 (gelbe Stufe) vorzulegen, für folgende Personen:
- Anleitungspersonen (2x wöchentlich)
- Erwachsene Sporttreibende
- Zuschauer
Anerkannt sind Tests der Testzentren, des Arbeitgebers oder Selbsttests.
Die Testpflicht gilt nicht für:
- Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren)
- Geimpfte und Genesene
Sportveranstaltungen [Anlage 44]:
Zuschauer sind möglich. Die Obergrenze der sich auf der Sportanlage befindenden Personen (Sportler, Trainer, Zuschauer, Betreuer, mediz. Personal, Schieds- und Kampfgericht) beträgt:
- nur Sitzplätze: 200 Personen
- auf Antrag beim Gesundheitsamt: 1.250 Personen (!Testpflicht)
Für Zuschauer gilt Maskenpflicht; außer bei einem Abstand von 1,50 Metern!
Für Trainer sowie Schieds- und Kampfrichter wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Das Nutzen von Duschen und Umkleideräumen ist möglich. Hierbei ist die Handhabung bei den jeweiligen Kommunen zu erfragen. Es ist noch immer die Abstandsregelung von 1,50 m - 2,00 m zu beachten!
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Mehrtägige Ferienfreizeiten (§4 Corona-LVO MV)
Testpflicht für alle Teilnehmer am Anreisetag!
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Es gelten weiter die Einhaltung der Hygienekonzepte und die Erstellung von Anwesenheitslisten. Vorzugsweise ist die Luca- App zu verwenden.
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Landes- und Bundeskader: Anlage 22 (Seite 895 - 897)
Fitnessstudios: Anlage 23 (Seite 897 - 901)
Tanzschulen u.ä.: Ablage 24 (Seite 901 - 905)
Foto: Corona-Testpflichten im Sport im Landkreis Rostock fortan ausgesetzt
Corona Schnelltests für unsere Vereine
(04. 06. 2021)Sehr geehrte Vereinsvertreter*innen,
mit Freude können wir verbreiten, unseren Vereinen mithilfe des Landessportbundes und des Sozialministeriums Schnelltests zur Sicherstellung der Sportausübung bereitstellen zu können.
In einer gesonderten Mail-Benachrichtigung an alle Vereinsvorsitzenden bekommen die Vereine alle Informationen zum jeweiligen Abholstandort und zur festgelegten Anzahl an Tests für Ihren Verein.
Bitte beachten Sie dazu die Abholzeiten der regionalen Verteiler-Standorte:
-
FSV Bentwisch (Am Sportplatz 18a, 18182 Bentwisch):
Dienstag, 08.06.2021, 13:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartner Tommy Bastian: 0174/9525463
-
Güstrower SC (Speicherstraße 13B, 18273 Güstrow):
Dienstag, 08.06.2021, 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag, 10.06.2021, 13:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartner Olaf Kettner: 0152/09056582
-
TSV Bützow (An der Bleiche 1, 18246 Bützow):
Dienstag, 08.06.2021, 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag, 10.06.2021, 13:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartner Sören Frahm: 0174/1916821
-
Bad Doberaner SV 90 (Stülower Weg 2b, 18209 Bad Doberan)
Dienstag, 08.06.2021, 13:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag, 10.06.2021, 13:00 – 18:00 Uhr
Ansprechpartnerin Kerstin Kothke: 038203/62520
-
Laage (Am Sportplatz 4, 18299 Laage)
Dienstag, 08.06.2021, 17:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch, 09.06.2021, 17:00 – 19:00 Uhr
Donnerstag, 10.06.2021, 15:00 – 19:00 Uhr
Ansprechpartner Edmund Jungerberg: 0172/3104439
Für alle allgemeinen Fragen steht Ihnen Ute Friesecke seitens der KSB-Geschäftsstelle (0174 / 92 34 763) zur Verfügung.
Foto: Corona Schnelltests für unsere Vereine
Mach dein FSJ bei uns!
(04. 06. 2021)Ab September kannst du dein FSJ bei uns und unserem Kooperationspartner dem SV Parkentin 1994 e.V. antreten!
Foto: Mach dein FSJ bei uns!
KSB informiert über Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport ab 1. Juni
(28. 05. 2021)Folgende Öffnungsschritte sind ab dem 1. Juni laut der vom 27. Mai 2021 gültigen Verordnung vorgesehen:
- die Ausübung von Individualsportarten von bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich, Anleiter ohne Test
- Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (24h), Anleiter-Personen mit Maske und Test, Genesene und geimpfte Personen müssen keinen Test nachweisen!
Für die Sportausübung gilt es, die Auflagen aus Anlage 21 der Corona-Landesverordnung einzuhalten. Neben dem Vorliegen eines Hygienekonzeptes (nur auf Anforderung der Gesundheitsbehörde vorzuweisen) sind Anwesenheiten (möglichst mittels der LUCA-App) zu dokumentieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus etwaige kommunale Vorgaben.
Folgende Testmöglichkeiten gibt die Verordnung nach § 1 a der Corona-Landesverordnung:
- Schnelltest durch geschultes Personal (Testzentren)
- Schnell- oder Selbsttest durch Arbeitgeber
- Schnell- oder Selbsttest durch außerschulische Bildungseinrichtungen
- Begleiteter Selbsttest (auch im Sportverein)
Für die drei letztgenannten Testmöglichkeiten ist die im Anhang befindliche Anlage T der Corona-Landesverordnung (Dokumentation) zu verwenden.
Weitere Öffnungen sind für folgende Bereiche vorgesehen:
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
- die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
- in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)
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Foto: KSB informiert über Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport ab 1. Juni
Bis zu 1.500 € auf lokaler Ebene - die VR-Bank zeichnet soziales Vereinsengagement aus
(21. 05. 2021)Bei dem Wettbewerb "Sterne des Sports" zeichnen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Volksbanken Raiffeisenbanken gesellschaftlich engagierte Vereine gleich dreimal aus. Ihr Verein kann auf kommunaler, Landes- und sogar auf Bundesebene gewinnen. Mitmachen lohnt sich: Auf lokaler Ebene gibt es bis zu 1.500 Euro für die Vereinskasse und auf den Bundessieger warten 10.000 Euro Geldprämie.
Die "Sterne des Sports" werden an Vereine verliehen, die sich in Ihrer Region über das normale Breitensportprogramm hinaus mit besonderen Angeboten nachhaltig gesellschaftlich engagieren und damit einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten. Bewerben Sie sich mit Ihrem besonderen Engagement.
Hier gehts zur Online-Bewerbung! (noch bis 31. Juni)
Foto: Bis zu 1.500 € auf lokaler Ebene - die VR-Bank zeichnet soziales Vereinsengagement aus
Aufgrund des Präsenzunterrichtes ab 17. Mai im Landkreis: vereinsbasiertes Training in Gruppen bis zu 20 Personen für Schüler*innen im Präsenzunterricht möglich - weitere Änderungen nach Pfingsten
(14. 05. 2021)Ab dem 17. Mai herrscht aufgrund der Inzidenzrate Präsenzunterricht im Landkreis Rostock nach Coronaschulverordnung §7b für die Klassenstufen 1-6 sowie Schüler*innen der Abschlussklassen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Kopplung der Corona-Landesverordnung mit der Coronaschulverordnung im Landkreis Rostock kann das vereinsbasierte Training in Gruppen bis zu 20 Personen bis zum vollendeten 19. Lebensjahr im Freien stattfinden
(Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. c). Einzige Einschränkung: Diese Regelung greift nur für Kinder und Jugendliche, die sich im dauerhaften Präsenzunterricht (Wechselunterricht zählt nicht dazu) befinden. Das sind wie erwähnt die Klassenstufen 1-6 sowie Schüler*innen der Abschlussklassen. Nach Anlage 21 muss die anleitende Person Keinen tagesaktuellen Test vorweisen! Es gilt, die Anlage 21 der Landesverordnung zu beachten. Bitte beachten Sie auch etwaige kommunale Einschränkungen.
Die schon zuvor umgesetzte Regelung zum kontaktfreien Kleingruppentraining von max. fünf Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit einem bzw. einer getesteten oder vollständig geimpften Betreuenden bleibt unabhängig vom jeweiligen Inzidenzwert zusätzlich bestehen (Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. b). Das gilt auch für den Individualsport allein, zu zweit oder im eigenen Haushalt (Coronaverordnung §2 Nr. 21 Bst. a) sowie die erweiterten Trainingsmöglichkeiten für Spieler*innen mit dem Status Bundes- oder Landeskader (Coronaverordnung §2 Nr. 22).
Diese Information wurde seitens der Landesregierung dem KSB bestätigt.
Update 21.05.2021:
Nach einer Pressemittielung des Sozialministeriums (https://bit.ly/3fCBH7Z) ist mit einer Öffnung des Kinder- und Jugendsportes für ALLE unter Betrachtung der aktuellen Inzidenzlage ab dem 27.05.2021 zu rechnen! Nur die Trainer/Übungsleiter/Betreuungspersonen müssen tagesaktuell getestet, bzw. vollständig geimpft oder genesen sein.
Foto: Aufgrund des Präsenzunterrichtes ab 17. Mai im Landkreis: vereinsbasiertes Training in Gruppen bis zu 20 Personen für Schüler*innen im Präsenzunterricht möglich - weitere Änderungen nach Pfingsten
Eine starke Partnerschaft für den Kinder- und Jugendsport: Nordwasser ist neuer Partner des KSB!
(11. 05. 2021)Der Kreissportbund (KSB) kann mit dem Versorgungsunternehmen Nordwasser einen neuen Partner an seiner Seite begrüßen. Nordwasser erfüllt die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowohl für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als auch für die 28 Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land im Auftrag des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV). Das Unternehmen beschäftigt rund 320 Mitarbeiter*innen und versorgt etwa 270.000 Menschen täglich mit Trinkwasser.
Besonderes Ziel des Unternehmens ist die Stärkung der Region. „Mit der neuen Partnerschaft möchte sich Nordwasser vor allem für den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock stark machen und sein regionales Engagement verdeutlichen“, so Nordwasser-Geschäftsführerin Michaela Link! So wird Nordwasser Namenspatron für die Kreiskinder- und Jugendsportspiele, bei denen jährlich über 1.000 Kinder und Jugendliche bewegt werden. Nordwasser unterstützt darüber hinaus die geplanten Schwimmlager und weitere Projekte.
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Foto: Eine starke Partnerschaft für den Kinder- und Jugendsport: Nordwasser ist neuer Partner des KSB!
KSB-APP geht an den Start!
(04. 05. 2021)Die App ist bereits im Play-Store für Android – Mobiltelefone verfügbar! Und zwar HIER.
Im Apple-Store ist sie voraussichtlich nächste Woche zu kriegen – Infos folgen!
Hol dir jetzt die KSB-App und bleibe via Push-Nachrichten auf dem Laufenden über Corona-Regeln, Sportfördermöglichkeiten oder Bildungsmöglichkeiten im Sport im Landkreis Rostock. Tritt mit anderen Usern in den Austausch!
Foto: KSB-APP geht an den Start!
3 Möglichkeiten der Mitgliederversammlung während Corona
(03. 05. 2021)Der Gesetzgeber bietet aktuell 3 Möglichkeiten der Mitgliederversammlung:
1.) Präsenzveranstaltung unter Einhaltung strenger Regeln (u.a. Testerfordernissen)
Nach § 8 Abs. 5 der Corona-Landesverordnung MV dürfen unaufschiebbare gesetzlich oder satzungsmäßig erforderliche Veranstaltungen und Versammlungen von Vereinen, Verbänden und Parteien sowie der Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes stattfinden.
Die Teilnahme an den vorgenannten Veranstaltungen und Versammlungen ist nur für solche Personen zulässig, die über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis gemäß § 1a dieser Verordnung verfügen. Es besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 40 einzuhalten.
Anlage 40 ist ab Seite 88 in der aktuellen Corona Landesverordnung zu finden: https://bit.ly/3eexh8c
Anlage T zur Dokumentation steht hier zum Download bereit: https://bit.ly/2Rima4T
2.) Rein virtuelle Mitgliederversammlung
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-und Strafverfahrensrecht vom 28.03.2020 – COVMG (bis 31.12.2021 gültig) sind rein virtuelle Mitgliederversammlungen möglich. Achten Sie auf die satzungsgemäßen Fristen und die Aufführung eines Ergebnisprotokolls.
Personen, die aus Gründen nicht an der Versammlung teilnhemen können, können ihre Stimme vorab schriftlich abgeben (Art. 2 § 5 COVMG)
Wir empfehlen folgende kostenlose Video-Tools:
a) bis zu 100 Personen - Cisco Webex - https://bit.ly/3hazFyH
b) Personenanzahl unbegrenzt - Jitsi - https://bit.ly/2Sm2rls
3.) Rein schriftliche Abstimmung
Abweichend von § 32 Absatz 2 BGB ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. (Art. 2 § 5 COVMG)
Achtung: Mindestens 50 % der Stimmen sind notwendig!
Da der Gesetzgeber eine Rückmledung in Textform erlaubt, kann der Verein Sendewege vorgeben (E-Mail, WhatsApp, Brief).
Alle weiteren Rückfragen beantwortet Ihnen die Geschäftsstelle unter
Foto: 3 Möglichkeiten der Mitgliederversammlung während Corona
Zurück nach Vorn - wir fordern Sport für ALLE!
(30. 04. 2021)
Die Stadt- und Kreissportbünde Mecklenburg-Vorpommerns informieren und fordern:
ZURÜCK nach VORN - Sport für ALLE
Unsere Sportvereine sind die kleinen und großen Leuchttürme in der sozialen Landschaft jeder Stadt und jeder Gemeinde in unserem Land. Seit Monaten sitzen über 257.000 Mitglieder in 1871 Sportvereinen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf der „Ersatzbank.“ Ohne Training geht jedem die Luft schneller aus, deshalb ist es an der Zeit, wieder einen geregelten Sportbetrieb zuzulassen.
Es geht uns darum, dem gemeinnützigen Sport in seiner ganzen Breite auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, eine neue Perspektive zu geben. Die Einhaltung von Spielregeln, gegenseitige Rücksichtnahme, Optimismus und Zusammenhalt sind nicht nur Sportlern vertraut, sondern haben insgesamt durch Corona in unserer Gesellschaft an Bedeutung gewonnen.
Wir wenden uns an die Entscheidungsträger auf allen politischen Ebenen in MV, von der Ministerpräsidentin bis zum Bürgermeister einer jeden Kommune!
Wir fordern im engen Schulterschluss mit dem Landessportbund Mecklenburg -Vorpommern e.V. folgende Perspektiven für den organisierten Vereinssport:
1.Vereinsbasierter Sport im Freien für ALLE Altersbereiche
Zahlreiche Studien zur Aerosolbelastung im Freien beweisen, dass Sport kein Infektionstreiber ist.
2.Schnelltests und Impfpriorisierung
Kostenlose Schnelltests für Vereine zum Schutz des Ehrenamtes, vorgezogene Impfpriorisierung für Übungsleiter und Trainer (Gleichbehandlung mit Lehrern und anderen Personen, die Kinder betreuen)
3.Sofortige Öffnung der Sportanlagen durch Landkreise, Städte und Gemeinden
für Vereinstraining und Individualsport
4.Öffnung der Sportanlagen auch in den bevorstehenden Sommerferien
Sportvereine nutzen die Sportanlagen insbesondere für Vereinstraining und eine aktive Ferienfreizeitgestaltung.
5.Klarheit für ALLE - Sportler sowie tausende Ehrenamtler müssen die aktuellen Corona-Regeln verstehen, kommunizieren und letztlich auch entsprechend umsetzen können.
Der Sport muss wieder für ALLE öffnen!
Foto: Zurück nach Vorn - wir fordern Sport für ALLE!
Kinder- und Jugendsport wieder eingeschränkt möglich
(23. 04. 2021)Nach Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist der Kinder- und Jugendsport im Freien nun wieder kontaktfrei mit bis zu 5 Personen bis 14 Jahren und einer Anleitperson möglich. Der Trainer benötigt einen aktuellen negativen Corona-Test.
Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu folgende Hinweise entwickelt, die von den betroffenen Sportgruppen, Sportvereinen und „ Anleitungspersonen“ unbedingt beachtet werden sollten.
Zulässig ist ebenfalls der vereinsbasierte Trainingsbetrieb in allen Sportarten im Freien, an dem Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Gruppen bis zu 20 Personen teilnehmen und der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet. Dies gilt allerdings momentan nicht für den Landkreis Rostock.
Gelten die 5er Gruppen nur auf einer Sportstätte?
Es gibt keine konkrete Angabe dazu. Unsere Empfehlung ist, das Hygienekonzept entsprechend anzupassen und auf zwei Hälften oder eventuell vier Vierteln des Feldes mit Gruppen arbeiten zu können ggf. mit etwas versetztem Trainingsbeginn bzw. Ende insofern genügend Anleiter vorhanden sind. Dies erfolgt immer in Absprache mit den lokalen Behörden.
Foto: Kinder- und Jugendsport wieder eingeschränkt möglich
Startschuss für die "Sterne des Sports" 2021
(30. 03. 2021)Ab 01. April bewerben für das Jahr 2021 – bis zum 30. Juni.
Deutschlands wichtigster Vereinswettbewerb im Breitensport geht in die nächste Runde: Vom 1. April bis zum 30. Juni können sich Vereine um die von den Volksbanken Raiffeisenbanken und dem DOSB verliehenen „Sterne des Sports“ bewerben.
Hoffentlich bald werden die knapp 1.900 Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern wieder uneingeschränkt ihre wertvolle Arbeit aufnehmen können, denn sie leisten einen unglaublich wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft: Sie sorgen dafür, dass wir gesund und fit bleiben, bieten ihren Mitgliedern ein zweites Zuhause und haben für alle Wünsche und Sorgen ein offenes Ohr. Viel zu selten bekommen sie für ihr gesellschaftliches Engagement die Anerkennung, die sie verdienen. Um das zu ändern, schreiben die Volksbanken Raiffeisenbanken und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit 2004 jährlich die „Sterne des Sports“ aus.
Großer Stern in Silber ging zuletzt nach Rostock
Ab dem 1. April 2021 sind die Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern wieder aufgerufen, sich um den „Oscar des Breitensports“ zu bewerben und mit ihrem Engagement – sei es für den Umweltschutz, für Inklusion und Integration oder für den Kinder- und Seniorensport – ins Rennen zu gehen. Im letzten Jahr gewann der PSV Rostock e.V. das Landesfinale und somit den „Großen Stern des Sports“ in Silber. Der Verein qualifizierte sich für das Bundesfinale und wurde bei einer virtuellen Preisverleihung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, DOSB-Präsident Alfons Hörmann und Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), gewürdigt.
Auszeichnungen in Bronze, Silber und Gold
Bei den „Sternen des Sports“ können Vereine gleich drei Mal gewinnen, denn die Sterne werden auf der Orts-, der Landes- und auf der Bundesebene verliehen. Auf allen Ebenen winken den Vereinen Preisgelder – durch die Prämierungen flossen den teilnehmenden Vereinen schon insgesamt sechs Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu. Bei einer Qualifikation für die Goldebene haben Vereine in diesem Jahr die Chance, die persönlichen Glückwünsche von der dann amtierenden neuen Bundeskanzlerin bzw. dem dann amtierenden neuen Bundeskanzler in Berlin entgegenzunehmen. Und natürlich können die engagierten Menschen in den Sportvereinen in MV durch die „Sterne des Sports“ endlich das öffentliche Dankeschön bekommen, das sie schon längst verdienen.
Online Bewerben – digital, schnell und einfach
Der Bewerbungsprozess für den Wettbewerb 2021 erfolgt digital. Die teilnehmenden Banken in M-V sind:
• VR Bank Mecklenburg eG
• Pommersche Volksbank eG
• Rostocker Volks- u. Raiffeisenbank eG
• Volksbank Vorpommern eG
• Raiffeisenbank Mecklenburger Seenplatte eG
Das Bewerbungsformular ist über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung erreichbar. Bundesweiter Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2021. Mitmachen können alle Sportvereine, die unter dem Dach des DOSB organisiert sind, also in einem Landessportbund/Landessport-verband, in einem Spitzenverband oder einem Sportverband mit besonderen Aufgaben.
Unsere Kanäle
Die verschiedenen Kommunikationskanäle der sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram begleiten den Wettbewerb ganzjährig. Auch in diesem Jahr werden wir auf diesen Kanälen wieder Projekte würdigen, die es nicht bis in Bundesfinale geschafft haben, sich aber gleichwohl durch ihre Leistungen für die Gesellschaft Wertschätzung und Anerkennung verdient haben. Gewinner sind letztlich alle. Denn von den positiven Impulsen der Sportvereine bei „Sterne des Sports“- kann ganz Sportdeutschland nur profitieren.
(Quelle: News LSB M-V e.V. vom 25.03.2021)
Foto: "Sterne des Sports" 2021
Juniortrainer Ausbildung 28.03. - 01.04.2021
(09. 03. 2021)„Frühzeitige Gewinnung und Qualifizierung von Jugendlichen aus dem Sport und für den Sport“
Durch die Vorstufenqualifizierung „Juniortrainer“ der Sportjugend M-V, werden Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren aus den Sportvereinen zu „Unterstützern“ für Übungsleiter/Trainer ausgebildet.
Ziel dieser Ausbildung ist es junge Persönlichkeiten frühzeitig an die Übernahme von Verantwortung heranzuführen und sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Sport zu motivieren.
Nach Abschluss der Ausbildung wird den Juniortrainern der Zugang zu den DOSB-Lizenzausbildungen erleichtert.
Weiter Infos entnehmt ihr einfach der Ausschreibung!
Foto: Juniortrainer Ausbildung 28.03. - 01.04.2021
5.000 € für herausragende Nachwuchsarbeit - Das Grüne Band 2021
(12. 02. 2021)BEWERBT EUCH JETZT FÜR DAS GRÜNE BAND 2021
Bewerbungsschluss: 31.03.2021
Förderprämie: 5.000,-
Seit 1986 fördern die Commerzbank AG und der Deutsche Olympische Sportbund über die Initiative „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ Kinder und Jugendliche. "Das Grüne Band“ belohnt konsequente Nachwuchsarbeit im Leistungssport, unabhängig von der Vereinsgröße oder der Popularität der Sportart. Für "Das Grüne Band“ können sich Vereine oder einzelne Abteilungen bei ihren Spitzenverbänden bewerben.
Die Jury prämiert 50 Vereine oder Vereinsabteilungen aus den olympischen und nicht olympischen Spitzenverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes, deren sportfachlichen Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind.
Voraussetzung für die Vereine ist, dass sie aktive Talentsuche und -förderung von Jugendlichen sowie aktive Dopingprävention betreiben.
"Das Grüne Band“ von Commerzbank und dem Deutschen Olympischen Sportbund ist mit einer Förderprämie von je 5.000 Euro für die leistungssportliche Nachwuchsarbeit der ausgezeichneten Vereine verbunden.
Foto: 5.000 € für herausragende Nachwuchsarbeit - Das Grüne Band 2021
VVS-Veranstaltungsübersicht März 2021
(29. 01. 2021)Impulse für den Vereinserfolg!
Getreu diesem Motto setzt sich der Vereins- und Verbands-Service für euren Verein ein.
HIER findet ihr die aktuellen Veranstaltungstermine für März 2021
Es geht um aktuelle Online-Veranstaltungen zum Vereinswesen, wobei wohl insbesondere die aktuellen Entwicklungen und Änderungen im Vereins(Steuer)Recht von großer Bedeutung sind.
Weitere Infos findet ihr HIER.
Foto: VVS-Veranstaltungsübersicht März 2021
Vereinsmanager-C Ausbildung
(21. 01. 2021)Einzelne Vereinsmanager-C-Seminare oder Komplettausbildung - Ihr habt die Wahl!
Mit den Vereinsmanager-C-Seminaren (VMC) ermöglicht der Landessportbund MV größere Flexibilität für alle im Sport Engagierten, um individuellen Bedürfnissen und den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte und nachhaltige Gestaltung des Vereinslebens gerecht zu werden.
Alle VMC-Seminare bilden in sich geschlossene Seminare und können einzeln und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Auf dem Weg zum Erwerb einer DOSB-Vereinsmanager-C Lizenz sind alle VMC-Seminare erfolgreich innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.
Zudem haben Interessierte die Möglichkeit mit einer Anmeldung zur Komplettausbildung an allen VMC-Seminaren teilzunehmen und den Ausbildungsrabatt zu nutzen. Kommt ihnen bei einem VMC-Seminar doch etwas dazwischen, können sie im Folgejahr das fehlende VMC-Seminar nach-buchen und die Lizenz erwerben.
Vereinsmanager-C-Seminare
- Marketing & Öffentlichkeitsarbeit mit Onlinephase (20 LE)*
- VereinsRecht mit Onlinephase (20 LE)*
- Projektmanagement mit Onlinephase (10 LE*)
- Meetings moderieren und Veränderungen aktiv gestalten (10 LE)*
- Versicherungsschutz im Sportverein - Online-Seminar (5 LE)*
- Bewusst kommunizieren und aktiv führen (20 LE)*
- Zukunftsfähiger Sportverein mit Onlinephase (10 LE)*
- VereinsFinanzen mit Onlinephase (25 LE)*
HIER findet ihr die Ausschreibung!
Foto: Vereinsmanager-C Ausbildung
*ABGESAGT* Online-Kurzschulung Corona Vereinshilfe
(19. 01. 2021)ABGESAGT
04. Februar, 18.00 - 19.00 Uhr
Corona Vereinshilfe, Online
Aufgrund der nur geringen Teilnehmermeldungen werden wir von der Videoschulung absehen, gerne stehen wir aber für persönliche Kurz-Beratung zum Thema Corona-Vereinshilfe zur Verfügung.
Bitte meldet euch dafür bei Herrn Eric Kerkow
Vorab wichtige Informationen zur Corona-Vereinshilfe:
-
Wofür können Anträge gestellt werden:
Billigkeitsleistungen können an Vereine, Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände gewährt werden, denen nach Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung – SARS-CoV-2-BekämpfV vom 17. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 drastische Einnahmeverluste entstanden sind – unter der Prämisse, dass die Gelder zur Aufrechterhaltung der Existenz dienen → es bedarf also eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nach den Insolvenzgründen der Insolvenzordnung
Die Billigkeitsleistung dient der Minderung von Defiziten (z. B. für Mieten, Pachten, Zinsen und Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen, Unterhaltung der Sportanlagen etc.
-
Höhe der Hilfe:
Die Billigkeits darf das nachgewiesene Defizit nicht überschreiten und ist auf folgende Höchstbeträge pro Antrag begrenzt:
Vereine-
bis 150 Mitgl. = 1000,00
-
bis 300 Mitgl. = 2000,00
-
bis 500 Mitgl. = 3000,00
-
bis 1000 Mitgl. = 5000,00
-
über 1000 Mitgl. = 10.000
-
-
Antragstellung und Verwendungsnachweisführung: Eine Antragstellung ist bis zum 31. August 2021 möglich. Die Erbringung eines zahlenmäßigen Nachweises über die Verwendung der Landesmittel ist bis spätestens zum 30. September 2021, ohne Vorlage von Rechnungen und Belegen, zu erledigen.
-
Weiterhin wichtig und nachzuweisen: Die wirtschaftliche Notlage des Letztempfängers der Billigkeitsleistung muss ursächlich und nachweisbar auf den Wegfall von Einnahmen (Ausfall von Teilnehmerentgelten, Gebühren, Nutzungsentgelten u.a.) bzw. auf zwangsläufig entstandene Mehrausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie zurückzuführen und nach dem 17. März 2020 entstanden sein. Der Nachweis ist ggü. Dem LSB darzulegen.
Foto: *ABGESAGT* Online-Kurzschulung Corona Vereinshilfe
Online-Kurzschulungen
(15. 01. 2021)Der LSB MV bietet zwei Online-Kurzschulungen an:
26.01.2021, 18.00 - 20.15 Uhr
Mut zur digitalen Sportstunde
29.01.2021, 17.30 - 20.30 Uhr
Gestaltung Von Online-Seminaren oder Online-Meetings
Foto: Online-Kurzschulungen
Wir suchen einen FSJ'ler
(07. 01. 2021)Freiwilliges Soziales Jahr im Sport beim Kreissportbund Landkreis Rostock & dem SV Parkentin.
Du suchst was mit SPORT?
Dann suchen wir DICH!
Mach dein FSJ beim Kreissportbund LRO und dem SV Parkentin.
Start: 01.09.2021, 12 Monate
Du bist: mindestens 18 Jahre alt, Führerschein wünschenswert
sportbegeistert, verantwortungsbewusst, teamfähig
Wir bieten dir: alle Leistungen entsprechend der festgelegten FSJ-Reglungen Trainer-Ausbildung mit Übungsleiter C-Lizenz
HIER findet ihr den Flyer mit allen wichtigen Informationen!
Bei Fragen wendet euch gern an oder 038203 / 64 98 52
Foto: Wir suchen einen FSJ'ler
Anträge auf Corona-Sportvereinshilfe können weiterhin gestellt werden
(05. 01. 2021)Wie jetzt bestätigt wurde, können gemeinnützige Sportvereine und -verbände, die von existenzgefährdenden Einnahmeverlusten aufgrund der erhöhten Corona-Infektionslage betroffen sind, weiterhin Anträge auf Sportvereinshilfe stellen.
Während dies bisher nur für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 möglich war, wird der Anspruchszeitraum für die Billigkeitsleistungen nunmehr über den 30. Juni 2020 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Sportvereine und -verbände, die bereits einen Antrag bis zum 31. August 2020 für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 gestellt und eine Landesförderung erhalten haben, sind bei wiederholter defizitärer Situation infolge der Pandemie erneut antragsberechtigt.
Die Höchstbeträge pro Antrag für eine Billigkeitsleistung des Landes sollen unverändert fortgelten.
HIER können ab sofort die vorläufigen Fassungen der ab 1. Januar 2021 geltenden Grundsätze, Merkblatt, Antrag und Vereinbarung heruntergeladen werden. Gleichzeitig treten die Grundsätze für die Corona-Sportvereinshilfe in der Fassung vom 11. Mai 2020 zu Jahresbeginn 2021 außer Kraft.
Foto: Anträge auf Corona-Sportvereinshilfe können weiterhin gestellt werden
Trainings- und Spielbetrieb weiterhin untersagt!
(02. 12. 2020)Die neue Corona-LVO-MV vom 30.11.2020 ist - ebenso wie die neue Quarantäneverordnung - am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 20. Dezember 2020 außer Kraft.
Für den Sport bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten ist weiterhin untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 der Corona-LVO M-V). Ausgenommen hiervon sind lediglich der Individualsport sowie der Kinder- und Jugendsport. Im Rahmen der erlaubten Sportausübung sind die Auflagen der Anlage 21 der Corona-LVO M-V einzuhalten. Außerdem können die zuständigen Behörden weitergehende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen treffen, wenn das jeweilige Infektionsgeschehen dies erfordert (vgl. § 13 der Corona-LVO-MV).
Weiter Infos findet ihr HIER.
Foto: Trainings- und Spielbetrieb weiterhin untersagt!
Landespräventionspreis 2021
(24. 11. 2020)Die Landespolizei und der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung suchen ab sofort gemeinsam nach Projekten, die sich um den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern verdient gemacht haben. Herausragende Beispiele sollen im kommenden April mit dem Landespräventionspreis 2021 unter dem Thema „Kein Kind alleinelassen – Kinderschutz geht uns alle an!?“ ausgezeichnet werden. Weitere Infos findet ihr HIER.
Projektvorschläge sind mittels FORMULAR einzureichen bis zum 26.02.2021.
Foto: Landespräventionspreis 2021
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
(16. 11. 2020)
Foto: Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit
(11. 11. 2020)Anträge für eine Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit 2021 gemäß Punkt 6.3. der Förderrichtlinie "Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock" sind noch bis spätestens 30. November 2020 beim Jugendamt des LK Rostock, Frau Gustävel, einzureichen.
Bitte beachtet zudem den Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn!
Alle Anträge und Verwendungsnachweise findet ihr HIER.
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Foto: Laufende kontinuierliche Kinder- und Jugendarbeit
Aktion "Jung, sportlich, FAIR 2020"
(09. 11. 2020)Mit „Jung, sportlich, FAIR“ ehrt die Deutsche Olympische Gesellschaft e.V. auch 2020 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play. Besonders in einem Jahr wie diesem, in welchem der Sportbetrieb unter der Pandemie leiden musste, ist Engagement besonders gefragt. Faires und verantwortungsbewusstes Verhalten rund um den Sport soll deshalb nicht vernachlässigt, sondern besonders hervorgeheben werden.
Teilnehmen können alle jugendlichen Sportlerinnen und Sportler im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Gewinner erhalten über Ihren Verein eine Fördersumme von bis zu 500 €.
Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2020.
Nähere Informationen zur Ausschreibung und das Bewerbungsformular findet ihr HIER
Foto: Aktion "Jung, sportlich, FAIR 2020"
Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein
(09. 11. 2020)Bis zum 15. November ist es für Sportvereine aus ganz M-V, die sich im besonderen Maße für
- Mitgliederentwicklung im Kinder-und Jugendbereich
- Projekte und Veranstaltungen der Jugendarbeit im Sportverein
-Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (z.B. Schulen, KiTas, Verbände, Krankenkassen, Kommunen)
-Förderung ehrenamtlichen Nachwuchses
-Öffentlichkeitsarbeit einsetzen,
möglich, eine Bewerbung für den
zu vergebenen Titel: „Kinder-und jugendfreundlicher Sportverein“ bei uns einzureichen.
Alle notwendigen Bewerbungsunterlagen findet ihr HIER
Foto: Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein
Sonderpreis "Sport statt Gewalt"
(05. 11. 2020)Sportvereine sind landesweit wichtige Partner im System der gesamtgesellschaftlichen Gewalt- und Kriminalitätsvorbeugung.
In Anerkennung dessen verleihen der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommerns seit 2020 einmal jährlich einen Sonderpreis „Sport statt Gewalt“ an Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.
HIER geht es zur gesamten Ausschreibung!
Die Vorschläge per Post oder E-Mail sind jeweils bis zum 31. Dezember zu richten an:
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV
- Geschäftsstelle –
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Nachfragen sind möglich unter
Tel.: 0385 588 2487
E-Mail:
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury unter Ausschluss des Rechtsweges.
[Download]
Foto: Sonderpreis "Sport statt Gewalt"
Tolle Wanderung durch den "Großer Wohld"
(05. 11. 2020)Am Reformationstag, den 31. Oktober, fand erneut eine schöne Wanderung durch Bad Doberan statt, an der - trotz der kurzfristigen Terminverschiebung - 33 Wanderfreunde teilgenommen haben. Unser Wanderführer und Organisator der regelmäßigen Doberaner Wandertouren, Fred Egler, hatte eine Strecke von 7 km herausgesucht, welche durch das Wohngebiet Kammerhof, durch den „Großer Wohld“ und entlang der Dammchausee führte. „Bei herrlichem Wetter macht es mal wieder richtig Laune, auch wenn es einige wenige kleine nasse Waldstellen gab. Der Wald präsentierte sich schon mit vielen laublosen Bäumen, was wiederum schöne Blattgeräusche beim Laufen verursachte.“, so Fred Egler. Den Abschluss der wieder einmal sehr schönen Wanderung bildete ein gemeinsames Mittagessen.
Für den Rest des Jahres sind noch zwei weitere Wanderungen geplant. Den Abschluss des Jahres bildet im Dezember eine winterliche und stimmungsvolle Weihnachtswanderung mit dem Weihnachtsmann, der kleine Geschenke verteilt.
Nähere Informationen dazu findet ihr demnächst hier auf unserer Homepage..
Foto: Tolle Wanderung durch den "Großer Wohld"
Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 02.11.2020 vorübergehend ausgesetzt
(02. 11. 2020)Vor wenigen Tagen einigten sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf weitere einschneidende Maßnahmen mit dem Ziel, die Infektionsdynamik des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu unterbrechen. Auf Landesebene sind die Beschlüsse nun durch die neue Corona-Landesverordnung MV vom 31.10.2020 umgesetzt worden.
Grundsätzlich ist der Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit-, Breiten- und Leistungssport (Sportbetrieb) in allen Sportarten untersagt (vgl. § 2 Absatz 21 der Corona-LVO M-V). Hiervon gibt es aber zwei Ausnahmen:
-
Individualsport:
Individualsport darf allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden. -
Kinder- und Jugendsport:
Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ist gestattet.
Weiter Infos erhaltet ihr HIER.
Foto: Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 02.11.2020 vorübergehend ausgesetzt
Antrag auf LSB Vereinsförderung 2021
(23. 10. 2020)Der Antrag auf Vereinsförderung 2021 des LSB M-V ist online. Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 (Posteingang beim LSB M-V) gerne auch über die Geschäftsstelle des KSB LRO e.V. möglich.
Foto: Antrag auf LSB Vereinsförderung 2021
Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten "Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft."
(13. 10. 2020)Der diesjährige Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten steht unter dem Motto „Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft“. Kinder und Jugendliche bis 21 Jahren sind aufgerufen, auf historische Spurensuche vor Ort zu gehen und z.B. über den eigenen Sportverein, den Lieblingssport oder ein Sportgerät ein spannendes Thema zu finden. Allein, in Gruppen oder als ganzer Verein oder Schule kann man sich noch bis 28.02.2021 beteiligen und einen der 550 Geldpreise, 100 Sachpreise oder auch Sonderpreise gewinnen.
Nähe Informationen erhaltet ihr HIER
Foto: Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten "Bewegte Zeiten. Sport macht Gesellschaft."
Beratungsstützpunkt des Kreissportbundes in Güstrow wird am 19. November eröffnet
(05. 10. 2020)Mit einer Kurzschulung zum Thema ARAG Sportversicherung wird am 19. November um 18 Uhr offiziell der Beratungsstützpunkt des Kreissportbundes in Güstrow eröffnet. Im Sportbüro des Güstrower SC 09 in der Speicherstraße 13 b wird es fortan alle 14 Tage in den ungeraden Wochen von 15:30 bis 18:00 Uhr eine Beratungsmöglichkeit für umliegende Vereine durch die hauptamtlichen Mitarbeiter des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. geben.
„Als flächenmäßig viertgrößter Landkreis müssen wir auch dezentral Beratungsmöglichkeiten für unsere Mitglieder anbieten. Güstrow ist dazu ein idealer Standort“, so der Vorsitzende des Kreissportbundes Uwe Neumann. Großes Ziel ist es, den Kreissportbund wieder als Dienstleister für die Vereine zu etablieren.
HIER bitte anmelden!
Foto: Beratungsstützpunkt des Kreissportbundes in Güstrow wird am 19. November eröffnet
Wanderung durch den Kellerswald
(02. 10. 2020)Bei bestem Wanderwetter konnte am 19.09.2020 die Wanderung durch den Kellerswald stattfinden. 60 Wanderer trafen sich am Vormittag mit Fred Egler, der die Gruppe bei viel Sonnenschein durch Bad Doberan und Umgebung führte. Einen schönen Abschluss fand die ca. 6 km lange Wanderung bei einem leckeren Mittagessen im Cafè Treff.
Die nächste Bad Doberaner Wanderung findet am 31.10.2020 statt - wir freuen uns über eure Teilnahme!
Foto: Wanderung durch den Kellerswald
Förderung für Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock 2021
Sehr geehrte(r) Vorsitzende(r),
der Landkreis Rostock fördert auch 2021 den Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock.
Sportvereine können die Fördermittel noch bis zum 30. November 2020 beantragen.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. sind und mindestens 6 Kinder und Jugendliche als Mitglied nachweisen können.
Sie müssen eine aktive Arbeit im Kinder- und Jugendsport von mindestens einmal wöchentlichen, festen Trainingszeiten leisten.
Die Antragsformulare stellt der Landkreis Rostock auf seiner Internetseite und im Jugendamt des Landkreises Rostock zur Verfügung.
Zu beachten ist, dass mit dem Antrag auf Förderung der laufenden kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein auch ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme zu stellen ist.
Ansprechpartnerin im Jugendamt des Landkreises Rostock ist Michaela Gustävel, die auch zur Antragstellung und Verwendung der Mittel berät.
Für den Antragsschluss gilt das Datum des Poststempels.
Anträge, die nach dem 30.11.2020 gestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Kontakt: Landkreis Rostock
Jugendamt
Michaela Gustävel
Am Wall 3-5, 18273 Güstrow
Telefon: 03843/75551041
E-Mail:
Die Antragsunterlagen finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/formulare/jugendamt/
Foto: Förderung für Kinder- und Jugendsport im Landkreis Rostock 2021
Protokoll Kreissporttag und Jugendvollversammlung vom 27. August 2020
Das Protokoll vom Kreissporttag und der Jugendvollversammlung, vom 27.08.2020, steht Ihnen ab sofort über die unten angeführte Datei zur Verfügung.
[Protokoll_Kreissporttag_Jugendvollversammlung_27.08.2020]
Wanderung durch den Kellerswald am 19. September 2020
Es geht wieder los!
Die nächste Wanderung, für Interessierte, findet am Sonnabend 19. September 2020 statt.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr an der Sporthalle - Verbindungsweg in Bad Doberan.
Wo geht´s hin? Durch den Kellerswald (ca. 6 km)
Unterwegs gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
- Der Landessportbund M-V e.V. unterstützt diese Breitensportveranstaltung mit Fördermitteln. -
[Wanderung_durch_den_Kellerswald_19. September 2020]
Kinder- & jugendfreundlicher Sportverein 2020 gesucht
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Teilnehmen können alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V., die sich in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Eine Bewerbung ist jährlich unter Verwendung des untenstehenden Bewerbungsbogens (NEU!) möglich. Begleitende Materialien zu dem Bewerbungsbogen (Foto-, Video-, Bildschirmpräsentation, Wandzeitung etc.) sind optional, empfehlen sich jedoch für eine umfangreiche Präsentation der Kinder- und Jugendarbeit des eigenen Vereins.
Einsendeschluss im Wettbewerb „KINDER- UND JUGEND-FREUNDLICHER SPORTVEREIN" ist der 15. NOVEMBER jeden Jahres!
Empfänger sind die jeweiligen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden.
Sie treffen eine Vorauswahl auf ihrer Ebene und leiten je 2 Bewerbungen pro Vereinskategorie an die Landesebene weiter. Eine hochrangige Jury wählt hier schlussendlich aus allen Bewerbungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern die 3 Preisträger im Wettbewerb „KINDER- UND JUGENDFREUNDLICHER SPORTVEREIN" des jeweiligen Jahres aus.
[Ausschreibung_Wettbewerb_KJFS]
[Bewerbungsbogen_KJFS_beschreibbar]
Sommerfest der Vereine in Krakow am See mit eigenem Podcast
Zum Sommerfest der Vereine in Krakow am See wurde durch das Jugendparlament Krakow am See ein Podcast erstellt.
[Podcast "Sommerfest der Vereine"]
Kreissporttag und Jugendvollversammlung 2020 in Tessin
Kreissporttag und Jugendvollversammlung
Auf dem Kreissporttag am 27.08.2020 wurde nicht nur über das Sportjahr 2019 berichtet. Es ging auch um den Jahresabschluss 2019 und um den Finanzhaushaltsplan für 2020.
30 Vereine, mit 60 Stimmen, nahmen am Kreissporttag teil.
Für die Jugendvollversammlung wurden 28 Vereine, mit 45 Stimmen, entsandt.
Auf der Tagesordnung stand auch die Satzungsänderung.
Folgende Satzungsänderungen wurden beschlossen:
Die Ergänzungen haben wir jeweils mit fetter kursiver Schrift in die entspr. §§ eingefügt:
1. § 1 Sitz
Der KSB hat seinen Sitz in Bad Doberan.
2. § 2 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt als Ziel seiner Arbeit nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte“ Zwecke der Abgabenordnung.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen davon sind unentgeltliche Zuwendungen, die in Erfüllung des Satzungszweckes geleistet werden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden, bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks des KSB keinen Anspruch auf KSB-Vermögen.
3. § 5 Mitgliedschaft
Der KSB ist Mitglied im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LSB).
Alle im Landkreis ansässigen Sportvereine können die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder des KSB und damit gleichzeitig die Mitgliedschaft im LSB M-V erwerben. Die Mitgliedschaft im KSB ist von der Steuerbegünstigung des aufzunehmenden Vereins abhängig. Sie erlischt, wenn in einem Mitgliedsverein die steuerlichen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit in der jeweiligen Fassung der §§ 51 ff. AO nicht mehr erfüllt sind.
Ordentliche Mitglieder sind Sportvereine im Landkreis Rostock mit mindestens 7 Mitgliedern. Außerordentliche Mitglieder sind die Kreisfachverbände (KFV) im Landkreis Rostock.
Voraussetzungen sind die Anerkennung der Satzung des KSB und der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Die Mitgliedschaft ist beim KSB unter Einreichung der Satzung sowie einer Liste der Mitglieder des Vorstandes und einer Mitgliederbestandserhebung zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung der Aufnahme ist die Berufung beim Kreissporttag zulässig.
4. § 7 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
- durch Austritt zum Ende des Geschäftsjahres, wenn der Austritt mindestens 3
Monate vorher schriftlich erklärt wurde,
- wenn in einem Mitgliedsverein die steuerlichen Voraussetzungen der
Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit in der jeweiligen Fassung
der §§ 51 ff. AO nicht mehr erfüllt sind,
oder durch Auflösung.
5. § 10 Einberufung des Kreissporttages
Der ordentliche Kreissporttag tritt jährlich zusammen. Er wird vom Vorstand einberufen. Termin und Tagungsort sind den Vereinen mindestens vier Wochen vorher in Textform mitzuteilen. Anträge der Sportvereine sind dem Vorstand spätestens drei Wochen vor dem Kreissporttag schriftlich zuzuleiten.
Außerordentliche Kreissporttage sind einzuberufen,
wenn der Vorstand dieses beschlossen hat oder
wenn mindestens ein Drittel der Vereine dies schriftlich beantragt.
In dem Antrag ist der Grund für die Einberufung anzugeben. Die Einberufung hat innerhalb eines Monats zu erfolgen. Die Einladung muss mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstag an die Mitglieder abgesandt werden. Anträge auf Satzungsänderungen können nicht auf dem Weg der Dringlichkeit eingebracht werden.
6. § 14 Einberufung des Kreissporttages
Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt, er besteht aus:
- Vorsitzende(r)
- 1. Stellvertreter/in
- 2. Stellvertreter/in - Vorstandsmitglied
- Finanzen
- Vorsitzender KSB Sportjugend
- und bis zu 7 weiteren Vorstandsmitgliedern.
Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Es dürfen nicht mehr als 2 Vorstandsmitglieder aus einem Mitgliedsverein kommen. Geschäftsführender Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende, seine Stellvertreter und das Vorstandsmitglied - Finanzen, von denen je zwei gemeinschaftlich zur Vertretung des KSB berechtigt sind.
Der Vorstand entscheidet über die Anstellung hauptamtlicher Mitarbeiter.
Ein hauptamtlicher Mitarbeiter nimmt an den Sitzungen beratend teil.
Foto: Kreissporttag / Jugendvollversammlung 2020
Gesprächsrunde mit Fraktionsvorsitzenden des Kreistages
Am Dienstag, 18 August 2020 lud der Vorstand Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. alle Fraktionsvorsitzende ein.
In einer lockeren Gesprächsrunde tauschte man sich ebenfalls vor allem über die zukünftige Stärkung der Sportvereine und Sportjugenden sowie des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. aus.
Teilnehmende Vertreter der Fraktionen waren:
Herr Spank - CDU
Frau Czarschka - SPD
Frau Schmidt - DIE LINKE
Herr Catalán - FDP+EB+Freier Horizont
Wünsche des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. sind:
Generell Politische Unterstützung für die Zukunft des Ehrenamtes und des Sportes im Landkreis Rostock, insbesondere des Jugendsportes(!)
Explizite Forderungen des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V.:
-
45.000 € Personal- und 5.000 € Sachkostenzuschuss (Bezuschussung bis 2017: 48.500 € / ab 2018: 35.000 €) als dauerhafte Bezuschussung über Förderrichtlinie des Jugendamtes
-
16.000 € Pauschalförderung Kreiskinder- und Jugendsportspiele über veränderte Förderrichtlinie des Jugendamtes
-
Einmaliger Erlass der 2. Rückzahlungsrate des LK i.H.v. 13.165,17 € (fällig 2021)
-
Wiederkehrende Ehrenamtsunterstützung (Zuschüsse für lizensierte Übungsleiter)
Der Vorstand des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. möchte sich recht herzlich bei den teilnehmenden Fraktionsvertretern für die Gesprächsbereitschaft und die Konstruktivität des Abend bedanken.
Foto: Gesprächsrunde_Fraktionsvorsitzende_18. August 2020
Gesprächsrunde mit Landratskandidaten Landkreis Rostock
Am Donnerstag, 13. August 2020 lud der Vorstand Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. alle Landratskandidaten zu einer Gesprächsrunde ein.
In einer lockeren Gesprächsrunde tauschte man sich vor allem über die zukünftige Stärkung der Sportvereine und Sportjugenden sowie des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. aus.
Foto: Gesprächsrunde_Landratskandidaten_13. August 2020
Kreissporttag und Jugendvollversammlung am 27. August 2020 in Tessin
Der Kreissporttag des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. und die Jugendvollversammlung der Sportjugend finden am:
Donnerstag, 27. August 2020, im Volksparksaal, St. Jürgen Straße in Tessin statt.
Einlass: ab 17:45 Uhr Beginn: 18:30 Uhr
Bitte entsenden Sie, aufgrund der Corona-Pandemie, nur 1 Vertreter/Delegierten Ihres Sportvereines.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf Seite 2.
vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung / Eröffnung
- Grußworte
- Feststellung - Delegierte / Stimmen
- Beschluss - Tagesordnung
- Mitteilung Personalveränderung
- Berichte
6.1. Bericht des Vorstandes Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. 2019
6.2. Bericht des Vorstandes Sportjugend Landkreis Rostock 2019
6.3. Bericht des Vorstandsmitgliedes Finanzen 2019
6.4. Bericht der Kassenprüfer
7. Aussprache zu den Berichten
8. Entlastung - Vorstände
9. Beschlussfassung - Finanzhaushaltsplan 2020
10. Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
1. Satzungsänderung
11. Schlusswort
[Einladung_Kreissporttag_Jugendvollversammlung_27.August 2020]
[Antrag_Satzungsänderung_KSB_LRO]
[Rechenschaftsbericht_SJ_LRO_2019]
[Rechenschaftsbericht_KSB_LRO_2019]
Förderanträge "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" und "KinderBewegungsLand" 2021
Wir möchten an den Abgabetermin der Anträge für folgende Kooperationen erinnern:
-
Gemeinsam Sport in Schule und Verein
-
KinderBewegungsLand
Anträge können bis zum 15.09.2020 in der Geschäftsstelle Bad Doberan eingereicht werden.
Die entsprechenden Anträge finden Sie unter den angeführten Links.
Bei weiteren Fragen zur Antragstellung und/oder Kooperation stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
[Antrag Gemeinsam Sport in Schule und Verein]
Auszeichnung zum 70. Geburtstag
Anlässlich des 70. Geburtstages wurde Herr Gerhard Prestin, auf Grund seiner Verdienste für den Hockeysport in Güstrow, mit der goldenen Ehrennadel des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V., vertreten durch Herrn Dieter Sartorius, und der goldenen Ehrennadel des Hockeyverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Herr Gerhard Prestin ist bereits seit den 60er Jahren aktives Mitglied im ATSV Güstrow e.V. - Abteilung Hockey. Früh erlernte er das Hockeyspiel. Sein Talent und sein Fleiß verhalf ihm schnell zu einem Leistungsträger sowohl auf, aber auch neben dem Platz. Seine sportlichen Leistungen blieben nicht lange verborgen und er folgte in der Delegation an den Sportclub Magdeburg.
Sein späterer Lebensweg führte ihn dann wieder zurück nach Mecklenburg zu den Güstrower Hockeyspielern. Noch heute ist er aktiver Hockeyspieler bei den „Alten Herren“ und seit vielen Jahren als Übungsleiter im Nachwuchs- und Herrenbereich erfolgreich tätig.
Wir gratulieren Herrn Gerhard Prestin nochmals zu seinem 70. Geburtstag und den Auszeichnungen durch den Hockeyverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. und des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. recht herzlich!
Foto: Ehrung Herrn Gerhard Prestin durch Herrn Dieter Sartorius (KSB LRO e.V.)
Informationen zu Corona und sportlicher Kinder- und Jugendarbeit
Die Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern informiert auf ihrer Internetseite über sportliche Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten von Corona.
Mindestabstand für das sportliche Training aufgehoben
Die „Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern“ ist mit Wirkung vom 15.06.2020 geändert worden: PDF als Download unter www.regierung-mv.de
Ab sofort ist das sportliche Training im Freien und auf Indoor-Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport auch ohne Einhaltung des bisherigen Mindestabstandes von 2 Metern möglich (vgl. § 2 Absatz 5 der Verordnung). Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Die Trainingsteilnehmer müssen für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Weiter einzuhalten sind die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, die Rahmenempfehlungen von DOSB und LSB M-V sowie die sportartspezifischen Regelungen und Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände.
Nutzung von Duschen
Die Nutzung von Duschen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereichen und Solarien ist grundsätzlich wieder erlaubt. Die hierzu auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Hinweise für Schwimm- und Badebecken inklusive Freibäder des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern sind einzuhalten (vgl. § 2 Absatz 11 Satz 2 Nummer 7 der Verordnung).
Sportboothäfen
Die bisher in § 2 Absatz 5 der Verordnung verankerten Sonderregelungen für Sportboothäfen – so das Verbot von Regattafahrten – wurden gestrichen. Es greifen also die auch für andere Sportarten geltenden Bestimmungen.
Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport in kontaktfreien Sportarten ohne Zuschauer wiederaufgenommen werden kann (vgl. § 2 Absatz 5 der Verordnung). Hierzu ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept zu erstellen, das auf Anforderung der zuständigen Gesundheitsbehörden vorzulegen ist. Die Teilnehmer sind in einer Tagesanwesenheitsliste zu erfassen.
Schwimm- und Spaßbäder
Schwimm- und Spaßbäder konnten bereits ab dem 08.06.2020 zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie zur Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Ab dem 15.06.2020 gilt dies unter Auflagen nun für alle Schwimm- und Spaßbäder (vgl. § 2 Absatz 13 Satz 2 Nummer 13 der Verordnung).
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Absage Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele 2020
Aufgrund der bestehenden Corona Krise und den damit verbundenen Auflagen und Hygienemaßnahmen werden in diesem Jahr keine Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele stattfinden.
Der Segelclub Kühlungsborn e.V. sucht...
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(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Informationen zur Durchführung des Besucherverkehrs ab 25.05.2020 in der Geschäftsstelle Bad Doberan
1. Ab Montag, den 25.05.2020, besteht wieder die Möglichkeit, Angelegenheiten in der
Geschäftsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung zu erledigen.
2. Die Termine können in der Zeit von
dienstags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
vereinbart werden.
3. Es besteht die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung beim Betreten der
Geschäftsstelle anzulegen.
4. Der jeweils zuständige Mitarbeiter holt den Besucher am Einlass ab und nimmt die
Personalien zwecks notwendiger Erstellung der Besucherliste zur Kontrolle einer
möglichen Infektionskette auf.
5. Im Rahmen der Wahrnehmung der Gesprächstermine trägt auch der Mitarbeiter die
Mund- und Nasenbedeckung.
6. Darüber hinaus sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten
Corona aktuell: Sportvereine können aufatmen
Indoorsport kann wieder stattfinden.
Die erste Ankündigung am gestrigen Montag bewegte schon viele Sportler.
Heute hat das Kabinett genau über diese Details beraten und legt - unter Einbezug der durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagenen Hygiene- und Abstandsregeln – die Ergänzung für die Wiederaufnahme von Indoorsport im Rahmen des „MV-Plans 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ vor.
Landespressekonferenz 19.5.2020
LSB-Präsident Bluhm zählt auf seine rund 260.000 Mitglieder:
„Die Umsetzung des Zehn-Punkt-Plans zu Hygiene- und Abstandsregelungen ist für die Sportvereine eine echte Herausforderung. Aber die sind Vereine und Sportler gewohnt. Disziplin, Ehrgeiz, funktionierende Organisation und Teamgeist gehören u.a. zu deren Hauptmerkmalen. Daher bin ich davon überzeugt, dass unsere Mitglieder die sportspezifischen Regeln beispielhaft beachten werden, damit wir alle gemeinsam in Richtung Normalität zurückkehren. Der LSB wird auch weiterhin gern in enger Abstimmung mit der Politik, die ein so wichtiges Signal für den bewegten Bürger gegeben hat, bleiben."
Die Landesregierung hatte kürzlich eine Sportvereinshilfe beschlossen, als finanzielle Unterstützung für Vereine, die wegen der von der Bundes- und Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so stark eingeschränkt sind, dass ihre Leistungsfähigkeit in Gefahr ist.
Seitdem sind bereits Anträge mit einem Volumen in Höhe rund 600.000 € beim LSB eingegangen.
LSB-Geschäftsführer Torsten Haverland dazu:
„Der Bedarf an Unterstützung ist erkennbar. Wir gehen davon aus, dass das vorhandene Budget nur ausreicht, wenn die Corona-Krise ihren derzeit positiven Verlauf fortsetzen wird und wir bald wieder zur Normalität im Breiten- und Wettkampfsport sowie im Spitzensport zurückkehren können.“
LSB M-V
Corona_LSB-Empfehlungen_Indoorsport
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben
Präambel
Auf dem Rückweg in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände (s.u.).
Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst. Die Übergangs-Regeln der Verbände wurden in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken entwickelt; Wir stellen sie seit dem 27. April nun sukzessive online. Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 28. April in ihrem Beschluss die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlagen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Deutschland anerkannt. Im ersten Schritt soll dabei ausschließlich mit Freiluftaktivitäten gestartet werden. In Gesprächen mit der Politik werden wir uns bei weiteren Schritten auch für die Öffnung von weiteren Sportstätten einsetzen.
Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich. Wenn die erhoffte Lockerung kommt, wird es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen vor Ort und in den Vereinen sein, jeweils passende Konzepte zur Einhaltung der genannten Grundlagen zu entwickeln. Wir setzen hier auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die großen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die spezifischen Maßnahmen vor Ort.
Frankfurt am Main, 30. April 2020
Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände*
- American Football Verband Deutschland
- Bund Deutscher Radfahrer (Breitensport / Bahn- und Straßenrad / BMX Freestyle / BMX Race / Mountainbike / RTF + CTF / Kunstradfahren / Trial)
- Bundesfachverband für Kickboxen
- Bundesverband Deutscher Gewichtheber
- Bundesverband Deutscher Kraftdreikämpfer
- Cheerleading und Cheerperformance Verband Deutschland
- Deutscher Aero Club
- Deutscher Alpenverein
- Deutscher Badminton-Verband
- Deutscher Baseball und Softball Verband
- Deutscher Basketball Bund
- Deutscher Behindertensportverband
- Deutsche Billiard Union
- Deutscher Boccia Boule Petanque Verband
- Deutscher Boxsport-Verband
- Deutscher Curling-Verband
- Deutscher Dart-Verband
- Deutscher Eishockey-Bund
- Deutsche Eislauf-Union
- Deutscher Eisstock-Verband
- Deutscher Fechter-Bund
- Deutscher Fußball-Bund
- Deutscher Golf Verband
- Deutscher Handballbund
- Deutscher Hockey-Bund
- Deutscher Judo-Bund
- Deutscher Ju-Jutsu Verband
- Deutscher Kanu-Verband
- Deutscher Karate Verband
- Deutscher Kegler- und Bowlingbund
- Deutscher Leichtathletik-Verband
- Deutscher Minigolfsport Verband
- Deutscher Motor Sport Bund
- Deutscher Motoryachtverband
- Deutscher Rasenkraft- und Tauzieh-Verband
- Deutsche Reiterliche Vereinigung (1 / 2 / 3)
- Deutscher Ringer-Bund
- Deutscher Rollsport und Inline-Verband (Auf die Rollen kommen)
- Deutscher Ruderverband
- Deutscher Rugby-Verband
- Deutscher Schachbund
- Deutscher Schützenbund
- Deutscher Schwimm-Verband
- Deutscher Segler-Verband
- Deutscher Skiverband
- Deutscher Sportakrobatik Bund
- Deutscher Squash Verband
- Deutsche Taekwondo Union
- Deutscher Tanzsportverband
- Deutscher Tennis Bund
- Deutscher Tischtennis-Bund
- Deutsche Triathlon Union
- Deutscher Turner-Bund (Handlungshinweise: Fitness und Gesundheitssport 1 + 2 / Kinderturnen / Sportarten / Vereins-Fitnessstudios)
- Deutscher Verband für Modernen Fünfkampf
- Deutscher Volleyball-Verband
- Deutscher Wasserski- und Wakeboardverband
- Deutscher Wellenreit Verband
- Floorball-Verband Deutschland
- Snowboard Germany
- Special Olympics Deutschland
* Die sportartspezifischen Übergangsregelungen werden fortlaufend ergänzt
(Quelle: Homepage DOSB)
Corona aktuell: Schrittweise Öffnung des Sportbetriebes
Die Landesregierung hat den „MV-Plan 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ fortgeschrieben und die „Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Übergangs-LVO MV)“ vom 08.05.2020 verkündet:
Hieraus ergeben sich auch für den Sport wichtige Erleichterungen.
Nachfolgend möchten wir kurz darstellen, was in Sachen Sport in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit möglich ist und wann es voraussichtlich weitere Lockerungen geben wird.
Outdoorsport (u. a. Sportplätze, Kletterparks, Sportboothäfen, Angeln)
Neben Individualsport und Sport zu zweit ist gemäß § 2 Absatz 5 der Corona-Übergangs-LVO MV ab dem 11. Mai 2020 auf Sportaußenanlagen im Freizeit- und Breitensport auch das sportliche Training erlaubt, sofern ein Mindestabstand von 2 Metern sichergestellt werden kann. Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und die sportartspezifischen Regelungen und Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind einzuhalten.
In diesem Zusammenhang sei vor allem auf „Die zehn Leitplanken des DOSB“ verwiesen:
• Distanzregeln einhalten
• Körperkontakte müssen unterbleiben
• Mit Freiluftaktivitäten starten
• Hygieneregeln einhalten
• Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
• Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
• Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
• Trainingsgruppen verkleinern
• Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
• Risiken in allen Bereichen minimieren
Einzelheiten zu den „10 Leitplanken“ finden Sie hier.
Einen konkreten Richtwert zur Größe von Trainingsgruppen empfiehlt der DOSB nicht mehr. Unter der Leitplanke „Trainingsgruppen verkleinern“ findet sich aber folgende Formulierung:
„Durch die Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen, wird das Einhalten der Distanzregeln erleichtert und im Falle einer Ansteckungsgefahr ist nur eine kleinere Gruppe betroffen bzw. mit Quarantäne-Maßnahmen zu belegen.“
Für Sportboothäfen gelten übrigens die bisherigen Regelungen gemäß § 2 Absatz 5 der Corona-Schutz-Verordnung MV weiter. Neu ist aber, dass ab dem 19. Mai 2020 die Vermietung von Wasserfahrzeugen gestattet wird.
Indoorsport (u. a. Fitness-Studios, Hallenbäder) und Tanzschulen
Indoorsport ist – abgesehen von Ausnahmen für den Spitzen- und Berufssport zu Trainingszwecken – zunächst weiterhin untersagt.
In der Phase 4 des MV-Plans 2.0 soll ab 15. Juni 2020 die Öffnung von Indoorsportanlagen und Tanzschulen unter Auflagen möglich sein.
Veranstaltungen und Versammlungen
Veranstaltungen und Versammlungen – also auch Mitgliederversammlungen – sind ab dem 18. Mai 2020 mit max. 75 Teilnehmenden im Innenbereich sowie max. 150 Teilnehmenden im Außenbereich möglich. Dabei hat der Verantwortliche gemäß § 8 Absatz 5a der Corona-Übergangs-LVO MV sicherzustellen, dass
• die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen durchgängig gesichert ist,
• für jeden Teilnehmenden ein Sitzplatz vorahnden ist,
• die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und
• allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.
Weiterhin hat der Veranstalter vor der Durchführung der Veranstaltung das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde herzustellen und die Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen.
Ausnahmegenehmigungen bei höheren Teilnehmerzahlen sind möglich, wenn es sich um gesetzlich oder satzungsmäßig zwingend notwendige Veranstaltungen oder Versammlungen von Vereinen, Verbänden oder Parteien handelt.
Der LSB M-V hält Sie auch weiterhin über Corona-Infornationen zum Sport auf dem Laufenden.
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Startschuss für die "Sterne des Sports" 2020
Ab 1. Mai 2020 sind Vereine in Sportdeutschland wieder aufgerufen, sich für die „Sterne des Sports“ 2020 zu bewerben und mit ihrem Engagement ins Rennen zu gehen.
Der deutsche Sport zeigt sich solidarisch und hält angesichts der Corona-Krise inne. In hoffentlich absehbarer Zeit aber werden die rund 90.000 Sportvereine und die in ihnen engagierten Millionen Menschen wieder Sport anbieten können, wenn auch in verantwortungsvoller und angepasster Form. Nach der gemeinsamen Grenzerfahrung einer Pandemie werden wir alle die wertvolle Arbeit der Sportvereine für die Gesellschaft umso mehr zu schätzen wissen: Gesundheit, Lebensfreude, Integration, Umweltschutz, spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche oder Senioren und vieles mehr. Diesen freiwilligen Einsatz für das Gemeinwohl zu fördern, haben sich der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken auf die Fahnen geschrieben. Im gemeinsam initiierten Wettbewerb „Sterne des Sports“ erfahren die Sportvereine die verdiente Wertschätzung.
Ab 1. Mai 2020 sind Vereine in Sportdeutschland wieder aufgerufen, sich für den „Oscar des Vereinssports“ 2020 zu bewerben und mit ihrem Engagement ins Rennen zu gehen. Zuletzt erhielten die Vertreter*innen des Vereins Pfeffersport e.V. bei der Preisverleihung in Berlin den „Großen Stern des Sports“ in Gold aus den Händen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Der Sportverein aus Berlin hatte die Jury mit seinem Engagement „Mission Inklusion, ein kompletter Verein betreibt lokale Raumfahrt“ überzeugt.
Der DOSB und die Volksbanken und Raiffeisenbanken schreiben die „Sterne des Sports“ seit 2004 jährlich aus. Durch die Prämierungen auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher rund 5,5 Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaftlichen Engagements zu.
Schnell und einfach online bewerben
Die Teilnahme am digitalen Bewerbungsprozess ist einfach. Das entsprechende Online-Formular finden Sportvereine auf den Websites der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken. Wer nicht weiß, welche Bank dies in seinem Umfeld ist, schaut einfach auf www.sterne-des-sports.de/vereine/bankensuche nach. Das Bewerbungsformular ist zusätzlich über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung erreichbar. Bundesweiter Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2020. Mitmachen können alle Sportvereine, die unter dem Dach des DOSB organisiert sind, sprich: in einem Landessportbund/Landessportverband, in einem Spitzenverband oder einem Sportverband mit besonderen Aufgaben.
Auf allen Kanälen
Auch 2020 wird der Wettbewerb wieder durch vielfältige Maßnahmen auf verschiedenen Kommunikationskanälen der sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram begleitet. „Sterne des Sports“-Fans können auch in diesem Jahr ihre Kommentare zu Deutschlands wichtigstem Wettbewerb im Vereinssport wieder ganz einfach mit anderen teilen. Dafür genügt es, in den sozialen Netzwerken den Hashtag #SternedesSports zu verwenden. Alle so gekennzeichneten Beiträge laufen auf einer Social Wall auf der Webseite www.sterne-des-sports.de zusammen. Und weil Sieger eben Sieger bleiben, werden immer wieder Videoclips erfolgreicher Projekte aus den vergangenen Jahren eingebunden – auch als Anreiz für neue Bewerber*innen.
(Quelle: DOSB/BVR)
[Bewerbung "Sterne des Sports" 2020]
Hoffnung auf Rückkehr zum Sport
Der DOSB und die 16 Landessportbünde halten eine Wiederaufnahme des Sporttreibens unter bestimmten Voraussetzungen für möglich
(DOSB-PRESSE) Die Zwischenbilanz gibt Anlass zur Hoffnung: Nach vollständiger Einstellung des Sportbetriebs und Schließung aller Sportstätten in SPORTDEUTSCHLAND aufgrund der Corona-Pandemie sehen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Landessport-bünde (LSB) Signale, die eine Wiederaufnahme des Sporttreibens in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Dazu gab es kürzlich bei einer Videokonferenz der 16 Landessportbünde (LSB-Konferenz) gemeinsam mit dem DOSB ein einstimmiges Votum.
„Der eingeschlagene Weg zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist erfolgreich und sollte daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung muss unverändert Priorität haben.“ So Jörg Ammon, der Stellvertretende Sprecher der LSB und Präsident das Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV). „Zur Gesundheitsvorsorge dient insbesondere das Sporttreiben. Dies haben wir in der Konferenz erörtert und waren uns alle zusammen mit dem DOSB einig, dass unter bestimmten Vorkehrungen der Startschuss zur Rückkehr in den Vereinssport gegeben werden kann.“
Freizeit- und Breitensport ermöglichen
Der organisierte Sport in Deutschland ist bereit. Im Schulterschluss zwischen dem DOSB und den 16 Landessportbünden wird nun das Angebot an die politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern konkretisiert. Dieses soll bereits am kommenden Montag in die Sportminister-konferenz sowie die weiteren Abstimmungen auf Bundesebene einfließen. „Nach den positiven Rückmeldungen der Sportminister*innen der Länder haben wir unser Angebot an die Politik für eine Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens weiterentwickelt. Neben 10 DOSB-Leitplanken liegen nun auch angepasste sportartspezifische Übergangs-Regeln der Fachverbände für einen ersten vorsichtigen Schritt ins vereinsbasierte Sporttreiben vor. Wir sind somit auf einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg vorbereitet und hoffen nun zeitnah auf ein bundeseinheitliches Signal der Öffnung durch die Politik“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.
„Die unzähligen positiven Effekte des Sports auf die Mitglieder in den rund 90.000 Sportvereinen in Deutschland fehlen der gesamten Gesellschaft von Tag zu Tag mehr. Mit dem nun vorliegenden Paket aus Leitplanken und spezifischen Regeln für die einzelnen Sportarten ist eine gute Handlungsgrundlage für die Umsetzung in den Vereinen geschaffen,“ so BLSV-Präsident Ammon weiter. Nach den gemeinsamen Vorstellungen von organisiertem Sport und der Sportminister-konferenz der Länder wird ein erster Schritt der Lockerung ausschließlich für Bewegungsangebote im Freiluftbereich gelten, zudem sind umfassende weitere Regelungen, wie Mindestabstand und Hygienevorgaben zu beachten. Dabei bleiben die Sportheime, deren Umkleiden und Gastronomiebereiche und Hallen geschlossen. Bei positivem Verlauf können später die nächsten Schritte zur weiteren Öffnung erfolgen.
Der organisierte Sport verzichtet ganz bewusst auf eine Positivliste von Sportarten, denn es geht um angepasste Bewegungsangebote für alle Mitglieder in den Vereinen. „Seitens des Sports können wir mit bewährten Strukturen und den unzähligen erfahrenen Verantwortungsträger*innen einen wertvollen Teil dazu beitragen, dass Deutschland wieder in Bewegung kommt. Dabei sind wir uns der besonderen Chancen und Risiken bewusst und werden deshalb stets nach der Maxime handeln, dass Infektionsrisiken so weit wie irgend möglich minimiert werden müssen“, sagte DOSB-Präsident Hörmann. In den nächsten Schritten soll über die Nutzung von Hallen, die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb sowie über Kontakt- und Zweikampfsportarten diskutiert werden.
Leistungssport nach bundeseinheitlichen Regeln
Die LSB-Konferenz hat sich darauf verständigt, dass für Bundeskader-Athlet*innen das Training sowohl im Indoor- wie im Outdoor-Bereich wieder geöffnet werden sollte. Für Landeskader-Athlet*innen dagegen sollte das Training zunächst im Outdoorbereich beginnen. Um Ungleichbehandlung zu verhindern, sollten die Regeln in allen Bundesländern einheitlich gelten.
(Quelle: DOSB Presse)
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens sind geschaffen
Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens sind geschaffen
SPORTDEUTSCHLAND ist bereit für die Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen einen klar strukturierten Weg aufgezeigt, wie unter Berücksichtigung der 10 DOSB-Leitplanken und der sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände ein verantwortungsvolles Sporttreiben wieder möglich ist. Die Sportminister*innen der Länder haben sich in ihrer Telefonkonferenz am Montag einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in enger Abstimmung mit den Konzepten des organisierten Sports entschieden und gestern Abend den entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Das Gesamtkonzept wird nun der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen für die Gespräche ab dem 30. April übergeben.
„Wir freuen uns sehr, dass die Sportminister-Konferenz sich so eindeutig hinter eine schrittweise und an die Situation angepasste Rückkehr in den Vereinssport gestellt hat. Die unzähligen positiven Effekte des Sports fehlen unseren Mitgliedern und damit der Gesellschaft von Tag zu Tag mehr,“ sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Wir sind überzeugt, dass die Verantwortlichen in allen Verbänden und Vereinen diesen Wiedereinstieg höchst verantwortungsvoll und vorbildlich umsetzen werden und dabei die Gesamtlage der Coronakrise in der Gesellschaft stets im Blick behalten. Oberstes Gebot ist und bleibt die Eindämmung der Pandemie und die Gesundheit in der gesamten Bevölkerung.“
Der DOSB hat mittlerweile die 10 DOSB-Leitplanken konkretisiert und sie mit der Rahmensetzung durch die Sportminister-Konferenz (SMK) synchronisiert. Die Konzepte der Spitzenverbände für die praktische Umsetzung in den jeweiligen Sportarten beinhalten die konkreten Übergangs-Regeln für einen ersten Schritt in das vereinsbasierte Sporttreiben. Leitplanken und Konzepte finden Sie hier.
In den DOSB-Leitplanken und den überprüften Übergangs-Regeln der Verbände wird deutlich, dass es sich zunächst um ein „neues“ vereinsbasiertes Sporttreiben handelt, das ausschließlich auf Freiluftaktivitäten abzielt und vollumfänglich die behördlichen Regelungen berücksichtigt. Die Lust an der Bewegung, die Freude an der frischen Luft und das Gemeinschaftserlebnis (auf Distanz) stehen im Vordergrund. „Sobald wir ein positives Signal von der Politik bekommen, werden unsere 16 Landessportbünde und die Landesfachverbände in enger Kommunikation mit den Vereinen vor Ort eine sachgerechte Umsetzung sicherstellen. Durch kleine Trainingsgruppen und unsere qualifizierten Übungsleiter*innen und Trainer*innen sowie die unzähligen Verantwortungsträger*innen in den Vereinen sind wir auch in der Lage, Kindern und Jugendlichen sowie älteren Vereinsmitgliedern ein Bewegungsangebot zu unterbreiten.“ so Veronika Rücker, Vorstandsvorsitzende des DOSB.
In späteren Lockerungs-Schritten, die im Falle von weiterhin beherrschbaren Neuinfektionszahlen ggf. anstehen, werden sich der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen dann auch mit Bewegungsangeboten in der Halle auseinandersetzen und dabei ebenso wie bisher als Handlungsmaxime stets im Blick haben, die Risiken für Infektionen zu minimieren. Sukzessive sollen anschließend auch die Rückkehr zum Wettkampfbetrieb und Kontakt- sowie Zweikampfsportarten in den Blick genommen werden, sobald die Pandemie-Situation hierfür reif ist.
(Quelle: DOSB Presse)
Soforthilfe für Ehrenamt und gemeinnützige Strukturen
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.
Pauschale Einnahmeausfälle können nicht gefördert werden. Nur unabdingbare Kosten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen und durch Einnahmeausfälle schwer bis gar nicht zu begleichen sind, sind förderfähig. Ebenso werden Hilfsangebote, z.B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt.
Die finanzielle Unterstützung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro.
Daneben steht die Ehrenamtsstiftung auch mit rechtlichem Rat und Fortbildungsangeboten hilfreich zur Seite.
(Quelle: Newsletter Ehrenamtsstiftung M-V)
Corona-Sportvereinshilfe
Corona-Downloads
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Sportvereinshilfe: Unterstützung gegen Corona
Fördergrundsätze zur Gewährung von Landeszuwendungen als „Sportvereinshilfe“ für in wirtschaftliche Bedrängnis geratene Sportvereine und -verbände infolge der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS –CoV-2
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Abmilderung Existenz bedrohender wirtschaftlicher Folgen für gemeinnützig tätige Sportvereine und Sportverbände mit dem Ziel, die Strukturen im Sport zu erhalten, Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehend eingeschränkter finanzieller Leistungsfähigkeit zu sichern und Liquiditätsprobleme zu vermeiden, um die Zahlungsfähigkeit für laufende Ausgaben (z. B. für Mieten, Pachten, Zinsen und Tilgung von Krediten für getätigte Investitionen, Unterhaltung der Sportanlagen etc.) zu gewährleisten.
Zum Download der Fördergrundsätze
Link zum Antragsverfahren auf den Seiten des Landessportbundes
Sport ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung, die keine Altersgrenze kennt. Sport ist gesund und hält fit. In Mecklenburg-Vorpommern sollen sich möglichst viele Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und nach ihren Interessen und Fähigkeiten sportlich betätigen können. Die institutionelle und projektbezogene Förderung der Sportorganisationen des Landes ist im Sportfördergesetz festgeschrieben. Die Förderung nach diesem Gesetz soll die Sportentwicklung als Teil der Landesentwicklung unterstützen und die Autonomie des Sports sichern.
Sportförderung im Land auf 10 Mio. Euro gestiegen
Die Landesregierung fördert den Sport in seinen verschiedenen Ausprägungen, stärkt den Freizeit-, Breiten-, den Nachwuchsleistungs- und Spitzensport und unterstützt den Bau von Sportstätten. Für die allgemeine Förderung des Sports stehen pro Jahr 8,95 Mio. Euro zur Verfügung. Mit den Mitteln sollen insbesondere die Sportorganisationen unterstützt werden, um Sportangebote zu sichern und neue Angebote zu schaffen. Außerdem stellt das Land weitere Mittel für den Erwerb von Großgeräten, für die Stärkung des Ehrenamts, zur Förderung der Integration, zur Förderung des Kinder- und Jugendsports sowie des Behinderten- und Gehörlosensports bereit. Die Mittel für die Sportförderung steigen durch den Sportpakt 2018-2021 auf insgesamt 10 Mio. Euro pro Jahr an.
Mehr Bewegung in der Schule
Nirgendwo sonst engagieren sich so viele Menschen wie im Sport. Sport leistet einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung von Jung und Alt, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, fördert Integration und Inklusion. Die Landesregierung ist sich dieser großen Bedeutung bewusst. Ziel ist es, der Bewegung in der Schule größere Aufmerksamkeit zu widmen. Auch der Schulsport spielt hierbei eine wichtige Rolle und wird durch zahlreiche Projekte an den Schulen ergänzt. Außerdem unterstützt das Land die schulsportlichen Wettbewerbe, bei denen talentierte Kinder und Jugendliche in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge erzielt haben.
(Quelle: Sozialministerium MV)
Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beschließt Strukturhilfe für den organisierten Sport
Bis zu 3,5 Millionen Euro für den Sport in Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesregierung stellt finanzielle Unterstützung in Aussicht für Vereine, die wegen der von der Bundes- und Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 so stark eingeschränkt sind, dass ihre Leistungsfähigkeit in Gefahr ist.
Die Vereine und Verbände sind aufgrund dieser Maßnahmen in den nächsten Wochen und Monaten von hohen Einnahmeverlusten betroffen, bedingt durch die Absage von Sportveranstaltungen, fehlende Kurs- und Teilnahmegebühren z. B. für Qualifizierungsmaßnahmen oder im Bereich des Gesundheits- und Rehasports, Wegfall oder Verminderung von Spenden und Sponsoringleistungen (Wirtschaftsunternehmen, Privatspenden etc.) u.a.m.
Gestern (16.04.) hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns dieses zusätzliche Maßnahmenpaket beschlossen, um die Folgen der Corona-Krise auch im Bereich des organisierten Sports in M-V zu bewältigen.
Der Präsident des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern (LSB), Andreas Bluhm, sieht in diesem Beschluss der Politik ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für den Sport: „Wir danken der Politik für diese Entscheidung. Denn die gemeinnützig tätigen Vereine und Verbände haben kaum einen finanziellen Spielraum zur Überbrückung von wirtschaftlichen Engpässen bzw. zur Deckung von unerwartet entstehenden Defiziten ihrer Vereinstätigkeit. Ohne Hilfen des Landes drohen den Vereinen und Verbänden Liquiditätsprobleme bis hin zu Insolvenzverfahren.“
Der LSB und das für den Sport zuständige Sozialministerium werden nun in enger Zusammenarbeit die notwendigen Eckpunkte in weiteren Schritten beraten und konkretisieren.
LSB-Geschäftsführer Torsten Haverland dazu: „Wir setzen alles daran, in kürzester Zeit eine faire, praktikable Lösung mit minimalem bürokratischen Aufwand für unsere von der Corona-Krise betroffenen Mitgliedsorganisationen zu finden. Sobald Details zur Umsetzung bekannt sind, werden wir diese auf unseren Kanälen und über die Presse kommunizieren. Bis dahin bitten wir alle betroffenen Vereine noch um etwas Geduld.“
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Corona-Krise: Öffnung von Sportplätzen und Sportanlagen
Die Landesregierung hat am 17.04.2020 den „MV-Plan zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie“ beschlossen.
Ab heute (Montag, 20. April 2020) können auch wieder die Sportplätze und Sportaußenanlagen für den Individualsport und den Sport zu zweit genutzt werden - unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und Zugangsbeschränkungen.
Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen sind untersagt, soweit die folgenden Absätze in der Verordnung (s. PDF, §8 Abs.1 ff.) nichts Anderes bestimmen. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.
Der DOSB hat angekündigt, mit den Spitzenverbänden sportartspezifische Übergangsregeln zu entwickeln, um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen.
Sobald es weitere Informationen – insbesondere auch den aktualisierten Verordnungstext der Landesregierung – gibt, wird der LSB M-V umgehend informieren.
Download-PDF:
Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus
(Anti-Corona-VO MV) vom 17. April 2020
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Beiträge der VBG für 2019 und Zahlungserleichterungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie
Rundschreiben vom 06.04.2020 über die Beiträge für das Jahr 2019, den Versand der Beitragsbescheide und mögliche Zahlungserleichterungen für von der Coronavirus-Pandemie betroffene Mitglieder.
VBG – Ihre gesetzliche Unfallversicherung
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
SPORTDEUTSCHLAND bietet aktive Mithilfe an
DOSB-Positionspapier zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sports
Der DOSB hat für die schrittweise Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben nach Ende der aktuell notwendigen Kontaktsperren auf Grund der Corona-Pandemie der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen seine aktive Mithilfe angeboten. Gemeinsam mit führenden Sportmedizinern hat er ein Positionspapier zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland entwickelt. Dabei unterbreitet der DOSB einen Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und Vorsicht auf Grund der Pandemie mit einer Wieder-Aufnahme von Bewegung und Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert werden kann.
Der DOSB gibt konkrete übergeordnete Leitlinien vor, deren sportfachliche Ausgestaltung in angepassten Übergangs-Regeln jeweils in den Händen der verantwortlichen nationalen Fachverbände liegen soll. „Wir wollen durch verantwortungsvolle Regeln im Sport die angemessene „Distanz“ einhalten, um die Verbreitung des Corona-Virus nicht zu begünstigen und somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiterhin gerecht werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch den vielen Menschen in unserem Land wieder Zugänge zu dem für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden so wertvollen Sporttreiben in ihren Vereinen ermöglichen“, heißt es im Positionspapier.
„Wir sehen die aktuelle Positionierung als wertvolles Signal an die Bundes- und Landespolitik, dass sich der autonom organisierte Sport sehr verantwortungsbewusst auf eine Übergangsphase nach den Kontakteinschränkungen und ein darauf angepasstes Sportangebot vorbereitet“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Wir haben in den vergangenen Wochen mit Freude festgestellt, wie solidarisch, besonnen und wertebasiert sich die Sportgemeinschaft verhalten und die doch einschneidenden Maßnahmen vorbildlich umgesetzt hat. Mit dem Angebot eines nunmehr angepassten Sportangebots mit „Abstand“ wollen wir bei der Politik das Vertrauen in die Selbstorganisation des Sports stärken. Gerade der Sport wird ein unverzichtbarer Bestandteil zur Rückkehr in eine bewegte Gesellschaft sein.“
Hier geht es zum Positionspapier-PDF.
(Quelle: DOSB Presse)
Frohe Ostern!
Sehr geehrte Sportler / innen,
sehr geehrte Partner des Sport´s,
wenn 2020 auch ein „besonderes“ Osterfest wird,
der Coronavirus wird uns an die näher erreichbare Umgebung binden,
wollen wir nicht verzagen.
Unsere Hoffnung ist eine gute Gesundheit, die wir gern allen Sportlern,
Sportlerinnen und Ehrenamtlichen wünschen.
Bleiben Sie gesund und verbringen Sie, sofern möglich, viele gute Stunden im Kreise Ihrer Familien.
Frohe Ostern wünschen
die Vorstände und
Mitarbeiter / innen
des
Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V.
Foto: Frohe Ostern!
Segelclub Kühlungsborn e.V. sucht Jugend-Trainer*in
Der Segelclub Kühlungsborn e.V. sucht ab 01.04.2020
einen Jugend-Trainer/eine Jugend-Trainerin (m/w/d)
für die Bereiche Segeln und Surfen
(3/4 Stelle = 30 Stunden pro Woche, ganzjährig).
Hintergrund:
Der Segelclub Kühlungsborn verfolgt seit mehr als 60 Jahren erfolgreich das Ziel, den Segelsport für Kinder und Jugendliche nicht nur attraktiv zu gestalten, sondern auch zu überschaubaren Kosten für Kinder und Eltern zu realisieren. Neben dem Standort am Strand von Kühlungsborn West, wird das Training der Jüngsten seit einigen Jahren zusätzlich vom geschützten Bootshafen aus durchgeführt. Nach der klassischen Ausbildung auf dem Optimisten können sich die Kinder und Jugendlichen sowohl auf der Jolle (Contender) als auch auf dem Katamaran (Hobie-Cat Dragoon, Hobie-Cat 16 und Topkat K2) weiterentwickeln. Mit dem Surfen runden wir unser maritimes Trainingsangebot ab. Vor allem wegen des attraktiven und kontinuierlichen Angebots haben wir ein kontinuierliches Wachstum der Kinder- und Jugendgruppe mit derzeit etwa 45 Mädchen und Jungen. Ziel des Segelclubs ist es dabei, ein qualitativ hochwertiges Kinder- und Jugendtraining unter dem Hauptaspekt des leistungsorientierten Breitensports anzubieten.
Der Segelclub Kühlungsborn möchte den potentiellen Trainer/die potentielle Trainerin sehr gerne darin unterstützten, zusätzlich zur Anstellung im Verein, den Segelsport in Kühlungsborn auch für Touristen und Gäste attraktiv machen zu können. So ist der eigenverantwortliche Aufbau einer Segel- und Surfschule am Standort Kühlungsborn ausdrücklich erwünscht.
Download Stellenausschreibung-PDF
(Quelle: LSB Homepage)
Ehrenamtsstiftung unterstützt das Ehrenamt in Corona-Krise
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Das Land MV stellt der Ehrenamtsstiftung dafür aus dem Sozialfonds 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Strukturen der Zivilgesellschaft. Viele Vereine können den Mitgliedern nicht die gewohnten Angebote unterbreiten, Veranstaltungen müssen abgesagt werden, die geplanten Einnahmen können nicht verbucht werden und trotzdem laufen die Kosten weiter. Die hierdurch in Not geratenen Vereine möchte die Landesregierung mit einem Soforthilfeprogramm unterstützen.
Trotz der Einschränkungen in allen Lebensbereichen engagieren sich aber auch viele Menschen weiterhin sehr aktiv für die Gemeinschaft. Überall im Land bilden sich Nachbarschaftsinitiativen, stellen Einkaufshilfen und Besorgungen für ihre Nachbarn bereit, helfen mit Gesprächen per Telefon und vermitteln Hilfen im Internet. Auch diese sollen mit dem neuen Programm unterstützt werden.
„Wir brauchen das Ehrenamt in Mecklenburg-Vorpommern. Das gilt jetzt in der Corona-Krise, wenn es beispielsweise um Hilfe in der Nachbarschaft geht. Und es gilt ebenso in der Zeit danach. Deshalb ist mir wichtig, dass die Vereinslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern keinen strukturellen Schaden erleidet. Der soziale Zusammenhalt muss weiter gestärkt werden. Deshalb wollen wir gemeinnützigen Vereinen, die durch die Corona-Pandemie finanziell in Not geraten sind, einfach und unbürokratisch helfen,“ erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, das Soforthilfeprogramm für das Ehrenamt.
Der Landtag hatte am Mittwoch die Einrichtung des Sozialfonds – ausgestattet mit 20 Mio. Euro – beschlossen, aus dem u.a. ehrenamtliches Engagement, gemeinnützige Organisationen und Vereine bei der Bewältigung von Einnahmeausfällen und Mehrkosten in Folge der Corona-Krise unterstützt werden.
500.000 € davon können als Soforthilfe ab sofort über die Ehrenamtsstiftung MV beantragt werden. Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, in besonderen Fällen bis max. 3.000 Euro.
„Mit dieser Soforthilfe können wir die Vereine im Land in dieser Notsituation finanziell dabei unterstützen, sich auf die aktuellen Herausforderungen einzustellen und neue Lösungen zu finden. Auch mit rechtlichem Rat steht die Ehrenamtsstiftung ihnen nach Möglichkeit zur Seite“, unterstreicht Hannelore Kohl, Vorstandsvorsitzende der Ehrenamtsstiftung MV.
Anträge können ab sofort unter www.ehrenamtsstiftung-mv.de/foerderung/soforthilfe gestellt werden.
(Quelle: Homepage Ehrenamtsstiftung MV)
GUT ZU WISSEN - Rechtlche Erleichterungen für Vereinsarbeit
Die Corona-Kontaktbeschränkungen stellen auch Vereine vor große Herausforderungen. Veranstaltungen, Projekte, Kursbetrieb können nicht stattfinden, die Kosten laufen aber weiter. Entscheidungen müssen getroffen werden, obwohl Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen nicht möglich sind – physisch jedenfalls.
Damit Vereine in dieser Situation handlungsfähig bleiben, haben Bundestag und Bundesrat gesetzliche Neuregelungen im Vereinsrecht geschaffen:
Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung online
Mitgliederversammlungen können jetzt online durchgeführt werden, auch ohne dass dies so in der Satzung steht.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Mitglieder Beschlüsse ohne eine Mitgliederversammlung im schriftlichen Verfahren fassen. Dabei geben sie ihre Stimme in schriftlicher Form ab. Das geht über jeden vorher festgelegten Kanal – auch per Mail, SMS oder Whatsapp. Dafür ist nicht mehr, wie bisher, die Zustimmung aller Mitglieder notwendig. Die Hälfte der Mitglieder reicht, um ein rechtswirksames Votum herzustellen – vorausgesetzt, alle hatten die Möglichkeit daran teilzunehmen.
Diese Regelungen gelten ebenso für Vorstandssitzungen, es sei denn die Vereinssatzung sagt dazu explizit etwas anderes.
Vorstand bleibt im Amt
Wenn die Amtszeit des Vorstandes in der nächsten Zeit automatisch auslaufen sollte, verlängert sich die Amtszeit jetzt automatisch bis Vorstandswahlen wieder möglich sind. So wird sichergestellt, dass Vereine nicht ohne Vorstand dastehen und handlungsfähig bleiben.
Diese Regelungen gelten ab sofort. Sie sind bis Ende 2021 befristet gültig.
(Quelle: Newsletter Ehrenamtsstiftung MV)
Abteilungsleiter*in Bildung/Jugend beim LSB M-V e.V.
Im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist
zum 01. September 2020 in der Geschäftsstelle in Schwerin
die Stelle einer/eines
Abteilungsleiterin/Abteilungsleiters
Bildung/Jugend
zu besetzen.
Download Stellenausschreibung-PDF
Bewerbungsschluss 31. Mai 2020
Solidarfonds zur Erhaltung der Vielfalt des Sports
Der DOSB wird, in Ergänzung zu den Forderungen des Sports an die Politik, einen eigenen Solidarfonds für SPORTDEUTSCHLAND auflegen.
Dies hat der DOSB in seiner Präsidiums-Telefonkonferenz am Sonntag, 29.März 2020 beschlossen. Der Solidarfonds hat den Titel „Erhalt der Vielfalt des Sports“. Dazu stellt die Stiftung Deutscher Sport einen Grundstock von einer Million Euro bereit, der durch einen Spendenaufruf an die Öffentlichkeit zur Solidarität mit SPORTDEUTSCHLAND weiter aufgestockt werden soll. Erfreulicherweise haben auch einige Wirtschafts- und Medienpartner des DOSB und der Deutschen Sport Marketing (DSM) bereits Interesse signalisiert, den gemeinnützigen Sport in dieser besonderen Notlage aktiv zu unterstützen.
„Wir wollen über unsere Forderungen an die Politik hinaus einen eigenen wertvollen Beitrag leisten, damit unsere einzigartige und vielfältige Verbands- und Vereinslandschaft auch in dieser Krisensituation erhalten werden kann. Nur dann ist es möglich, dass der Sport auch in Zukunft seine umfangreichen und nicht verzichtbaren Leistungen für die Gesellschaft zur Verfügung stellen kann“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Wir freuen uns sehr über die ersten Signale zu dieser Rettungsaktion von unseren Partnern, denen die Zukunft der Vereine und Verbände ebenfalls sehr am Herzen liegt.“
Zuvor hatten Hörmann und die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker bereits an die Politik appelliert, die Rettungsmaßnahmen des Bundes auf Sportdeutschland auszuweiten und mittelfristig einen eigenen Notfallfonds für die Spitzenverbände, Bünde und Vereine, sowie die Athlet*innen und Trainer*innen zu schaffen. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die absolut erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, die vom DOSB begrüßt werden, nimmt zwischenzeitlich an vielen Stellen des Sports existenzbedrohende Ausmaße an und ist aktuell in seinen Folgen noch gar nicht absehbar.
Die 90.000 Vereine und Verbände werden dramatische Einnahmeverluste erleiden, beispielsweise durch abgesagte Veranstaltungen, die Einstellung des Wettkampfbetriebs oder fehlende Kurs- und Trainingsgebühren. Dies wird für viele Vereine und Verbände zu einer existenziellen Bedrohung führen, zumal diese gemeinnützigen Organisationen aus steuerrechtlichen Gründen bislang keine nennenswerten Rücklagen bilden durften, so dass wegfallende Ertragsmöglichkeiten nicht aus eigenen Kräften ausgeglichen werden können.
Aus diesem Grund sollen Verbände und Vereine, die nachweislich durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind, nach entsprechender Prüfung durch finanzielle Unterstützung oder auch durch Sachleistungen wie zum Beispiel der Beratung durch Sanierungsexperten und einer Kampagne zur Mitgliedergewinnung und -bindung von den zur Verfügung gestellten Mitteln profitieren.
Die Umsetzung dieses Solidarfonds werden wir schnellstmöglich konkretisieren.
(Quelle: DOSB)
LSB M-V: Sportvereine in der Corona-Krise
Die Folgen der Corona-Pandamie sind auch im Vereinssport deutlich spürbar. Täglich erhalten wir zahlreiche Anfragen zu Problemen, die sich aus der aktuellen Krisensituation ergeben.
Nachfolgend möchten wir zu den derzeit am häufigsten thematisierten Problemen Stellung nehmen.
1. Kurzarbeit
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit wurden wegen der Corona-Krise in einigen Punkten deutlich gelockert. So können jetzt auch gemeinnützige Vereine und Verbände in den Genuss von Kurzarbeitergeld kommen, da sie ebenso wie gewerbliche Unternehmen von der Corona-Pandemie als „unabwendbares Ereignis“ nach § 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III betroffen sind.
Anträge auf Kurzarbeitergeld sind bei der Bundesagentur für Arbeit (Agentur am Betriebssitz) zu stellen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Mindestens ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter
- Vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall von mind. 10%
- Arbeitsausfall für mind. 10% der Beschäftigten
- Zustimmung des Arbeitnehmers (bzw. ggf. des Betriebsrats)
Leistungen der Bundesagentur für Lohnausfall:
- 60% des pauschalierten Nettoentgeltes
- 67% des pauschalierten Nettoentgeltes bei mind. 1 Kind
- Volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge
Bitte beachten Sie, dass mit dem „Arbeitsausfall“ ein entsprechender „Entgeltausfall“ verbunden sein muss. Das ist dann der Fall, wenn Einnahmen des Vereins wegfallen und er seinen Trainer oder andere Angestellte nicht bzw. nicht in vollem Umfang vergüten kann. Vorsicht ist geboten, wenn die Stelle aus Fördermitteln finanziert wird. Bei Höchstzuschüssen nach Förderrichtlinie muss entsprechend der Reduzierung der Arbeitszeit immer eine anteilige Reduzierung der Fördermittel erfolgen.
Die Vereine und Verbände, die Fördermittel des LSB zur Förderung hauptberuflicher Tätigkeit im Sport erhalten, stimmen sich über das weitere Vorgehen bitte direkt mit dem LSB M-V, Herrn Hielscher, ab. Er ist zu erreichen unter 0385/76176-34 oder a.hielscher@lsb-mv.de.
Nähere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier
2. Individuelles Tätigkeitsverbot / Quarantäne der Mitarbeiter
Bei Erteilung eines Tätigkeitsverbotes / Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgt eine Entschädigungsleistung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Dies gilt grundsätzlich nur für die Fälle, in denen ein Mitarbeiter wegen des Verdachts, ggf. an einer Corona-Infektion erkrankt zu sein, nicht zur Arbeit gehen kann. Die Landesregierung hat in ihrem MV-Schutzfonds vom 24.03.2020 beschlossen, dass die Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutz erweitert werden sollen. Für einen Zeitraum von bis zu 6 Wochen ist dann auch die Übernahme der Verpflichtung zur Lohnzahlung für solche Arbeitnehmer möglich, die durch die Schließung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ihrer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können. Sobald Einzelheiten der Umsetzung feststehen, wird der LSB M-V darüber ergänzend berichten.
Wenn der Arbeitnehmer an dem Corona-Virus erkrankt, gelten übrigens die üblichen gesetzlichen Vorschriften zu Lohnfortzahlung und anschließender Gewährung von Krankengeld.
3. Selbständige Trainer / Übungsleiter
Übungsleiter bzw. Trainer arbeiten häufig als Selbständige. Mit der Schließung von Sportstätten entfällt in der Regel ihr Anspruch gegen den Verein auf Zahlung von Honoraren. Als sogenannte „Soloselbständige“ können sie Soforthilfen aus Bundesmitteln beantragen. Das entsprechende Formular des Landesförderinstituts M-V finden Sie hier
4. MV-Schutzfonds – Unterstützung des Landes auch für gemeinnützige Sportorganisationen
Das Land stellt aufgrund der derzeitigen außerordentlichen Belastungen für gemeinnützige Organisationen wie Sportvereine im Rahmen des „MV-Schutzfonds“ vom 24.03.2020 Hilfsmittel zur Verfügung.
Wir fordern alle betroffenen Vereine und Verbände schon jetzt auf, unbedingt Förderanträge bei den zuständigen Strukturen zu stellen. Sobald es nähere Informationen – so auch ein entsprechendes Antragsformular – gibt, wird der LSB M-V dies umgehend veröffentlichen.
5. Mitgliedsbeiträge
Mit der Schließung der Sportstätten entfällt praktisch die Möglichkeit, Sport im Verein auszuüben. Viele Vereine stellen bereits jetzt fest, dass Vereinsmitglieder ihre Mitgliedsbeiträge zurückbuchen oder kürzen.
Ein solches Verhalten ist in der Regel rechtlich nicht haltbar. Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für Leistungen des Vereins und in der Regel so kalkuliert, dass gerade einmal die laufenden Kosten des Vereins gedeckt werden. Der Wegfall der Beiträge bringt den ohnehin durch die aktuelle Krise belasteten Verein dann weiter in Bedrängnis.
Unabhängig von der Rechtslage: Wer seinem Verein auch über die momentane Krise die Treue halten möchte, wird – wenn er es sich finanziell leisten kann – sicherlich gern auf eine Rückbuchung oder Rückforderung verzichten… und dann hoffentlich recht bald wieder seinem Hobby Sport im Verein frönen!
Umgekehrt sollten Vereine dort, wo Vereinsmitglieder selbst durch die Corona-Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind, prüfen, ob – gerade bei höheren Mitgliedsbeiträgen – eine Stundung oder ggf. sogar der Erlass eines Teils des Mitgliedsbeitrages im Rahmen der Vereinssatzung und der finanziellen Verhältnisse des Vereins möglich sind.
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Landessportbund M-V appelliert an die Solidarität in der Sportfamilie
Die Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus hat für unsere Gesellschaft oberste Priorität. Daher ist eine Unterbrechung des Trainings- und Wettkampfbetriebes in Sportvereinen und -verbänden nur eine logische Konsequenz.
Natürlich stellt das die Sportvereine und -verbände vor besondere Herausforderungen. Umso mehr sollten wir jetzt Geschlossenheit zeigen und Mitglied im Sportverein bleiben.
Eine Rückforderung von Mitgliedsbeiträgen ist – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – rechtlich nicht haltbar und zudem unsolidarisch. Zumal es sich um überschaubare Beiträge des Einzelnen im Verhältnis zu dem, was Vereine für die Gesellschaft und deren Wohl leisten, handelt.
Behalten Sie Ihre Vereinskamerad*innen im Blick. Vielleicht können Sie in der jetzt frei gewordenen Zeit anderen helfen.
Wir jedenfalls danken allen, die in dieser außerordentlichen Situation solidarisch sind und die Eindämmung dieser Pandemie unterstützen – im Gesundheitswesen, in den Behörden, in der Politik, in der Wirtschaft und im Sport.
Infos zum Umgang mit dem Corona-Virus im Sport haben wir über die Infobox platziert.
Die LSB-Geschäftsstelle bleibt telefonisch unter 0385 76176-11 und per E-Mail über info@lsb-mv.de zu erreichen.
Für persönliche Besuche bleibt sie aber zum Schutz unserer Mitarbeiter und Gäste bis auf Weiteres geschlossen.
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Keine GEMA-Gebühren für Sportvereine
Die GEMA hat ihre Gesamtvertragspartner, somit auch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), darüber informiert, dass für die Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren besteht. Damit fallen auch für die Mitgliedsvereine des LSB Mecklenburg-Vorpommern während der Zeit der Schließungen der Sportanlagen im Zuge der Corona-Virusinfektion keine GEMA-Gebühren an.
„Für Lizenznehmer ruhen für den Zeitraum, in dem sie ihren Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen, alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020“, teilt die GEMA mit.
Dies soll laut Information des DOSB ausdrücklich auch für "Jahresverträge" gelten, die Sportvereine mit der GEMA abgeschlossen haben. Ferner hat die GEMA dem DOSB auf Nachfrage bestätigt, dass sie durch den Pauschalvertrag abgedeckte Musiknutzungen auch dann als abgegolten ansieht, wenn diese während der Zeit behördlich angeordneter Schließungen nicht unmittelbar in den Sportstätten, sondern "virtuell" erfolgen (z.B. bei Anleitung durch Übungsleiter via Internet-Homepage o.ä.).
Weiterführende Informationen dazu finden Sie stets aktuell hier
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona
Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.
Der zwischen dem LSB Mecklenburg Vorpommern e.V. und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.
Soziales Engagement der Vereine
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.
Organisation des Vereinsbetriebes
Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.
Sport für Vereinsmitglieder
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Ebenso stellen Vereine ihren Mitgliedern Übungsvideos – z.B. als Streaming – zur Verfügung, um gezielt den Sportbetrieb unter Anleitung des Vereins in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.
Individueller Sportbetrieb als gezielte Trainingsmaßnahme
Einzelunternehmungen von Mitgliedern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Vereinstrainer in der ausgeübten Sparte individuell angeordnet sind, fallen auch weiterhin unter den Versicherungsschutz. Hierzu zählt z.B. die Vorbereitung auf eine Veranstaltung, z.B. Marathon, sowie das individuelle Sportprogramm von Leistungssportlern.
Tätigkeiten auf der Vereinsanlage
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.
Abgeschlossene Reiseversicherungen
Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.
Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag
Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.
Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim LSB Mecklenburg Vorpommern e.V. finden Sie mit allen Kontaktdaten hier und auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.
(Quelle: Homepage LSB M-V e.V.)
[Erlaubnis_zur_Kontaktaufnahme]
Erreichbarkeit der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
auf Grund der aktuellen Situation möchten wir Euch darüber informieren, dass die Geschäftsstelle vorerst bis zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt.
Unsere Mitarbeiter beraten Euch natürlich weiterhin per Telefon und E-Mail.
Herr Burkhard Beck Tel.: 038203 / 6 25 82
Mobil: 0174 / 92 38 045
E-Mail: KSB-LRO-GST-Guestrow@t-online.de
Frau Ute Friesecke Tel.: 038203 / 6 25 82
Mobil: 0174 / 92 34 763
E-Mail: SJ-LRO@t-online.de
Coronavirus und Folgen im Landkreis Rostock
Zum aktuellen Thema Coronavirus und seine Folgen informiert der Landkreis Rostock hier.
Zum Umgang mit dem Corona-Virus im Sport
Zum Umgang mit dem Corona-Virus im Sport informiert der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. hier.
2. Fachkonferenz Sport & Schule
Sehr geehrte Partner des Landessportbundes M-V e.V. und seiner Sportjugend,
wir möchten Sie herzlich zu unserer 2. FACHKONFERENZ SPORT & SCHULE am 23. April 2020 in die Sportschule Güstrow einladen.
Unter dem Motto „Entwicklung individuell fördern“ bieten folgende Landesfachverbände sportpraktische Workshops an:
Handballverband M-V e.V., Judo-Verband M-V e.V., Tischtennis-Verband M-V e.V. und American Football und Cheerleading Verband M-V e.V..
Auch zwei sportartübergreifende Workshops stehen zur Auswahl: "Achtsamkeit und Schutz vor sexualisierter Gewalt" sowie "Sport in und mit heterogenen Gruppen"
Die Fachkonferenz richtet sich an Übungsleiter und Trainer sowie Lehrer, Referendare und Sportstudierende, die in der Schule Sportangebote bzw. -unterricht verantworten.
In ihrem Mittelpunkt steht die Gestaltung des Schulsports zur individuellen Förderung der motorischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.
Insbesondere im Setting Schule sind die Sportgruppen in ihren Fähigkeiten zumeist unterschiedlich.
Die Teilnehmer der Fachkonferenz erhalten daher Anregungen wie Schüler mit motorischen Stärken ebenso gefördert werden können wie Schüler mit motorischen Defiziten.
Die Teilnahmegebühr beträgt 10,00 Euro (inkl. Tagungsgetränke und Mittagsimbiss). Anmeldeschluss ist der 02. April 2020.
Die 2. Fachkonferenz Sport & Schule ist als Fortbildung für Lehrer und Inhaber folgender DOSB-Lizenzen anerkannt:
Übungsleiter Breitensport C, Vereinsmanager C/B, Jugendleiter, Trainer C/B Leichtathletik, Fußball, Volleyball und Trainer C Handball, Judo, Tischtennis.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer im Anhang und der Homepage des LSB M-V e.V. entnehmen. Zum Anmeldeformular.
P.S. Wer sich lieber an einem Wochenende fortbilden möchte, der kann sich den 26., 27.09.2020 für die 2. Sportjugend-Academy(Hansestadt Stralsund) vormerken!
(Pressemitteilung LSB M-V e.V. / Sportjugend M-V)
[Anerkennung_FOBI_LSB_MV_2020]
[LSB_FachkonferenzSchule_Altarfalz2020_end]
Foto: FkSp&S_2020_Titelbild_Flyer
15. Jugendsportpiele des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Veranstalter:
Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB M-V)
Sportjugend M-V
Landeshauptstadt Schwerin
Stadtsportbund Schwerin e.V.
Veranstaltungsort:
Landeshauptstadt Schwerin
Veranstaltungstermine:
Samstag, den 6. Juni 2020
- 9:30 Uhr Offizielle Zentrale Eröffnung
- Wettkämpfe 11:00 bis 17:00 Uhr
- Sportworkshops 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mitmachangebote 13:00 bis 20:00 Uhr
- Abendveranstaltung ab 17:30 bis 20:00 Uhr
Sonntag, den 7. Juni 2020
- Fortsetzung der Wettkämpfe 8:00 bis 16:00 Uhr
Leitung/Gesamtorganisation:
Ulrich Pudschun, LSB M-V, Tel. 0385-761 76 28, u.pudschun@lsb-mv.de
Telefon Org.-Büro
n.n.
Teilnehmer:
ca. 3000 (29 Sportfachverbänden mit 38 Sportarten)
Hinweis:
Während der Jugendsportspiele werden Bild- und Videoaufnahmen gemacht, auf denen die Teilnehmenden abgebildet sein könnten.
Mit der Teilnahme an den Jugendsportspielen erteilen Sie Ihr Einver-ständnis für eine Verwendung durch den Landessportbund für die hauseigenen Printmedien, Homepage und Facebook.
[Handzettel_15._Landesjugendsportspiele_2020]
[Anmeldezettel_15._Landesjugendsportspiele_2020]
Foto: Landesjugendsportspiele_2020_Schwerin
Beginn der Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele 2020
In diesem Sportjahr finden die nun schon 9. Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele im Landkreis Rostock statt.
Auftakt werden die Wettkämpfe im Schach am Sonnabend, 29. Februar in Elmenhorst/Lichtenhagen sein.
Die Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele werden wie gewohnt in verschiedenen Sportarten ausgetragen.
Die aktuellen Termine und Ausschreibungen finden Sie hier.
*Unterstützt durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V.,
den Landkreis Rostock und der Barlachstadt Güstrow*
Weihnachtsgrüße
Ein ereignisreiches Jahr im
Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
und seiner Sportjugend geht zu Ende.
In der Weihnachtszeit bleibt Gelegenheit zum Rückblick und Zeit um Kraft für Neues zu schöpfen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.
Die Vorstände &
Mitarbeiter der Geschäftsstellen
Foto: Weihnachtsgrüße
Kinder- & jugendfreundlicher Sportverein 2019 gesucht
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Teilnehmen können alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V., die sich in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Eine Bewerbung ist jährlich unter Verwendung des untenstehenden Bewerbungsbogens (NEU!) möglich. Begleitende Materialien zu dem Bewerbungsbogen (Foto-, Video-, Bildschirmpräsentation, Wandzeitung etc.) sind optional, empfehlen sich jedoch für eine umfangreiche Präsentation der Kinder- und Jugendarbeit des eigenen Vereins.
Einsendeschluss im Wettbewerb „KINDER- UND JUGEND-FREUNDLICHER SPORTVEREIN" ist der 15. NOVEMBER jeden Jahres!
Empfänger sind die jeweiligen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden.
Sie treffen eine Vorauswahl auf ihrer Ebene und leiten je 2 Bewerbungen pro Vereinskategorie an die Landesebene weiter. Eine hochrangige Jury wählt hier schlussendlich aus allen Bewerbungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern die 3 Preisträger im Wettbewerb „KINDER- UND JUGENDFREUNDLICHER SPORTVEREIN" des jeweiligen Jahres aus.
[SJMV_KJFSV_Aufruf_zur_Beteiligung]
[SJMV_KJFSV_Bewerbungsbogen-beschreibbar]
Deutsches Olympisches Jugendlager in Tokio 2020
Gesucht werden 2 junge Menschen aus M-V, die als Juniorbotschafter kostenfrei am Deutschen Olympischen Jugendlager der Deutschen Sportjugend 2020 in Tokio teilnehmen.
Weitere Informationen und das Bewerbungsformular findet ihr in den u.a. Dokumenten.
[Ausschreibung_2_für_Tokio_2020]
[Bewerbungsformular_Jugendbotschafter_Tokio_2020]
Rostocks „Leuchttürme“ sind Paten der Goalball-EM
Hansa, Empor, Seawolves & Co kommen zusammen
Am 8. Oktober startet die heiß ersehnte Europameisterschaft im Goalball. Im Rahmen einer bunten Eröffnungsfeier, die ab 17:30 Uhr in der StadtHalle Rostock startet, werden die deutschen Männer um 18:30 Uhr ihr Auftaktspiel gegen Spanien und um 20:00 Uhr die deutschen Frauen gegen Niederlande bestreiten. Die EM findet am Sonntag, 13.10.2019, mit den Finalspielen ihren Höhepunkt. Insgesamt spielen die besten 10 Teams der Männer und die besten 10 Teams der Frauen um die begehrten Medaillen. Zudem gibt es noch je ein Ticket für die Paralympics in Tokio zu vergeben. Mit dieser Verlosung haben die deutschen Männer jedoch nichts mehr zu tun. Mit dem Gewinn der WM-Silbermedaille des vergangenen Jahres, sind sie bereits für Tokio qualifiziert.
Rostocks sportliche Leuchttürme sind EM-Paten und kommen am 09.10. zusammen
Die EM erfährt derweil aus der Rostocker Sportfamilie hochklassige Unterstützung. Die sportlichen Aushängeschilder der Stadt haben sich als EM-Sportpaten formiert und wollen sich so gemeinsam für den Sport in der Hanse- und Universitätsstadt einsetzen. EM-Paten sind der Fußballdrittligist F.C. Hansa Rostock, die Rostock Seawolves (2. Basketball Bundesliga ProA), der HC Empor Rostock (Aufstiegsaspirant der 3. Liga), die Rostocker Robben (Deutscher Meister im Strandfußball), die Volleyballer vom SV Warnemünde (2. Bundesliga), die Rostock Griffins (GFL 2 Nord) sowie der RGC Hansa (1. Goalball Bundesliga & festes Mitglied der Super European Goalball League). Diese Vereine werden sich am 09.10. am „Tag der Leuchttürme“ in der StadtHalle präsentieren. Um 19:00 Uhr kommt es in der Arena zum absoluten Kracher. Der Vizeweltmeister Deutschland trifft auf den WM-Bronzemedaillengewinner Belgien. Um 20:15 Uhr empfangen die deutschen Frauen das Nationalteam aus Israel. Alle Mitglieder und Fans der EM-Sportpaten sind aufgerufen, in ihrer Vereinskleidung in die StadtHalle zu kommen und gemeinsam ein großes Fest zu feiern. Während die Paten im Foyer ein sportliches Mitmachprogramm auf die Beine stellen, sorgen die Teams auf dem Spielfeld für Spannung.
Foto: Goalball-EM2019-Leuchttürme
Aufruf zur Teilnahme am bundesweiten Vorlesetag "Sport und Bewegung"
Der Aufruf richtet sich an:
- Kooperationen im Projekt „KinderBewegungsLand“
- Kooperationen im Programm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“
- Kooperationen im Projekt „Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler in M-V“
Jetzt mitmachen beim Vorlesetag „Sport und Bewegung“ 2019!
Das finden wir klasse, dass der bundesweite VORLESETAG der Stiftung Lesen in diesem Jahr unter dem Motto: „Sport und Bewegung“ steht!
Lesen und Bewegung passen wunderbar zusammen, denn beides unterstützt Kinder in ihrer Entwicklung und kann zu einem gesunden Aufwachsen beitragen.
Es gibt viele schöne Vorlesegeschichten zum Thema Sport und Bewegungsgeschichten, die bereits während des Vorlesens zum Bewegen animieren.
Ob im Sportverein, in der Kita, der Schule oder zu Hause – die Kombination aus Bewegen und Vorlesen ist eine Bereicherung und schafft gemeinsame Erlebnisse.
Wie Sie Teil dieser „Vorlese-Bewegung“ am 15. November 2019 werden können und wo Ideen zur altersgerechten Umsetzung schlummern, erfahren Sie hier: https://www.vorlesetag.de/.
Praxisbeispiele zur Verknüpfung von Vorlesen und Bewegen im Sportverein, der Kita oder der Schule bietet auch die Deutsche Sportjugend:
https://www.dsj.de/…/Vorlesen_in_B…/Vorlesen_in_Bewegung.pdf
Frauensportaktionstag am 02. November 2019 in Laage
Frauensportaktionstag 2019
In Laage
Mitmachangebote:
-
Selbstverteidigung
-
Rücken-Balance
-
Yoga
-
Ganzkörpertraining
-
Line Dance
-
Drums Alive
-
HOOP-DANCE/FITNESS (mit Hula-Hoop Reifen)
02.11.2019 von 09:00 bis 14:00 Uhr
in Laage
Recknitzsporthalle
Am Sportplatz 1
18299 Laage
Für eine gute Vorbereitung der Veranstaltung benötigen wir Ihre Unterstützung.
Ihre Voranmeldung erwarten wir bis 25.10.2019.
Edmund Jungerberg
Telefon: 0172 3104439
E-Mail: Fitness-Gesundheit@gmx.de
Für die Teilnahme ist ein Unkostenbeitrag von 5,00 € zu entrichten.
Fortbildung Mittelbeschaffung, Mittelverwendung und Rechnungslegung im Verein
Der Vereins- und Verbands-Service bietet in Kooperation mit dem Landessportbund M-V e.V. am 23.09.2019 in Stralsund und am 24.09.2019 in Schwerin eine Fortbildung zum Thema:
Mittelbeschaffung, Mittelverwendung und
Rechnungslegung im Verein
an.
Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Information.
[Fortbildung_Mittelbeschaffung_Mittelverwendung_Rechnungslegung im Verein]
Förderanträge "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" und "KinderBewegungsLand" 2020
Wir möchten an den Abgabetermin der Anträge für folgende Kooperationen erinnern:
- Gemeinsam Sport in Schule und Verein
- KinderBewegungsLand
Anträge werden noch bis zum 25.09.2019 in der Geschäftsstelle Bad Doberan entgegengenommen.
Die entsprechenden Anträge finden Sie hier.
Außerordentlicher Kreissporttag am 26. September 2019 in Pastow
Sehr geehrte(r) Vereinsvorsitzende(r),
der außerordentliche Kreissporttag des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. findet am:
Donnerstag, 26. September 2019, beim SV Pastow e.V., Bornkoppelweg 4 in 18184 Broderstorf statt.
Einlass: ab 18:00 Uhr Beginn: 18:30 Uhr
vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellung – Delegierte / Stimmen
- Beschluss – Tagesordnung
- Bericht des Vorstandsmitgliedes Finanzen für 2018
- Bericht der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes für den Berichtszeitraum
- Erläuterungen zum Finanzhaushaltsplan 2019
- Beschlussfassung – Finanzhaushaltsplan 2019
- Schlusswort
Wir laden Sie herzlich ein und bitten um Ihre Teilnahme.
Trendy Sporttag in Bad Doberan am 04. September 2019
Der Trendy Sporttag in Bad Doberan findet am Mittwoch, 04. September 2019 auf dem Kamp in Bad Doberan statt.
Was erwartet euch?
- Kinderschminken
- Torwandschießen
- Street Soccer
- Bastelstraße
- Hüpfburg
und vieles mehr.
Unterstützt wird die Veranstaltung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, der Sportjugend M-V und des Landkreises Rostock - Jugendamt.
Foto: Trendy_Sporttag_Bad Doberan_2019
Außerordentlicher Kreissporttag am 25. Juli 2019 in Pastow
Der außerordentliche Kreissporttag des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. findet am:
Donnerstag, 25. Juli 2019, beim SV Pastow e.V., Bornkoppelweg 4 in 18184 Broderstorf statt.
Einlass: ab 18:00 Uhr Beginn: 18:30 Uhr
Die Kassenprüferin, Frau Valentina Hausburg, ist aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Daher ist es, entsprechend unserer Satzung, erforderlich neue Kassenprüfer zu wählen. Die gewählten Kassenprüfer müssen dann zeitnah eine Kassenprüfung durchführen.
Sehr geehrte(r) Vereinsvorsitzende(r),
wir bitten Euch in Vorbereitung dieses außerordentlichen Kreissporttages Sportfreunde aus Euren Vereinen zu benennen, die ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes eines Kassenprüfers erklären.
Auf einem weiteren außerordentlichen Kreissporttag werden wir dann, entsprechend des Beschlusses des Kreissporttages vom 17. Mai 2019, weiter verfahren.
vorläufige Tagesordnung:
- Begrüßung und Eröffnung
- Feststellung – Delegierte / Stimmen
- Beschluss – Tagesordnung
- Anträge
- Bildung der Wahlkommission.
- Wahl der Kassenprüfer.
- Schlusswort
Wir laden Sie herzlich ein und bitten um Ihre Teilnahme.
Infotag für Vereine - Steuererklärung leicht gemacht
Die Finanzämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern führen ab dem 02. Mai 2019 (beginnend in Schwerin) in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement M-V bis Anfang Juni in jedem Finanzamt eine Informationsveranstaltung für Vertreter gemeinnütziger Organisationen zu dem Thema "Abgabe der Steuererklärung" durch.
Dabei sollen vor allem die Form und der notwendige Inhalt der einzureichenden Steuererklärungen und den dazugehörenden Unterlagen erläutert werden. Zusätzlich soll auch ein kleiner Überblick über die Möglichkeiten der elektronischen Abgabe der Steuererklärung gegeben werden.
Die gemeinnützigen Organisationen sind zwar nicht explizit eingeladen worden, werden aber durch gezielte Informationen in Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung, auf Flyern, durch Presseinformationen und Plakate auf die jeweiligen Veranstaltungen aufmerksam gemacht.
Ihr zuständiges Finanzamt und die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement laden Sie ein.
Mehr unter www.steuerportal-mv.de
[Infotag für Vereine_Finanzamt Rostock_23. Mai 2019]
Frohe Ostern!
Sehr geehrte Sportler / innen,
sehr geehrte Partner des Sport´s,
wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes Osterfest.
Genießen Sie die Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten.
Frohe Ostern wünschen
die Vorstände
und
Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle
Foto: Wir wünschen frohe Ostern
Geschäftsstelle Güstrow ab 01. April 2019 geschlossen
Die Geschäftsstelle Güstrow, Rövertannen 21 b in 18273 Güstrow ist ab 01.04.2019 geschlossen.
Die Geschäftsstelle in Bad Doberan bleibt weiterhin bestehen. Herr Burkhard Beck und Frau Ute Friesecke sind weiterhin für Euch die Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Bad Doberan.
Frau Christiane Mende ist ab 01.04.2019 jeweils
Dienstag und Donnerstag
von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
im Rotdornweg 1 in 18276 Gutow
für Euch Ansprechpartner im Bereich Güstrow.
Bitte nutzt für den Postverkehr folgende Anschrift:
Kreissportbund Landkreis Rostock
- Geschäftsstelle Bad Doberan -
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Weiterhin habt ihr folgende Kontaktmöglichkeiten:
Herr Burkhard Beck - Geschäftsführer
Geschäftsstelle Bad Doberan
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Tel.: 038203 / 6 25 82
Mobil: 0174 / 92 38 045
E-Mail: KSB-LRO-GST-Guestrow@t-online.de
Frau Ute Friesecke - Vereinsberaterin
Geschäftsstelle Bad Doberan
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Tel.: 038203 / 6 25 82
Mobil: 0174 / 92 34 763
E-Mail: SJ-LRO@t-online.de
Frau Christiane Mende - Vereinssportlehrerin
Rotdornweg 1
18276 Gutow
Mobil: 0173 / 75 00 994
E-Mail: s-j-guestrow@t-online.de
Auf die Plätze: Bewerbungsstart bei den „Sternen des Sports“ 2019
Los geht`s Sportvereine! Ab jetzt bewerben für das Jahr 2019 – bis zum 30. Juni
Ehrenamtliches und freiwilliges Engagement in Sportvereinen ist für viele Millionen Menschen selbstverständlich. Sie leisten - über den reinen Sportbetrieb hinaus – wertvolle Arbeit für die Gesellschaft: Inklusion, Integration, Umweltschutz, Angebote für Kinder und Jugendliche, Familien oder Senioren. Mit dem bundes-weiten Vereinswettbewerb „Sterne des Sports“ würdigen der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken dieses Engagement und fördern somit den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Ab heute sind die Vereine in Sportdeutschland wieder aufgerufen, sich für den „Oscar des Breitensports“ 2019 zu bewerben und mit ihren Angeboten ins Rennen zu gehen. Zuletzt erhielt der TV Erlangen 1848 bei der Preisverleihung in Berlin den „Großen Stern des Sports“ in Gold aus den Händen von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Die Erlangener sehen den demographischen Wandel als Zukunftsthema und gleichzeitig als Chance. Mit „Rollatorsport für Hochbetagte“ schafft der Verein die Voraussetzung, dass seine Mitglieder auch in hohem Alter und mit gesundheitlichen Einschränkungen am Vereinsleben teilnehmen können. Innovativ ist dabei der eingerichtete Fahrdienst, der den älteren Menschen die Teilnahme am Vereinsangebot ermöglicht.
„Die „Sterne des Sports“ sind unser bedeutendster Wettbewerb im Breitensport, mit dem das vorbildliche gesellschaftliche Engagement in den rund 90.000 Vereinen in Sportdeutschland gewürdigt wird“, sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. „Nur mithilfe der wertvollen ehrenamt-lichen Arbeit von mehr als 8 Millionen Menschen in den Vereinen ist es möglich, dass der Sport aktiv Brücken für ein gutes Miteinander in unserer Gesellschaft baut. Und zwar von Grund auf: Kinder und Jugendliche können in den Vereinen durch den Sport fürs Leben lernen - vom Fairplay, Respekt und Miteinander bis hin zum guten Umgang mit Niederlagen.“
„Wir unterstützen das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine sehr gern“, sagte Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Der Gedanke, vor Ort füreinander da zu sein, ist noch immer modern und aktuell und als regional verankerte und engagierte genossenschaftliche Banken passt diese Haltung perfekt zu uns“, so Kolak weiter.
Bereits im 15. Jahr, seit 2004, schreiben der DOSB und die Volksbanken Raiffeisenbanken die „Sterne des Sports“ aus. Durch die Prämierung auf Regional-, Landes- und Bundesebene flossen den teilnehmenden Vereinen bisher rund 6,4 Millionen Euro zugunsten ihres gesellschaft-lichen Engagements zu.
Online Bewerben – digital, schnell und einfach
Der Bewerbungsprozess für den Wettbewerb 2019 erfolgt digital. Auf den Websites der teilnehmenden Volksbanken und Raiffeisenbanken finden die Vereine das entsprechende Online-Formular. Die teilnehmenden Banken können unter https://www.sterne-des-sports.de/vereine/bankensuche abgerufen werden. Das Bewerbungsformular ist zusätzlich über www.sterne-des-sports.de/vereine/bewerbung erreichbar. Bundesweiter Bewerbungsschluss ist am 30. Juni 2019. Mitmachen können alle Sportvereine, die unter dem Dach des DOSB organisiert sind, also in einem Landessportbund/Landessportverband, in einem Spitzenverband oder einem Sportverband mit besonderen Aufgaben.
Unsere Kanäle
Die verschiedenen Kommunikationskanäle der sozialen Netzwerke wie Twitter, Facebook oder Instagram begleiten den Wettbewerb ganzjährig. Auch in diesem Jahr werden wir auf diesen Kanälen wieder Projekte würdigen, die es nicht bis in Bundesfinale geschafft haben, sich aber gleichwohl durch ihre Leistungen für die Gesellschaft Wertschätzung und Anerkennung verdient haben. Gewinner sind letztlich alle. Denn von den positiven Impulsen der Sportvereine bei „Sterne des Sports“- kann ganz Sportdeutschland nur profitieren.
DOSB-PRESSE
[Zeitplan_Sterne_des_Sports_2019]
[Regularien_Sterne_des_Sports_2019]
["Sterne des Sports" - Wie bewerbe ich mich richtig?]
13. Seniorensportspiele am 22. Juni 2019
Die 13. Seniorensportspiele finden am 22. Juni 2019 in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten statt.
Ablauf am 22. Juni 2019 in Ribnitz-Damgarten (Grundkonzept/Änderungen vorbehalten)
8.00 Uhr Eröffnung des Organisationsbüros, Marktplatz Rathaus
9.30 Uhr Musikalisches Willkommen, Marktplatz Bühne
9.45 - 10:15 Uhr
Eröffnung der 13. Seniorensportspiele, Marktplatz Bühne
Tombola - Abschnitte vom Teilnehmerausweis an der Bühne in die Lostrommeln geben!
Gemeinsame Erwärmung
anschließend Aufsuchen der Sportstätten
11.00–15.30 Uhr Sportangebote
- Wettkämpfe, div. Sportstätten
- Mitmachangebote, Marktplatz
16.00 - 16:30 Uhr Abschlussveranstaltung, Marktplatz Bühne
Ziehung der Tombola-Gewinner
Tombolapreise - nur wer da ist, kann gewinnen!
Änderungen vorbehalten
Die Tombola-Preise:
- Ein verlängertes Wochenende inkl. Frühstück und Candlelight-
Dinner im Radisson Blu Rostock
- 2 DJH-Urlaubsgutscheine im Wert von je 200 €
- 2 Sportgala-Eintrittskarten inkl. Übernachtung vom LSB M-V
- 2 Pezzi-Bälle von der AOK
Weitere Informationen finden Sie hier.
[Programmheft_Seniorensportspiele_2019 (PDF)]
Foto: LOGO_SSS_2019
Ehrenamt: Kostenloser Leitfaden zum Vereinsrecht
Wer einen Verein gründen oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über die wesentlichen Rechte und Pflichten informieren möchte, dem hilft ein Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz. Die kostenlose Broschüre gibt viele wichtige Auskünfte rund um das Vereinsrecht und weist auf weitere Informationsmöglichkeiten hin.
Über 550.000 eingetragene Vereine gibt es in Deutschland. Ihre Mitglieder leisten durch bürgerschaftliches Engagement einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl. Im einem Verein Tätige sind nicht nur auf ein gutes Vereinsrecht angewiesen, sondern auch auf verständliche Informationen darüber.
Aus diesem Grund bietet das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite nützliche Hilfestellungen für Vereine an. Dazu gehört neben mehreren Info-Vordrucken wie einer Mustersatzung, einem Gründungsprotokoll-Muster und andereren Musterdokumenten auch ein ausführlicher, 68-seitiger Leitfaden zum Vereinsrecht.
Die Ratgeber-Broschüre wendet sich vor allem an Vereinsgründer und Vereinsmitglieder. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen der Gründung und Führung eines Vereins und informiert über wesentliche Rechte und Pflichten seiner Mitglieder und Organe.
Sprechzeiten in den Geschäftsstellen
Die Sprechzeiten in den Geschäftsstellen Bad Doberan und Güstrow wurden wie folgt festgelegt:
- Geschäftsstelle Bad Doberan - Stülower Weg 15 18209 Bad Doberan |
- Geschäftsstelle Güstrow - Rövertannen 21 b 18273 Güstrow |
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Sprechzeiten: |
Sprechzeiten: |
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Dienstag: |
10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Dienstag: |
10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
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Donnerstag: |
10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Donnerstag: |
10:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr |
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstellen
stehen Ihnen natürlich auch außerhalb der Sprechzeiten,
nach vorheriger Terminabsprache,
beratend zur Seite.
Entlassung des Geschäftsführers Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
Sehr geehrte Vorstände,
aus gegebenem Anlass sehen wir es als erforderliche Notwendigkeit an, euch über den aktuellen Sachstand im KSB Landkreis Rostock e.V. zu informieren.
Der bisherige Geschäftsführer des KSB, Herr Thomas Tiede, wurde am 29.11.2018 wegen Verdachtes der Urkundenfälschung und Veruntreuung von Geldern des KSB LRO e.V. fristlos entlassen.
In dem von der Ostsee-Zeitung veröffentlichten Artikel, vom 07.12.2018, entsprechen die überwiegenden Aussagen nicht den Tatsachen. Entgegen den dortigen Ausführungen wird die Geschäftsführung des KSB nicht beeinträchtigt, ein „Aus“ des KSB droht nicht! Gehaltsrückstände bestehen bei den hauptamtlichen Mitarbeitern nicht. Sobald wir die Höhe des durch Herrn Tiede verursachten Schadens festgestellt haben, werden wir euch über den weiteren Verfahrensweg informieren.
Noch ein wichtiger Hinweis. Die Online-Bestandserhebung für 2019 muss bis zum 15.01.2019 durch den Onlinebevollmächtigten abgeschlossen sein.
Weiterhin ist der Antrag auf Vereinssportförderung für 2019 bis zum 31.12.2018 beim Landessportbund M-V e.V. einzureichen. Spätere Anträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Kopie bitte an den Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. senden.
Ihre Ansprechpartner in den Geschäftsstellen sind:
Geschäftsstelle Güstrow – Herr Beck
Geschäftsstelle Bad Doberan – Frau Friesecke
ACHTUNG: Unsere neue Bankverbindung:
Ostseesparkasse Rostock: DE69 1305 0000 0201 0183 22 BIC: NOLADE21ROS
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Neumann
Vorsitzender
Es ist wieder soweit - Sportlerwahl 2018
Machen Sie mit!
Wählen Sie Ihren Sportler des Jahres 2018 in M-V ab 1. Dezember 2018
Der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V., die Ostsee-Zeitung sowie NDR 1 Radio MV und das Nordmagazin rufen Sie wieder gemeinsam auf, vom 1. Dezember 2018 bis zum 13. Januar 2019 den Sportler und Para-Sportler, die Sportlerin und Para-Sportlerin, das Team und das Para-Team des Jahres 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zu wählen.
Auf der Sportgala des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 09. März 2019 in Rostock wird das Geheimnis gelüftet.
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Stimmenabgabe:
• online auf www.mv-sportlerdesjahres.de
• per Coupon in der OSTSEE-ZEITUNG
Foto: Sportler_des_Jahres_2018
Antragstellung "Förderung der laufenden, kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit" 2019
Die Pro – Kopf Förderung 2019 (Förderung der laufenden, kontinuierlichen Kinder- und Jugendarbeit) gem. der Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sports im Landkreis Rostock“ ist bis zum 30.11.2018 zu beantragen.
Empfohlen wird den Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme mit dem Antrag oder bis spätestens 20.12.2018 einzureichen. Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ist notwendig, da die Bestätigung des Haushaltes des Landkreises Rostock durch das Innenministerium M-V frühestens im 1. Quartal 2019 erfolgt und die Förderung der Maßnahme in der Regel bereits am 01.01.2019 beginnen soll.
Alle erforderlichen Formulare, sowie die Förderrichtlinie, finden Sie unten angeführt.
[Förderrichtlinie_Landkreis_Rostock_Jugendamt]
[Antragsformular_vorzeitiger_Maßnahmebeginn]
[Antragsformular_Sportprojekte]
[Antragsformular_laufende_kontinuierliche_Kinder-und Jugendarbeit]
Wanderung am 17. November 2018
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Wanderfreunde am Sonnabend, 17. November 2018 ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr auf dem Marktplatz in Bad Doberan.
Kinder- & jugendfreundlicher Sportverein 2018 gesucht
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Teilnehmen können alle Mitgliedsvereine des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V., die sich in der sportlichen Kinder- und Jugendarbeit engagieren. Eine Bewerbung ist jährlich unter Verwendung des untenstehenden Bewerbungsbogens (NEU!) möglich. Begleitende Materialien zu dem Bewerbungsbogen (Foto-, Video-, Bildschirmpräsentation, Wandzeitung etc.) sind optional, empfehlen sich jedoch für eine umfangreiche Präsentation der Kinder- und Jugendarbeit des eigenen Vereins.
Einsendeschluss im Wettbewerb „KINDER- UND JUGEND-FREUNDLICHER SPORTVEREIN" ist der 15. NOVEMBER jeden Jahres!
Empfänger sind die jeweiligen Kreis- bzw. Stadtsportjugenden.
Sie treffen eine Vorauswahl auf ihrer Ebene und leiten je 2 Bewerbungen pro Vereinskategorie an die Landesebene weiter. Eine hochrangige Jury wählt hier schlussendlich aus allen Bewerbungen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern die 3 Preisträger im Wettbewerb „KINDER- UND JUGENDFREUNDLICHER SPORTVEREIN" des jeweiligen Jahres aus.
[Ausschreibung_Wettbewerb_Kinder-&Jugendfreundlicher Sportverein]
[Bewerbungsbogen_beschreibbar]
7. Herbstcrosslauf im Kellerswald Bad Doberan
Der 7. Herbstcrosslauf, im Kellerswald Bad Doberan, findet am Sonntag, 21. Oktober 2018 um 10:00 Uhr statt.
Anmeldungen sind bis zum 05. Oktober 2018 möglich.
Die Ausschreibung und Startkarte finden Sie in den unten angeführten Dateien.
[Startkarte_Herbstcrosslauf_Bad Doberan]
[Ausschreibung_Herbstcrosslauf_Bad Doberan_2018]
Trendy Sporttag in Güstrow
Der Trendy Sporttag in Güstrow findet am Donnerstag, 20. September 2018 auf dem Distelberg statt.
Veranstaltungsfläche ist der Parkplatz am REWE Markt.
Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr.
Was erwartet euch?
- Hüpfburg
- Torwandschießen
- Leitergolf "Schlag den Ralf"
- Street Soccer Anlage
- Bewegungslandschaft
- Bubble Soccer
- Rhönrad
- Bastelstraße
- Kinderschminken u. v. m.
Alles ist kostenfrei.
Moderiert wird die Veranstaltung von DJ Mario .
Kommt vorbei und seid dabei -
Trendy Sporttag in Güstrow 2018
Gemeinsam mehr bewegen - mit kreativen Videospots neue Vereinsmitglieder und Preise gewinnen
Gemeinsam mehr bewegen - mit kreativen Videospots neue Vereinsmitglieder und Preise gewinnen
AOK und OSPA rufen zur großen Vereinschallenge im Landkreis Rostock und in der Hansestadt Rostock auf
Anlässlich des 800-jährigen Rostocker Stadtjubiläums haben die OstseeSparkasse Rostock und die AOK Nordost eine Challenge unter dem Motto „Rostock 800 – Gemeinsam mehr bewegen“ ausgerufen. Es geht darum, ob es die Sportvereine der Hansestadt Rostock oder die Sportvereine des Landkreises Rostock schaffen, bis zum Ende des Jahres 800 neue Vereinsmitglieder zu gewinnen. Gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Rostock, Sebastian Constien, und dem Vorsitzenden des Kreissportbundes des Landkreises Rostock, Uwe Neumann, wurden heute in Güstrow die Teilnahmebedingungen und Preise für den großen Vereinswettbewerb vorgestellt. Für die Vereine gibt es nicht nur Geldpreise in Höhe von 50.000 Euro zu gewinnen, sondern auch eine große Beachparty am AOK ACTIVE BEACH in Warnemünde oder am Güstrower Inselsee.
„Wir wollen den Menschen in der Region Rostock noch mehr Lust auf Sport und Sportvereine machen. Wir wollen den Sport weiter stärken. Die Herausforderung steht“, erklärte Landrat Sebastian Constien, der selbst begeisterter Freizeitfußballer ist. „Sport ist ein verbindendes Element, der Menschen jeden Alters und die Region zusammenbringt.“
Gefragt sind Kreativität und Teamgeist
Bis zum 31. Oktober 2018 können sich die Sportvereine mit einem kreativen Kurzvideo an dem Wettbewerb beteiligen. Die Videos werden bis zum Einsendeschluss auf der Webseite www.ospa-blog.de hochgeladen. „Es handelt sich hier ausdrücklich um einen Kreativwettbewerb“, betonte der OSPA-Teamleiter Förderung & Events, Ronny Susa. „Die Clips sollen möglichst originell die Botschaft rüberbringen: Wir bewegen uns und andere und freuen uns über neue Mitstreiter. Dabei sind insbesondere außergewöhnliche Orte in Bezug auf die Sportart des teilnehmenden Vereins, ausgefallene Aktionen, um für den Vereinssport zu begeistern und der erlebbare Teamgeist gefragt“, so Susa. „Mit dem Wettbewerb wollen wir einmal auf andere Art und Weise aufzeigen, wie vielfältig und abwechslungsreich das Vereinsleben ist.“
Die Videos können per Post als USB-Stick oder CD oder per Mail mit einem Downloadlink eingereicht werden und sollten eine Länge von 120 Sekunden nicht überschreiten. Die Gewinner werden durch eine Jury im November ausgewählt. Die originellsten Videos werden mit 15.000 Euro (Platz 1), 10.000 Euro (Platz 2), 5.000 Euro (Platz 3) und jeweils 800 Euro Platz 4 bis 20 prämiert.
Bis zum 21. Dezember 2018 haben die Vereine zudem Zeit, die Zahl ihrer neu gewonnenen Mitglieder zu melden. Zum Ende des Jahres wird dann ermittelt, ob die Vereine der Hansestadt oder die des Landkreises 800 neue Mitglieder gewonnen haben. Wenn beide das Ziel erreichen, gewinnt derjenige die Challenge, der die meisten neuen Mitglieder gewonnen hat. Die offizielle Siegerehrung erfolgt im Vorprogramm der bundesweit größten Neujahrsinszenierung „Warnemünder Turmleuchten“ am 1. Januar 2019.
Wer gewinnt die Beachparty?
„Die Challenge ist eine sportliche Herausforderung, die wir als Kreisportbund gern annehmen“, sagte der Vorsitzende des Kreissportbundes vom Landkreis Rostock, Uwe Neumann. „Wir sind als Dachverband für 220 Vereine mit insgesamt rund 25.000 Mitgliedern verantwortlich. Davon sind 8.200 Mädchen und Jungen unter 18 Jahre“, informierte Neumann. „In den Vereinen wird eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit geleistet. Dabei steht auch immer wieder die Mitgliedergewinnung im Fokus. Wenn wir antreten, wollen wir natürlich auch die Beachparty gewinnen und am Güstrower Inselsee gemeinsam den Sieg feiern.“
In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 206 Sportvereine mit insgesamt 45.000 Mitgliedern. Dort stehen 128 Sportarten zur Auswahl. Gewinnen die Rostocker Vereine, findet die Strandparty im kommenden Sommer am AOK ACTIVE BEACH in Warnemünde statt.
„Regelmäßige Bewegung und eine ausgewogene Ernährung, aber auch Werte wie Teamgeist und Fairness sowie soziale Kompetenz liegen uns sehr am Herzen. Als Gesundheitskasse unterstützen wir den Vereinswettbewerb deshalb sehr gern“, unterstrich der Koordinator für Sport- und Gesundheitsstützpunkte der AOK Nordost, Juri Schlünz. „In den Vereinen wird mit großem und zumeist ehrenamtlichem Engagement sehr viel für eine aktive Lebenseinstellung bei Kindern und Jugendlichen geleistet. Diese Arbeit kann man gar nicht genug wertschätzen.“
Alle Informationen zum Vereinswettbewerb unter www.ospa.de/vereinswettbewerb und www.ospa-blog.de
Trimm - Trab ins Grüne am 21. Juli 2018
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Radwanderer zum "Trimm - Trab ins Grüne" am Sonnabend, 21. Juli 2018 ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr Parkplatz "Am Drümpel" in Bad Doberan.
4. Satower-See-Crosslauf 2018
Der 4. Satower-See-Crosslauf für die Grundschulen findet am Dienstag, 26. Juni 2018 rund um den Satower See statt.
Die Regionalen Schulen gehen am Donnerstag, 05. Juli 2018 an den Start.
Beginn der jeweiligen Veranstaltung ist um 09:00 Uhr.
[Ausscheibung_Grundschulen_4._Satower-See-Crosllauf_2018]
[Startkarten_4._Satower-See-Crosslauf_2018]
[Ablaufplan_Regionale_Schulen_4._Satower-See-Crosslauf_2018]
[Ausschreibung_Regionale_Schulen_4._Satower-See-Crosslauf_2018]
[Ablaufplan_Grundschulen_4._Satower-See-Crosslauf_2018]
Trimm - Trab ins Grüne am 26. Mai 2018
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Radwanderer zum "Trimm - Trab ins Grüne" am Sonnabend, 26. Mai 2018 ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr Parkplatz "Am Drümpel" in Bad Doberan.
Datenschutz im Sportverein - Kurzschulung im KSB LK Rostock e.V.
Termin |
17.05.2018 18.00 Uhr - 21.00 Uhr in Güstrow Sportschule, Zum Niklotstadion 1 24.05.2018 18.00 Uhr - 21.00 Uhr in Pastow Vereinsheim, Bornkoppelweg 2 |
Meldungen |
an den KSB LK Rostock e.V. |
Ansprechpartner |
Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. E-Mail : ksb-lro-gst-guestrow@t-online.de E-Mail : ksbguestrow@t-online.de |
Im Zuge der Digitalisierung und der zunehmenden Internetnutzung hat der Datenschutz enorm an Bedeutung gewonnen. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt, verschärfen sich die Bedingungen. Daher müssen Sportvereine u.a. wissen, welche Daten es zu schützen gilt, welche Handlungsschritte erforderlich sind und wann ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss.
Referent André Weinert ist erfahrener Datenschutzbeautragter verschiedener Unternehmen. Durch sein ehrenamtliches Engagement als 1. Vorsitzender des SV Pastow kennt er die Belange des Sports.
Wir bitten die kurzfristige Terminsetzung zu entschuldigen. Auf Grund der sehr vielen Schulungstermine durch den Referenten Andre Weinert und das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25.Mai 2018 waren leider keine anderen Daten möglich.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Grundsätze des Datenschutzes
- Rechtlicher Rahmen und wesentliche Begriffe des Datenschutzes
- Grundlagen der Datenverarbeitung
- Betroffenenrechte
- Verhalten bei Datenschutzverletzungen und Verstößen
- Hinweise zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen / zur Datensicherheit
- Hinweise zur Datenschutzrichtlinie in Vereinen
31. Mai 2018 Kreissporttag und Jugendvollversammlung 2018
Der Kreissporttag des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. und die Jugendvollversammlung der Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. findet am 31. Mai 2018 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus, Sonnenplatz 1 in Güstrow statt.
Einlass ist ab 18:00 Uhr.
vorläufige Tagesordnung:
-
Begrüßung und Eröffnung
-
Grußworte
-
Feststellung – Delegierte / Stimmen
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Beschluss – Tagesordnung
-
Anträge
-
Berichte
-
Aussprache zu den Berichten
-
Entlastung – Vorstände
-
Beschlussfassung – Finanzhaushaltsplan 2018
-
Beschlussfassung zu vorliegenden Anträgen
-
Bildung der Wahlkommission
-
Wahlen
-
Schlusswort
[Einladung - Kreissporttag - KSB - Jugendvollversammlung - SJ - LRO]
Projekt „Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler in M-V“
Sehr geehrte Verantwortliche im „Landesprogramm Gute Gesunde Schule M-V“,
wir bedanken uns für Ihr (erneutes) Interesse am Projekt „Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler in M-V“ und
bestätigen Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Bewerbung für das Schuljahr 2018/19.
Um Sie alle bestmöglich auf die aktuelle Situation einstellen zu können, möchten wir Ihnen heute einige Informationen zur Verfügung stellen:
Der Bekanntheitsgrad und die Beliebtheit des Projektes „Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler in M-V“ haben sich in den vergangenen Monaten erhöht und bedingen eine entsprechend hohe Anzahl an Bewerbungseingängen (Die Bewerbungsphase läuft noch bis zum 01.06. 2018). Bereits heute ist absehbar, dass nicht alle beantragten Bildungspartnerschaften gefördert werden können.
Welche Bildungspartnerschaften gefördert werden, entscheidet sich am 22.06. im Rahmen der Vorstandssitzung der Sportjugend des LSB M-V e.V. Deren Ergebnis kommunizieren wir noch vor Ende des Schuljahres 17/18, um Ihnen Planungssicherheit für das neue Schuljahr geben zu können.
Für den Fall, dass eine Teilnahme am Projekt „Bewegung und Sport für Schülerinnen und Schüler in M-V“ für Ihre Schule nicht ermöglicht werden kann, möchten wir Ihnen empfehlen sich über weitere Förderprogramme zur Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern zu informieren, um die Zeit bis zur Entscheidung am 22.06. optimal nutzen zu können. Dazu finden Sie im Anhang eine entsprechende Übersicht für die Finanzierung einer Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den 4 eingefügten Links in der Übersicht.
Wenn Ihre Schule eine Ganztagsschule oder volle Halbtagsschule ist, können Sie z.B. eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern über die „Verwaltungsvorschrift“ abrechnen (siehe Artikel im Anhang). Informationen und Vordrucke zu Vereinbarungen finden Sie unter dem Link: https://www.bildung-mv.de/schueler/schule-und-unterricht/ganztaegiges-lernen/
Für die Suche nach geeigneten außerschulischen Bildungspartnern im Sport können Sie sich der neuen VEREINSSUCHE des Landessportbundes M-V e.V. bedienen oder die Datenbank „Kooperationspartner suchen und finden“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V nutzen.
Weitere Informationen und Auskünfte über:
Sportjugend im Landessportbund M-V e.V.
Frau Katherina Kammlodt
Referentin Kita/Schule-Sportverein
Tel.: 0385 / 76 176 - 5723
E-Mail: k.kammlodt@lsb-mv.de
[SJMV_GSiSuV_GST-Artikel032018]
[Übesicht_Förderung_mit_Schule-Sport_als_Bildungspartner]
Auf die Plätze: Bewerbungsstart bei den „Sternen des Sports“ 2018
"Sport stärkt Arme, Rumpf und Beine, kürzt die öde Zeit. Und er schützt uns durch Vereine vor der Einsamkeit."
Joachim Ringelnatz (1883 - 1934) Lyriker
Sehr geehrte Damen und Herren,
zeigen Sie, was in Ihrem Verein steckt und bewerben Sie sich mit Ihren innovativen Ideen bei den „Sternen des Sports“ – der „Oscar des Breitensports“. Hier punkten Vereine, die sich gesellschaftlich in unserem Bank-Geschäftsgebiet engagieren. Wie groß oder klein Ihr Verein ist, spielt keine Rolle. Bewerbungsschluss ist der 29. Juni 2018.
Sport im Verein ist viel mehr als nur Training für den Körper - das heißt: gemeinsam mit anderen Freude an Bewegung zu entdecken, aktiv zu sein, Menschen kennenzulernen, zu einem Team zusammenzuwachsen und sich und anderen besondere Momente zu schenken. Darüber hinaus kann der Sport im Verein noch viel mehr.
Sportvereine bringen nicht nur den Schwung in unsere Region, sondern schenken ihren Mitgliedern auch Lebensqualität. Wenn Ihr Sportverein für eine gesunde Sache steht, Menschen vorbehaltlos integriert, den Nachwuchs unterstützt, unsere Natur und Umwelt schützt, sich im Bereich des Vereinsmanagements engagiert, sich um ältere Menschen kümmert oder sich weiteren Themenstellungen an nimmt – dann nutzen Sie die Chance, Ihren Verein öffentlich zu präsentieren und attraktive Geldprämien zu gewinnen!
Auf das Gewinnerprojekt warten ein „Großer Stern des Sports“ in Bronze, 1.000 € Geldprämie sowie eine öffentliche Plattform, die wir Ihnen regional gern zur Verfügung stellen wollen. Der Wettbewerb geht weiter auf Landesebene in Silber und endet auf Bundesebene in Gold - gemeinsam initiiert mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB).
„Was Du heute kannst besorgen, …”
Alle Informationen zum Wettbewerb bzw. zur Online-Bewerbung finden Sie über unsere Homepage www.vrbankmecklenburg.de/sterne-des-sports
Mitmachen lohnt sich! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Eine kompetente Jury aus Vertretern der Volks- und Raiffeisenbank eG, der Sportbünde sowie der Sportredaktionen wird spätestens Mitte August die eingehenden Bewerbungen bewerten und über die Platzierungen von 1-6 entscheiden. Insgesamt sollen an die 3.000 € Siegprämien ausgeschüttet werden.
PS:
Ihr gemeinnütziger Verein plant eine größere Anschaffung oder die Umsetzung eines Projektes und benötigt finanzielle Unterstützung? Bewerben Sie sich noch bis zum 11. Mai 2018 für den StiftungsPreis der Bürgerstiftung der Volks- und Raiffeisenbank eG. Alle Informationen finden Sie unter www.vrbankmecklenburg.de/stiftungspreis
Ergebnisse Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele Schwimmen 2018
Die Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele im Schwimmen fanden wieder traditionell in der OASE in Güstrow statt.
Am 16. April nahmen 12 Grundschulen mit 104 Teilnehmern teil.
Die Oberstufen beteiligten sich am 17. April mit 136 Teilnehmern aus 9 Schulen.
Weitere Informationen zu den Kreis-, Kinder- und Jugendsportspielen 2018 finden Sie hier.
[Ergebnisse_Oberstufen_Schwimmen_2018]
[Ergebnisse_Grundschulen_Schwimmen_2018]
Frühlingswanderung am 21. April 2018
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle Interessierten zur "Frühlingswanderung" ein.
Treffpunkt ist am Sonnabend, 21. April 2018 um 10:00 Uhr am Busbahnhof in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
[Frühlingswanderung_April_2018 ]
Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele in Neubukow
Auch in diesem Jahr ist Neubukow wieder Gastgeber bei den Kreis-, Kinder- und Jugendsportspielen.
Am 21. April findet ab 10:00 Uhr, in der Sporthalle der Regionalen Schule Neubukow, Badminton statt.
Die Sportschützen werden ihre Wettkämpfe am 28. April, auf der Schießsportanlage Berghausener Straße, durchführen. Auch hier ist Beginn der Veranstaltung um 10:00 Uhr.
Weitere Informationen und Ausschreibungen zu den Kreis-, Kinder- und Jugendsportspielen 2018 finden Sie hier.
Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele Schwimmen
Die Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele im Schwimmen finden am 16. und 17. April 2018 in der Oase Güstrow statt.
Die 3. und 4. Klassen werden ihre Wettkämpfe am 16. April austragen.
Die Oberstufen und Berufsschulen werden am 17. April an den Start gehen.
Noch freie Plätze für die Aus- und Fortbildung im Juni 2018
Für die geplanten Aus- und Fortbildungslehrgänge im Juni 2018 sind noch Plätze frei.
Geplant sind folgende Lehrgänge:
Grundkurs zum Übungsleiter Breitensport C, Trainer C und Jugendleiter
Durch den Grundkurs erfolgt eine sportartübergreifende Basisqualifizierung innerhalb der Übungsleiter- bzw. Trainerausbildung in der 1. Lizenzstufe. Er ist der spezifischen Profilausbildung im sportartenübergreifenden Breitensport und den Sportfachverbänden vorgeschaltet und umfasst mind. 45 Lerneinheiten.
Den Teilnehmer werden Grundlagenkenntnisse zu überfachlichen Themen der allgemeinen Theorie und Praxis des Sports und der sportlichen Leistungsentwicklung vermittelt:
- Grundlagen und Regeln der Kommunikation
- Methoden und Formen der Anleitung / des Führens von Gruppen
- Planung und Reflexion von Bewegungsstunden
- Rechts- und Versicherungsfragen
- Gestaltung sportpraktischer Inhalte (u. a. Kleine Spiele)
- Grundlagen des Bewegungslernen
- Physiologie und Bewegung (Herz-Kreislaufsystem, Muskulatur)
- einfache Trainingsformen (beispielhaft)
- Mitbestimmung und Partizipation im Sport
- Qualifizierungsmöglichkeiten im Sport
Dieser Lehrgang verläuft in zwei Blöcken:
Block 1: 09.06. - 10.06.2018
Block 2: 16.06. - 17.06.2018
Übungsleiter Breitensport C Profil: Erwachsene
Aufbauend auf den Grundkurs werden die behandelten Themenschwerpunkte für die Arbeit mit Erwachsenen in 75 Lerneinheiten praxisorientiert vertieft. Die Teilnehmer werden in zunehmendem Maße in die Gestaltung eingebunden und können damit ihre Fähigkeiten zum Führen und Anleiten von Sportgruppen unter Beweis stellen.
Teilnahmevoraussetzung:
Nachweis des Grundkurses (Sportartübergreifende Basisqualifizierung 45 LE)
Achtung!
Für den Lizenzerwerb ist zusätzlich der Nachweis der Ausbildung für die Erste Hilfe (9 Std.) zu erbringen. Er darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Dieser Lehrgang verläuft in drei Blöcken:
Block 1: 09.06. - 10.06.2018
Block 2: 16.06. - 17.06.2018
Block 3: 23.06. - 24.06.2018
Weitere Informationen finden Sie hier.
14. Landesjugendsportspiele 2018 in Rostock
Alle zwei Jahre finden die Jugendsportspiele des Landessportbundes M-V statt. Ob in den traditionellen Wettkampf-sportarten oder beim Trend- und Funsport, dabei sein ist alles.
Am 16. Juni finden die 14. Landesjugendsportspiele in Rostock statt.
Wann geht´s los?
09:30 Uhr - 10:00 Uhr Eröffnung
11:00 Uhr - 14:00 Uhr Workshops
15:00 Uhr - 17:00 Uhr Bubble-Football-Turnier
17:30 Uhr - 20:00 Uhr Sportlerparty mit Mitmachangeboten
20:00 Uhr - 22:00 Uhr Skaternight (bei Bedarf)
Workshops:
Stand up Paddeln; Long Board; Straßensport; Skimboard
Mitmachangebote:
Kletterwände; Menschenkicker; Aktionsfläche Straßensport & Kanu; Erlebnisland von "Kinder stark machen"
Skaternight:
Mit einem Showtruck durch Rostock croozen
Wer?
jungen Menschen ab 12 Jahre
Kosten:
10,- € / Person für T-Shirt; Lunchpaket; warmes Abendessen
Weitere Informationen findet ihr hier.
Winterwanderung am 24. Februar 2018
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Wanderfreunde am Sonnabend, 24. Februar 2018 zur Winterwanderung ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr, Parkplatz "ZOB" Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen kleinen Imbiss für alle Aktiven.
[Winterwanderung_24. Februar 2018 ]
Aus- und Fortbildung Im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. im Jahr 2018
Auch im Sportjahr 2018 bietet der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. wieder Aus- und Fortbildungslehrgänge an.
Alle Termine und Informationen finden Sie unter Aus- und Fortbildung.
Beginn der Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele 2018
In diesem Sportjahr finden die nun schon 7. Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele im Landkreis Rostock statt.
Auftakt werden die Wettkämpfe im Judo, am 27. Januar 2018, in Teterow sein.
Die Kreis-, Kinder- und Jugendsportspiele werden wie gewohnt in verschiedenen Sportarten ausgetragen.
Die aktuellen Termine und Ausschreibungen finden Sie hier.
Noch freie Plätze für die Ski Ferienfreizeit in Südtirol 2018
Hallo liebe Skifans,
auch 2018 fahren wir wieder mit einer Reisegruppe von insgesamt 45 Personen nach Süd-Tirol - Meransen am Gitschberg.
30 Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre aus Mitgliedsvereinen unseres Kreissportbundes können an der Ski-Ferienzeit teilnehmen.
Wir sind untergebracht in der Pension Mühlsteiger.
Die Pension liegt in schöner und ruhiger Lage im Skiort Meransen, nur 200 m vom Übungslift "Pobist".
Freizeit: Speisesaal, Aufenthaltsraum mit Tiroler Stube, Fernseher. Gäste der Pension erhalten ermäßigten Eintritt in das Erlebnisbad "Alpinpool" in Meransen, sowie Rabatt für die dortige Sauna.
Unterbringung: 46 Betten in 13 Zimmern (2-5 Betten) mit Dusche/WC
Skigebiet: Übungslift Pobist ca. 200 m, das Skigebiet Gitschberg-Jochtal ist über den Brunnerlift (weiterer Übungslift) erreichbar, zur Talstation sind es ca. 1,5 km.
Die Lifte in Vals erreichen wir mit der neuen Verbindungsbahn, die zwischen der Mittelstation Gitschberg und der Talstation Jochtal verkehrt.
Die Abreise erfolgt am 01.02.2018 gegen 18.00 Uhr vom Busbahnhof Güstrow . Die Rückreise am 09.02.2018 gegen 8.00 Uhr, Ankunft in Güstrow etwa 23.00 Uhr.
Seit 2014 ist der Skibus für die Saison kostenpflichtig und es muss eine Kurtaxe gezahlt werden.
Diese Kosten sind im Reisepreis enthalten.
In dem Reisepreis enthalten sind folgende Leistungen:
Transferfahrt ab/an Güstrow, 7 x Übernachtung mit Vollpension, inkl. Bettwäsche, 6 Tage Skipass Eisacktal, Reisesicherungsschein, Vollschutz Versicherungs-Paket, Ski- bzw. Snowboardausleih.
Teilnehmergebühren bis 18 Jahre = 450,00 €
+ Skiausleih/Helm/Vers. = 500,00 €
+ Snowboard/Helm/Vers. = 520,00 €
Teilnehmergebühren 19-23 Jahre = 520,00 €
+ Skiausleih/Helm/Vers. = 570,00 €
+ Sbowboard/Helm/Vers. = 590,00 €
Teilnehmergebühren Ü23 Jahre = 550,00 €
+ Skiausleih/Helm/Vers. = 590,00 €
+ Snowboard/Helm/Vers. = 610,00 €
Mitzubringen sind: Handtücher, Skikleidung ( Anzug , Handschuhe, Pudel, warme Schuhe ) Krankenkarte,Ausweis bzw Reisepass, Kinderausweis, Verpflegung für die Hinfahrt, Taschengeld und Gute Laune!!!
Wir bitten, die verbindlichen Anmeldungen bis zum 10.11.2017 an die Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V., Geschäftsstelle Güstrow, Rövertannen 21 b in 18273 Güstrow zu senden. Auch per E-Mail möglich.
Die Teilnahmebestätigung erfolgt entsprechend in der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldungen.
Die Teilnehmergebühren sind bis zum 30.11.2017 auf das Konto des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. zu überweisen.
Bankverbindung: Deutsche Bank AG
IBAN: DE97 1307 0024 0200 0768 00
Verwendungszweck: Ski FFZ
Weitere Informationen erhaltet Ihr bei Bedarf unter der Telefonnummer: 03843/615847 oder. 01737500994.
E-Mail: s-j-guestrow@t-online.de
[Verbindliche_Anmeldung_Ski_Ferienfreizeit_2018]
6. Herbstcrosslauf in Bad Doberan
Der 6. Herbstcrosslauf findet am 12. November 2017 im Kellerswald, Bad Doberan, statt.
Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr.
Bitte bringen Sie zur Veranstaltung ausgefüllte Startkarten mit.
[Ausschreibung_Herbstcrosslauf_2017]
4. Sportjugendnacht in Bad Doberan
Die Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Jugendlichen ab 14 Jahre zur 4. Sportjugendnacht in Bad Doberan ein.
Die Veranstaltung findet am 03. November 2017 ab 20:00 Uhr in der Sporthalle auf dem Buchenberg statt.
Einlass ist ab 19:30.
[Sportjugendnacht Bad Doberan 03. November 2017]
Foto: Sportjugendnacht Bad Doberan 03. November 2017
Trendy Sporttag in Bad Doberan am 27. September 2017
Der Trendy Sporttag in Bad Doberan findet am Mittwoch, 27. September 2017, ab 15:00 Uhr auf dem Kamp in Bad Doberan statt.
Was erwartet euch?
- Street Soccer
- Balanciersteig
- Hüpfburg
- Torwandschießen
- weitere kleine Sportangebote
- sowie Kinderschminken & Bastelstraße
Moderiert wird die Veranstaltung von DJ Mario.
Kommt vorbei und seit dabei!
[Plakat_Trendy Sporttag Bad Doberan_2017 ]
Foto: Trendy Sporttag in Bad Doberan
Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein 2017 gesucht!
Wettbewerb „Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein“
Ausrichter: Sportjugend des Kreissportbundes
Landkreis Rostock e.V.
Wettbewerbsgedanke
Sport im Verein begeistert Kinder und Jugendliche nicht allein deshalb, weil er die Möglichkeit bietet, mit Fleiß und Anstrengung etwas zu erreichen und sich mit anderen zu messen, sondern wie es Spaß macht, die Freizeit gemeinsam aktiv mit Freunden zu verbringen. Dabei stehen neben dem Erfolg im Wettkampf das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Gruppe und die Möglichkeit, das Vereinsleben aktiv mitgestalten zu können.
Die Sportjugend des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. möchte mit dem Wettbewerb „Kinder- und jugendfreundlicher Sportverein“ die Sportjugenden in den Sportvereinen unseres Kreises dazu anregen, gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen neue Ideen zu entwickeln, wie das Vereinsleben noch attraktiver werden kann.
Bewerbung
Teilnehmen können alle Sportjugenden in den Sportvereinen des Kreissportbundes/Sportjugend Landkreis Rostock e.V.
Die Bewerbung erfolgt auf dem vorgegebenen F O R M U LA R zusammen mit einer kurzen, aber aussagefähigen Darstellung des Wettbewerbsbeitrages.
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!
Von Schnupperangeboten über Schule/Verein- und Kindergarten – Kooperation oder Workshops bzw. Aktionstage sollten alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Nur durch außergewöhnliche Initiativen können wir den negativen Auswirkungen der demographischen Entwicklung in unserem Kreis entgegenwirken.
Wir suchen Sportvereine, in denen sich Kinder und Jugendliche nicht nur wohl fühlen, die
nicht nur ein vielfältiges Angebot für eine sportliche Betätigung bereithalten, sondern die Sportvereine, in denen Kinder und Jugendliche sich mit ihrer Kreativität und ihrem eigenen Engagement aktiv das Vereinsleben mitgestalten!
Hier ein paar Orientierungs- und Anregungshilfen:
- Was ist das Neue an der Idee?
- Wer oder was gab den Anstoß zu eurer Idee?
- Wann geschah was?
- Wie haben sich die Jugendlichen konkret eingebracht?
- Was können andere von euch lernen?
- Was habt ihr mit eurer Aktion erreicht, was bleibt davon im Vereinsleben bestehen?
- Was habt ihr unternommen, damit andere von dieser Aktion erfahren?
Bewerbungsadresse
Sportjugend Landkreis Rostock
- Geschäftsstelle Bad Doberan
Stülower Weg 15
18209 Bad Doberan
Einsendeschluss 30. September des laufenden Sportjahres
Preise
Die drei Erstplatzierten erhalten:
- Platz 500,00 €
- Platz 300,00 €
- Platz 200,00 €
und eine Urkunde.
Wir haben die Möglichkeit 3 Vorschläge,davon je 1 Vorschlag für Klein-, Mittel- und Großsportverein an die Sportjugend im LSB M-V e.V. weiterzuleiten. Diese nehmen dann zusätzlich an der Bewertung auf Landesebene teil.
Ermittlung der Gewinner auf Kreisebene
Eine Jury wählt die Gewinner aus.
Jurymitglieder:
Vorstand der Sportjugend Landkreis Rostock (2)
Vorstand des Kreissportbundes Landkreis Rostock (2)
Prämierung/Auszeichnung
Die Siegervereine erhalten anlässlich einer Veranstaltung die Urkunde mit der jeweiligen Prämie. Alle sich am Wettbewerb beteiligten Bewerber erhalten eine Urkunde.
Die Sportjugend des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. möchte mit diesem Wettbewerb einen Anreiz für die Sportjugend in unseren Sportvereinen im Landkreis Rostock schaffen, abwechslungsreiche und attraktive Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Gleichzeitig soll mit dem Wettbewerb beispielhaft engagierte Vereinsarbeit besonders anerkannt und entsprechend gewürdigt werden.
Förderanträge "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" und "KinderBewegungsLand" 2018
Wir möchten an den Abgabetermin der Anträge für folgende Kooperationen erinnern:
- Gemeinsam Sport in Schule und Verein
- KinderBewegungsLand
Anträge werden noch bis zum 30.09.2017 in der Geschäftsstelle Bad Doberan entgegengenommen.
[Antrag_KinderBewegungsLand_2018]
Sommer - Radtour am 05. August 2017
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten zur Sommer - Radtour am Sonnabend, 05. August 2017 ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am ZOB - Bad Doberan.
Ehrung ehrenamtlich Tätige im Sport
Die Mitgliedsvereine des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. haben die Möglichkeit Anträge für eine Auszeichnung mit der Ehrenmedaille des Landkreises Rostock in Silber zu beantragen.
Die Auszeichnungsveranstaltung findet am 20.09.2017 statt.
Anträge können noch bis zum 31.08.2017 in der Geschäftsstelle Bad Doberan eingereicht werden.
3. Satower See Crosslauf der Grundschulen
Der 3. Satower See Crosslauf für die Grundschulen fand am 12.07.2017 rund um den Satower See statt.
Neben der gastgebenden Schule, der Schule Satow am See, nahmen auch Teilnehmer aus der Grundschule Bernitt, der Schule "Am Inselsee" Güstrow und der Grundschule "G.F. Kersting" Güstrow, sowie Teilnehmer der Grundschule "Am Hellbach" Neubukow teil.
Einen Bericht und Ergebnisse finden Sie in den unten angeführten Dateien.
Am Donnerstag, 20. Juli 2017 gehen dann die Regionalen Schulen rund um den Satower See an den Start.
[Bericht_3. Satower-see-Crosslauf (D. Galda) ]
[Ergebnisse_Grundschulen_3. Satower-See-Crosslauf ]
Änderungen der Sprechzeiten in den Geschäftsstellen und Außenstelle
(03. 07. 2017)Unsere Außenstelle in Pastow ist ab 10. Juli für Sie jeden Mittwoch von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
Die Mitarbeiter in der Geschäftsstellen Bad Doberan erreichen Sie ebenfalls ab 10. Juli
Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr -12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr.
Die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle Güstrow erreichen Sie ebenfalls ab 10. Juli
Dienstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich.
3. Satower See Crosslauf
Der 3. Satower-See-Crosslauf findet am 12.07.2017 für die Grundschulen und am 20.07.2017 für die Regionalen Schulen statt.
[Ausschreibung 3. Satower-See-Crosslauf Grundschulen ]
[Ausschreibung 3. Satower-See-Crosslauf Regionale Schulen]
Ostsee - Radtour am 24. Juni 2017
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten zur Ostsee - Radtour am Sonnabend, 24. Juni 2017 ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am ZOB - Bad Doberan.
[Ostsee - Radtour 24. Juni 2017 ]
Wandern in den Sommer
Am Sonntag, 18. Juni 2017, lädt der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. alle interessierten Wanderfreunde zum "Wandern in den Sommer" ein.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr, Parkplatz "Drümpel" in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
12. Seniorensportspiele des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Güstrow 2017
Die Vorbereitungen für die Seniorensportspiele am 24. Juni in Güstrow laufen auf Hochtouren. Das Organisationsteam von Landessportbund M-V e.V., Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. und der Stadt Güstrow freut sich darauf, Sie in Güstrow begrüßen zu können.
Freuen Sie sich auf ein buntes Bewegungs-Programm und einen geselligen Tag in Güstrow!
Für viele Angebote können Sie sich ab sofort und bis zum 10. Mai anmelden! Für einige Angebote können Sie sich auch gern spontan entscheiden. Schauen Sie doch einfach mal ins Programmheft.
[Programmheft - Seniorensportspiele - 2017 (PDF)]
[Meldeformular - Seniorensportspiele - 2017 (Excel)]
[Meldeformular - Seniorensportspiele - 2017 (PDF) ]
Frühlingswanderung am 08. April 2017
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle Interessierten zur "Frühlingswanderung" ein.
Treffpunkt ist am Sonnabend, 08. April 2017 um 10:00 Uhr auf dem Marktplatz in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
[Frühlingswanderung_April_2017 ]
Wanderung in den Frühling
Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle Interessierten zur "Wanderung in den Frühling" ein.
Treffpunkt ist am Sonnabend, 18. März 2017 um 10:00 Uhr auf dem Parkplatz "Am Drümpel" in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
1. Sportjugend Academy in Güstrow
In Zusammenarbeit mit der Sportjugend im Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e.V. und den Stadt- und Kreissportjugenden in Mecklenburg-Vorpommern findet vom 20.05. - 21.05.2017 die 1. Sportjugend Academy an der Sportschule Güstrow statt.
Mit dieser Veranstaltung wollen wir ein Weiterbildungsformat für alle ehren- und hauptamtlichen Akteure im Kinder- und Jugendsport bzw. der Jugendarbeit im Sport schaffen.
Alle Teilnehmer können sich entscheiden, ob sie an einem oder an beiden Tagen teilnehmen. Über das gesamte Wochenende werden in 5 Workshop-Phasen 30 verschiedene sportpraktische Workshops angeboten.
Weiterhin findet am Samstag, 20.05.2017 ein Bubble-Football-Turnier sowie ein Kinder- und Familiensportfest statt.
Zielgruppe der Sportjugend Academy sind ÜbungsleiterInnen, JugendleiterInnen, TeamerInnen, TrainerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und soziale Fachkräfte.
Die Veranstaltung wird im Umfang von 8 LE (Tagesfortbildung / Sa), 15 LE (gesamtes Wochenende / Sa-So) zur Lizenzverlängerung (Übungsleiter c-Lizenz, Jugendleiter) anerkannt.
Teilnahmegebühren:
Tagesveranstaltung (Sa)
30,00 € Mitglieder
60,00 € Nichtmitglieder
Wochenendveranstaltung (Sa-So)
50,00 € Mitglieder
150,00 € Nichtmitglieder
Anmeldung
Die Online-Anmeldung und weitere Details zu den einzelnen Workshops findet ihr hier.
Weitere Infos könnt ihr auch dem Flyer entnehmen.
[Flyer_Sportjugend_Academy_2017]
[Ausschreibung_Bubble-Football-Turnier_2017]
Winterwanderung am 11. Februar 2017
(02. 02. 2017)Der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. lädt alle interessierten Wanderfreunde zur 1. Winterwanderung im Jahr 2017 ein.
Treffpunkt ist am Sonnabend, 11. Februar 2017, um 10:00 Uhr der Parkplatz ZOB in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven!
[Winterwanderung am Sonnabend, 11. Februar 2017]
Abrechnung der am Projekt beteiligten Vereine "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" und "KinderBewegungsLand" 2016
(23. 01. 2017)Wir möchten an die Verwendungsnachweisführung, der am Projekt beteiligten Vereine, "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" sowie "KinderBewegungsLand" für das Sportjahr 2016 erinnern.
Abgabetermin ist der 28. Januar 2017 in der Geschäftsstelle Bad Doberan.
[Einzel-Verwendungsnachweis-Schule-und-Verein]
[Verwendungsnachweis_KinderBewegungsLand]
[Sammel-Verwendungsnachweis-Schule-und-Verein]
Antrag auf Vereinssportförderung 2017
(12. 12. 2016)Wir möchten Sie heute an den Abgabetermin für den Antrag auf Vereinssportförderung 2017 erinnern.
Der Antrag ist bis zum 31.12.2016 in den Geschäftsstellen des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. einzureichen.
[Antrag_auf_Vereinssportförderung_2017 ]
Mitgliederbestandserhebung 2017
(09. 12. 2016)Heute möchten wir Sie daran erinnern, dass das Portal für die Mitgliedererfassung für 2017 wieder geöffnet ist.
Zur Erleichterung der Arbeit ist nach dem Anmelden rechts oben bei der Hilfe ein kleines Video, welches zwar für den LSB-Brandenburg erstellt wurde, aber die wesentlichen Schritte erläutert. Weiterhin sollte auch die Hilfe für die einzelnen Punkte genutzt werden, wo alles näher erläutert wird. Wir möchten Sie bitten die Erfassung rechtzeitig durchzuführen, damit Ihnen im Fall von Problemen geholfen werden kann.
Für die Fixierung der Daten ist es unbedingt notwendig, dass die Umfrage bei der Mitgliedermeldung beantwortet wird, da ansonsten die Fixierung der Bestandsmeldung nicht abgeschlossen werden kann und somit keine Bestandsmeldung erfolgte.
Weiterhin haben Sie unter Vorlagen die Möglichkeit, sich das Formular zur Beantragung der Vereinsförderung herunter zu laden. Sollten Sie dieses schon eingereicht haben, wird es Ihnen bei Merkmalen angezeigt. So haben Sie die Kontrolle, dass das entsprechende Formular auch beim Landessportbund M-V vorliegt.
Bitte überprüfen sie auch die Übungsleiter. Wenn Veränderungen vorgenommen werden müssen, so geben Sie die Übungsleiter als CSV-Datei(EXEL) aus und bearbeiten diese entsprechend den Anweisungen in der Datei.
Senden Sie die bearbeitete Datei mit den entsprechenden veränderten Lizenz-Kopien zum KSB/SSB.
Sollten Sie Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. und des Landessportbundes M-V e.V. gerne zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, das zwischen den Feiertagen nur beschränkte Besetzung der Geschäftsstellen möglich ist.
Aus diesem Grund ist es ratsam, die Erfassung rechtzeitig durchzuführen um eventuelle Unterstützung zu erhalten.
[Antrag auf Vereinssportförderung 2017]
Es ist wieder soweit - Sportlerwahl 2016
(03. 12. 2016)Machen Sie mit!
Wählen Sie Ihren Sportler des Jahres 2016 in M-V ab 3. Dezember 2016.
Der Landessportbund, die Ostsee-Zeitung sowie NDR 1 Radio MV und das Nordmagazin rufen Sie wieder gemeinsam auf, vom 3. Dezember 2016 bis zum 14. Januar 2017 den Sportler, die Sportlerin und das Team des Jahres 2016 in Mecklenburg-Vorpommern zu wählen.
Auf der Sportgala des Landessportbundes am 11. März 2017 in Rostock wird das Geheimnis gelüftet.
Die landesweite Sportlerwahl und die Sportgala werden von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Stimmenabgabe:
• online auf www.mv-sportlerdesjahres.de
• per Coupon in der OSTSEE-ZEITUNG
Foto: Sportlerwahl_2016
Sportjugendnacht in Bad Doberan am 18. November 2016
(02. 11. 2016)Die 3. Sportjugenacht in Bad Doberan findet am 18. November 2016 in der Sporthalle am Busbahnhof statt.
Wann geht´s los?
Einlass ist ab 19:30 Uhr.
Die Veranstaltung beginnt um 20:00 Uhr .
[Sportjugendnacht Bad Doberan 18. November 2016 ]
Foto: Sportjugendnacht Bad Doberan 18. November 2016
Sportjugendnacht in Güstrow am 17. Dezember 2016
(24. 10. 2016)Mix - Volleyball - Turnier am 17.12.2016 ab 19.00 Uhr
Sporthalle der Schule am Inselsee in Güstrow ( Südstadt)
Gespielt wird in den Altersklassen 14 – 18 Jahre / 19 – 27 Jahre & U 27 Jahre
In jeder Mannschaft müssen 2 Damen spielen.
Anmeldung noch bis 01.12.2016
Sportjugend im Kreissportbund Landkreis Rostock e.V.
- Frau Mende -
Tel: 03843 – 615847
Mobil: 0173 – 7500994
E-Mail: s-j-guestrow@t-online.de
[Sportjugendnacht_Güstrow_17.12.2016]
Herbstwanderung durch den Kellerswald
(13. 10. 2016)Die Herbstwanderung durch den Kellerswald findet am 22. Oktober 2016 statt.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr auf dem Marktplatz in Bad Doberan.
Anschließend gibt es einen Imbiss für alle Aktiven.
[Herbstwanderung_22. Oktober 2016 ]
Termine Aus- und Fortbildung 2017
(13. 10. 2016)Unsere Termine für die Aus- und Fortbildung im Sportjahr 2017 stehen fest.
Bezeichnung der Maßnahme | Lehrgangsort | Zeitraum | Ansprechpartner |
ÜL - Breitensport - Grundkurs 1 (45 LE) |
Bad Doberan | 18.03. - 26.03.2017 | Herr Tiede |
ÜL - Breitensport - 1. Lizenzstufe (75 LE) | Bad Doberan |
09.09. - 24.09.2017 jeweils Sa. & So. |
Herr Tiede |
ÜL - Breitensport - Lizenzverlängerung (15 LE) |
Bad Doberan |
14.10. - 15.10.2017 |
Herr Tiede |
ÜL - Breitensport - Grundkurs 2 (45 LE) | Bad Doberan |
11.11. - 19.11.2017 jeweils Sa. & So. |
Herr Tiede |
Weitere Informationen zur Aus- und Fortbildung 2017 finden Sie hier.
Frauensportaktionstag am 05.November 2016 in Laage
(27. 09. 2016)Der Frauensportaktionstag findet am 05. November 2016 in der Recknitz Sporthalle in Laage statt.
Mit dieser Veranstaltung möchten der Kreissportbund Landkreis Rostock e.V. und seine Sportjugend mit einem breiten sportlichen Angebot Frauen und Mädchen zum Mitmachen und Ausprobieren anregen. Herzlich eingeladen sind alle, die Spaß und Lust an Bewegung haben. Überzeugen Sie sich selbst, bringen Sie Ihre Nachbarin, Freundin, Kollegin und Bekannte mit - gemeinsam Sport treiben macht doppelt so viel Spaß!
Ablauf:
08.30 Uhr Einlass
09.00 Uhr Eröffnung
09.15 Uhr gemeinsame Erwärmung
09.30 Uhr Beginn der Mitmachangebote
12.30 Uhr Mittag
13.00 Uhr Mitmachangebote
15.30 Uhr Ende der Mitmachangebote
Mitmachangebote
Selbstverteidigung
Vermittlung einfacher Selbstverteidigungstechniken, Erkennen und Lösen von Konfliktsituationen, Kennenlernen der eigenen Grenzen und Stärken-Selbstbewusstsein stärken.
Rücken-Balance
Alles, was dem Rücken gut tut!
Rückenbalance ist ein ganzheitliches Bewegungstraining. Es werden Bewegungsabläufe bewusst gemacht und geringfügige Korrekturen können eine Entlastung des Bewegungsapparates bewirken.
Nordic Walking
Gehen auf die nordische Art gilt als eine der gesündesten Sportarten überhaupt. Denn die schwungvolle Bewegung beansprucht Herz und Kreislauf, regt den Stoffwechsel an, stärkt Muskeln und Knochen.
Zumba
Zumba ist durch den Einsatz von lateinamerikanischen Rhythmen eine gute Kombination aus Tanz und Fitness zur Verbesserung der Kondition und Muskelkraft.
Line Dance
Line Dance ist nicht nur Liebe zur Country- Musik, sondern auch Freude und Spaß an der Bewegung.
Drums Alive
Drums Alive ist ein einzigartiges und extravagantes Fitness- und Wellnessprogramm, das sich durch seine Andersartigkeit grundlegend von anderen Trainingsprogrammen unterscheidet. Es ist ein Programm, das ein gesundes physisches, psychisches, mentales und emotionales Gleichgewicht fördert.
Spinning
Ausdauersport auf einem Fahrrad, das sich nicht fortbewegt. Jede Teilnehmerin wählt ihren Schwierigkeitsgrad selbst aus.
Lustiger Fitnesstest
Last Euch überraschen.
Kleine Tänze
Freude an Rhythmus und Bewegung, fördert die
Koordination, Konzentration, Kondition,
Körpergefühl und Kreativität.
AOK
Angebote, Informationen und Beratung rund um das Thema Gesundheit, z.B. Blutdruckmessung, Lungenfunktionstest, Handkraftmessung u.v.m.
4. Kinder Herbstfest am 01. Oktober 2016 in Güstrow
(27. 09. 2016)Am 01.Oktober 2016 von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr findet im Waldweg das 4. Kinder Herbstfest in Güstrow statt.
Was erwartet euch?
Tombola mit tollen Preisen
Hüpfburg, Balanciersteig, Sinnesparcours, Slackline, Trampolin, Kinderschminken, Bastel- und Malstraße, Dosenwerfen, Ponyreiten, Schach, Quiz uvm.
Infostände (Netzwerk gegen Kinderarmut, Coop-Stiftung, Deutsche Kinderhilfe, DKMS Deutsche Knochenmarkspenderdatei)
Auf der Showbühne:
Tanz und Akrobatik – Grit Malmström
Herbstlieder – Kinder der Kita Känguru
Drums Alive – Kinder der Kita Känguru
Ole Winkler singt Geschichten aus seinem Kinderbuch
„Stoppel und seine Abenteuer „
Kerstin Hemp – „Scholli’s märchenhafte Reise um die Welt“
Moderation - DJ Mario
Alle sind zum Mitmachen eingeladen, für Verpflegung ist gesorgt.
KiFa SFV Güstrow e.V. / Kita Känguru / SGK GmbH und Partner
[4._Kinder_Herbstfest_Güstrow_2016]
Gemeinsame Ehrung des Landkreises und des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V. für ehrenamtlich Tätige im Sport
(20. 09. 2016)Am 15. September war es wieder soweit.
Durch den Landrat, Herrn Constien, und den Vorsitzenden des Kreissportbundes Landkreis Rostock e.V., Herrn Neumann, wurden sieben ehrenamtlich Tätige des Sports im Landkreis Rostock für ihr Engagement mit der Ehrenmedaille in Silber geehrt.
Name | Vorname | Mitgliedsverein |
Janthur | Doris | 1. Güstrower Rollsportverein e.V. |
Richter | Wolfgang | Bad Doberaner SV´90 e.V. |
Schuller | Ute | SV Einheit Güstrow e.V. |
Bartsch | Christian | SV "Am Kellerswald" e.V. |
Senkel | Simone | TSV Einheit Tessin v. 1863 e.V. |
Schäfer | Christopher | Kröpeliner SV´47 e.V. |
Marquardt | Madeleine | Reitverein Hof Bohm e.V. |
5. Herbst Crosslauf im Kellerswald Bad Doberan
(19. 09. 2016)
Am Sonntag, 16. Oktober 2016, findet traditionell der 5. Herbst Crosslauf im Kellerswald Bad Doberan statt.
Der erste Start beginnt um 10:00 Uhr.
Die Moderation übernimmt, wie in gewohnt guter Laune, DJ One Hand.
Die Teilnahme ist für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Ausgeschrieben sind verschiedene Altersklassen von 2011 und jünger bis 1999 und älter.
Die Laufstrecke ist ein Rundkurs und beträgt ca. 900m. 2/3 der Streckenlänge ist ein Waldweg.
Die drei Erstplatzierten jeder Altersklasse und je Geschlecht erhalten Pokale. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde.
Für die Verpflegung der Teilnehmer wird gesorgt.
Anmeldungen werden noch bis zum 07.10.2016 beim
Kreissportbund/Sportjugend Landkreis Rostock e.V.
per E-Mail: SJ-LRO@t-online.de
entgegengenommen.
Die ausgefüllte Startkarte bitte am Veranstaltungstag ausgefüllt mitbringen!!!
Wir hoffen auf eine gute Beteiligung und wünschen allen viel Erfolg!
[Startkarte_Herbstcrosslauf_2016]
[Ausschreibung_Herbstcrosslauf_2016]
Förderanträge "Gemeinsam Sport in Schule und Verein" und "KinderBewegungsLand" 2017
(19. 09. 2016)Wir möchten an den Abgabetermin der Anträge für folgende Kooperationen erinnern:
- Gemeinsam Sport in Schule und Verein
- KinderBewegungsLand
Anträge werden noch bis zum 30.09.2016 in der Geschäftsstelle Bad Doberan entgegengenommen.